Drucksache 17 / 12 690 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 26. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2013) und Antwort Umweltschutzmaßnahmen im Rahmen der Süd-Ost-Verbindung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Umweltschutzmaßnahmen wurden konkret bei den Baumaßnahmen zur Süd-Ost-Verbindung auf dem ehemaligen Chemiegelände an der Köpenicker Landstraße umgesetzt? Antwort zu 1: Der Bau der Straßenbrücke über die Spree und das westliche Vorland wurde im Mai dieses Jahres nach europaweiter Ausschreibung an eine Arbeits- gemeinschaft (ARGE) beauftragt. Das dafür benötigte Baugelände wurde von dem vorherigen Eigentümer, der Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Alt- standorten mbH (GESA), entsprechend der Auflagen der Umweltbehörde bearbeitet und mit einer ca. 1m dicken unbelasteten (sauberen) Materialschicht überschüttet. Die so hergestellte Geländefläche ist Ausgangshöhe für die oberirdischen Bauteile der Brücke. Die Bauarbeiten für die Brücke selbst haben noch nicht begonnen. Nur für die Tiefgründungen der Brücke (Bohrpfähle) wird belasteter Boden ausgehoben und entsprechend der Entsorgungsrichtlinien vor Ort bis zum Abtransport in Containern gelagert. Für diese Bauarbeiten sah die Ausschreibung konkrete zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Natur vor, die der Einhaltung von Vorschriften für Arbei- ten in kontaminierten Bereichen (Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 524, in Kombination mit Berufsge- nossenschaftlicher Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 128) und zum vorschriftsmäßigen Umgang mit den belasteten Aushubmaterialien dienen. Der der Ausschreibung beigefügte Arbeits- und Si- cherheitsplan (A+S-Plan) beinhaltet konkrete Angaben für die Baustelleneinrichtung, die Arbeitsgeräte, Arbeits- schutz-bekleidung und den Umgang mit dem geförderten Bohrgut, einschließlich belastetem Grundwasser, welches in geschlossenen Containern zwischengelagert und nach erfolgter Beprobung fachgerecht entsorgt wird. Durch zusätzliche Waschanlagen für Fahrzeuge und der Arbeits- bekleidung auf der Baustelle wird das Verbreiten von kontaminierten Materialien verhindert. Der vom Auftraggeber eingesetzte unabhängige Si- cherheitsbeauftragte überwacht die Einhaltung dieses A+S-Planes. Weiterhin wurde ein Fachbüro beauftragt, das die Abfallentsorgung überwacht. Frage 2: Welche Umweltgifte wurden in welchen Mengen bei der Sanierung gefunden und wie groß ist die Menge der im Boden verbliebenen Gifte? Antwort zu 2: Das Gelände, welches die Süd-Ost- Verbindung quert, ist Teil eines seit 1871 durch die che- mische Industrie- und Farbenproduktion geprägten Areals entlang der Köpenicker Landstraße/Schnellerstraße. Es liegt eine flächendeckende Belastung mit Cyaniden (max. 1.800 mg/kg im Farbschlamm) und Arsen (max. 2.200 mg/kg im Farbschlamm) des Bodens bis in eine Tiefe von 10 m unter Geländeoberkante (GOK) vor. Der unge- schützte 1. Grundwasserleiter ist vollständig durch die vorgenannten Schadstoffe kontaminiert. Frage 3: Wie sehen die Pläne für eine Sanierung des Gebietes auf der anderen Kanalseite aus? Antwort zu 3: Eine Sanierung von Teilbereichen, in denen höhere Konzentrationen von Arsen, Blei, Kupfer, Cyanid und Sulfat gemessen wurden, erfolgte bereits 2007 in Form von Bodenaushub. Weitere Bereiche wer- den innerhalb der nächsten Jahre durch Bodenaustausch saniert. Eine Gefahr für das Grundwasser sowie für die Umwelt und den Menschen besteht nicht. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das umliegende Gelände von noch im Boden verbliebenen Giften zu schützen, und wie kann sichergestellt werden, dass die Kontaminierung keine Auswirkungen auf die Grundwasser-Förderung im Wasserwerk Johannisthal hat? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 690 2 Antwort zu 4: Zum Schutz des Wasserwerkes Johan- nisthal wird seit 1995 ein Sicherungskonzept verfolgt, das u.a. den Betrieb einer Abwehrgalerie von derzeit 19 Brunnen zur Erfassung des Grundwasserabstromes bein- haltet. Zusätzlich wurde zur Minimierung der Uferfiltrati- on und der lateralen Durchströmung des Grundstückes eine vertikale Dichtwand entlang des Britzer Zweigkanals und der Spree errichtet. Eine Oberflächenabdichtung des Gesamtgeländes soll das weitere Versickern von Niederschlägen und die Bil- dung von kontaminierten Sickerwässern und deren Ein- trag ins Grundwasser verhindern. Das von der Süd-Ost- Verbindung unmittelbar betroffene Grundstück Köpeni- cker Landstraße 297 ist bis auf eine Halde noch nicht versiegelt. Dies wird unmittelbar nach dem Bau der Süd- Ost-Verbindung umgesetzt. Eine Sanierung mittels eines umfassenden Bodenaus- hubs wurde auf diesem Grundstück aufgrund der sehr weitreichenden flächen- und teufenmäßigen Verunreini- gungen und der damit verbundenen immensen Kosten als nicht durchführbar angesehen. Berlin, den 17. Oktober 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2013)