Drucksache 17 / 12 694 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Klaer (CDU) vom 27. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. September 2013) und Antwort Studentisches Wohnen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sieht der Senat angesichts des steigenden Bedarfs von Studentenwohnheimplätzen die Notwendigkeit Lie- genschaften zu verwenden, die nicht im unmittelbaren Zentrum von Berlin liegen? Zu 1.: Bereits jetzt befindet sich ein großer Teil der Wohnheimplätze des Studentenwerks für Studierende nicht im unmittelbaren Zentrum von Berlin, sondern au- ßerhalb des S-Bahnrings, z.B. in Zehlendorf, Lichtenberg, Marzahn, Reinickendorf und Hellersdorf. 2. Beabsichtigt der Senat andere Liegenschaften in Lichtenrade als Studentenwohnheime zu prüfen bzw. prüft er diese evtl. bereits? Zu 2.: Das Studentenwerk Berlin prüft für die Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Liegenschaften, die ihm für studentisches Wohnen z.B. vom Liegenschaftsfonds, den Bezirken oder anderen Anbietern angeboten werden. Derzeit wird nach Auskunft des Studentenwerks keine Liegenschaft in Lichtenrade geprüft. 3. Kann den Studenten zugemutet werden auch länge- re Anfahrten als 10 - 15 Minuten in Kauf zu nehmen, um zu ihren Lernorten zu kommen? Zu 3.: Ja. Die Wohnheime befinden sich zum Teil in Gegenden, aus denen die Anfahrt zum Studienort deutlich länger als 10 - 15 Minuten dauert. 4. Werden auch Standorte außerhalb des S-Bahn- Rings in Betracht gezogen und wenn ja, welche? Zu 4.: Ja, derzeit in Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Pankow, Lichtenberg, Weißensee und Reinickendorf. 5. Welche landeseigenen Grundstücke stehen für stu- dentisches Wohnen zur Verfügung? Zu 5.: Der Liegenschaftsfonds hat dem Studentenwerk eine Liste von verfügbaren Landesgrundstücken überge- ben, die vom Studentenwerk auf ihre Geeignetheit für studentisches Wohnen überprüft wurden. Dabei hat sich herausgestellt, dass insgesamt sechs Objekte für eine nähere Überprüfung in Frage kamen. Die Objekte liegen in den Bezirken Wedding, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Weißensee und Reinickendorf. Diese sechs Objekte wer- den nun vertieft geprüft, d.h. Fachplanerinnen bzw. Fach- planer ermitteln, wie viele Wohnplätze im jeweiligen Objekt machbar sind, und welche Bau- und Planungsvor- gaben zu beachten sind. Hinzu kommt, dass einige der Objekte noch von Dritten genutzt werden, insofern ist zu prüfen, inwieweit die Nutzungsverhältnisse beendet wer- den können. Ferner überprüft das Studentenwerk ein Objekt des Sondervermögens des Landes Berlin (SILB) in Pankow sowie ein weiteres Objekt des Liegenschafts- fonds in Lichtenberg, bei dem aber unklar ist, ob es für studentisches Wohnen zur Verfügung steht. 6. Welche dieser Standorte befinden sich in unmittel- barer Nähe zu Universitäten und Hochschulen? Zu 6.: Die Objekte im Wedding und in Weißensee be- finden sich in unmittelbarer Nähe zu Hochschulen (Beuth-Hochschule, Kunsthochschule Weißensee), die anderen in vertretbarer Entfernung. 7. In wie weit hat der Senat die Liegenschaft des ehe- maligen Georg-Kriedte-Hauses zur Nutzung als Studen- tenwohnheim geprüft? 8. Welche konkreten Gründe (außer der Standort) sprechen gegen die Nutzung des Georg-Kriedte-Hauses als Studentenwohnheim? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 694 2 Zu 7. und 8.: Derzeit wird geprüft, inwieweit sich die Liegenschaft für die Realisierung von Aufgaben des Lan- des Berlin eignet. Berlin, den 16. Oktober 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2013)