Drucksache 17 / 12 696 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 27. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2013) und Antwort Wie wurde der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft über BER-Controllingberichte informiert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Trifft es zu, dass Controllingberichte und sonstige das Controlling betreffende Berichte, die die Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) betreffen, in den Sitzungen des Aufsichtsrates der Flugha- fen Berlin Brandenburg GmbH von der Geschäftsführung und nicht von den mit dem Controlling beauftragten Stel- len erläutert wurden und werden? Antwort zu Frage 1: Die Berichte wurden dem Auf- sichtsrat von der Geschäftsführung, bedarfsweise unter Hinzuziehung von Fachexpertinnen und Fachexperten, erläutert. Frage 2: Wenn ja, aus welchem Grund wurden und werden besagte Controllingberichte und sonstige das Controlling betreffende Berichte nicht von den mit dem Controlling beauftragten Stellen in den Sitzungen des Aufsichtsrats erläutert? Antwort zu Frage 2: Nach dem GmbH-Gesetz obliegt es der Geschäftsführung, den Aufsichtsrat über die Ge- schäftsentwicklung und die für die Gesellschaft wesentli- chen Projekte zu informieren. Frage 3: Haben die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat die Praxis der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, die Controllingberichte und sonstige das Control- ling betreffende Berichte allein durch die Geschäftsfüh- rung dem Aufsichtsrat erläutern zu lassen, in der Vergan- genheit in Frage gestellt? Wenn ja, mit welcher Begrün- dung? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 3: Der Aufsichtsrat hat in der Ver- gangenheit von seinem Recht Gebrauch gemacht, neben der Geschäftsführung bei Bedarf externe Fachexpertinnen und Fachexperten hinzuzuziehen. Frage 4: Trifft es zu, dass die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH in der Vergangen- heit Aussagen in Controllingberichten und sonstigen das Controlling betreffenden Berichten, die dem Aufsichtsrat zugehen sollten, eigenmächtig inhaltlich verändern konn- te, bevor diese dem Aufsichtsrat erläutert wurden? Antwort zu Frage 4: Siehe Antwort zu 2. Frage 5: Trifft es zu, dass die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach wie vor Aus- sagen in Controllingberichten und sonstigen das Control- ling betreffenden Berichten, die dem Aufsichtsrat zuge- hen sollen, eigenmächtig inhaltlich verändern kann, bevor diese dem Aufsichtsrat erläutert werden? Antwort zu Frage 5: Das Risikomanagement der FBB wird zurzeit mit Unterstützung von KPMG bezüglich seiner Berichtsform an die Aufsichtsratsgremien sowie in seinen Prozessen überarbeitet. Die diesbezüglichen Ab- stimmungen und Beschlussfassungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 6: Haben die Vertreter des Landes Berlin diese Praxis der Geschäftsführung in der Vergangenheit in Frage gestellt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 6: Die Überarbeitung des Risiko- managements der FBB geht insbesondere auch auf kriti- sche Anmerkungen von Berliner Vertreterinnen und Ver- tretern in den Aufsichtsgremien der Flughafengesellschaft zurück. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 696 2 Frage 7: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass in der Vergangenheit Aussagen in Controllingberich- ten und sonstigen das Controlling betreffenden Berichten, die dem Aufsichtsrat zugingen, von der Geschäftsführung eigenmächtig geändert wurden, so dass der Inhalt nicht mehr der tatsächlichen Lage, wie sie in ursprünglichen Berichten festgehalten war, entsprach? Antwort zu Frage 7: Nein. Frage 8: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu Frage 8: Nein. Berlin, den 20. Oktober 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2013)