Drucksache 17 / 12 697 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 26. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2013) und Antwort Einsätze von Spezialeinheiten in der falschen Wohnung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei wie vielen Einsätzen einer Spezialeinheit (Mo- biles Einsatzkommando, Spezialeinsatzkommando) der Berliner Polizei ist es seit dem Jahr 2008 zu einer Ver- wechslung der jeweiligen Zielwohnung gekommen? Zu 1.: Seit 2008 sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Spezialeinheiten irrtümlich in acht Wohnun- gen eingedrungen. a) Was waren die jeweiligen Gründe für eine Ver- wechslung? Zu a: Für die Verwechslungen in den genannten Fäl- len waren mehrere Faktoren ursächlich, u.a. fehlende Tür- /Namensschilder, Dunkelheit, individuelle Fehler von Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamten, irrige Angaben von Geschädigten oder Zeuginnen bzw. Zeugen. b) Ist es in diesem Zusammenhang übliche Praxis, dass sich die anwesenden Spezialeinheiten die betreffende Wohnung von Nachbar*innen zeigen lassen? Zu b: Nein. c) Durch welche Maßnahmen wird versucht sicherzu- stellen, dass es im Einsatz nicht zu einer Verwechslung der Zielwohnung kommt? Zu c: Vor Einsätzen von Spezialeinheiten wird das Objekt, in dem sich die betreffende Person aufhalten soll, möglichst umfangreich aufgeklärt. Dazu gehören auch Nachfragen bei der sachbearbeitenden Dienststelle zur genauen Lage der Wohnung, eine Abfrage im Melderegis- ter des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegen- heiten, die Befragung von Zeuginnen bzw. Zeugen und Geschädigten sowie eigene Feststellungen der vor Ort eingesetzten Beamtinnen und Beamten. d) Gibt es interne Anweisungen, Richtlinien oder Weisungen, die vorgeben wie vorzugehen ist, damit es nicht zu einer Verwechslung kommt? (Bitte im Origi- nalwortlaut beifügen. Falls das nicht möglich ist, bitte genau benennen und zumindest auszugsweise zitieren.) Zu d: In den Qualitätsstandards für die Anforderung und den Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (Ver- schlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) ist bestimmt, dass Erkenntnisse zum Einsatzort, z.B. die genaue An- schrift und die Lage, im Rahmen der Einsatzvorbereitung an das Spezialeinsatzkommando zu übermitteln sind. 2. Wie viele Personen wurden bei Einsätzen einer Spezialeinheit in Berliner Wohnungen seit dem Jahr 2008 verletzt, bei denen sich die jeweilige Spezialeinheit in der Zielwohnung geirrt hat? Zu 2.: Insgesamt wurden seit 2008 in derartigen Situa- tionen drei Personen verletzt. a) Welche Verletzungen sind dabei entstanden und wodurch? Zu a: Eine Person erlitt eine Hautabschürfung und ei- ne weitere Person wurde durch einen Diensthund in den Arm gebissen. Die dritte Person erlitt psychische Beein- trächtigungen. b) In welcher Höhe ist es in diesem Zusammenhang zu Schadensersatzforderungen von Betroffenen gekom- men? Zu b: Es wurden Schadensersatzforderungen in Höhe von 6812,90 € gestellt. 3. Zu welchen Sachschäden ist es im Zusammenhang mit Wohnungsverwechslungen durch Spezialeinheiten der Berliner Polizei gekommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 697 2 a) Welche Schäden waren dies? Zu 3. a: In sieben Fällen wurde die Wohnungsein- gangstür und in einem Fall ein Wohnungsfenster beschä- digt. Darüber hinaus wurde bei einem Sachverhalt gleich- zeitig eine Eingangstreppe beschädigt. b) In welcher Höhe ist es in diesem Zusammenhang zu Schadensersatzforderungen von Betroffenen gekom- men? Zu b: Es wurden Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 21.028,26 € gestellt. 4. Wie verhält sich die Berliner Polizei, wenn es zu einer Wohnungsverwechslung durch eine Spezialeinheit gekommen ist? a) Geht sie auf die Betroffenen zu, wenn ja wie? b) Bietet sie den Betroffenen Hilfe an und wenn ja wie? Zu 4. a und b: Die Polizei Berlin reguliert die durch die Verwechslung einer Wohnung entstandenen materiel- len Schäden schnellstmöglich. Darüber hinaus suchen die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Spezialeinsatzeinheit den Kontakt zu den von der Verwechslung Betroffenen, entschuldigen sich und unterbreiten ein Gesprächsangebot. 5. Wie viele Tiere wurden seit dem Jahr 2008 bei Einsätzen einer Spezialeinheit der Berliner Polizei in Wohnungen getötet oder verletzt? Zu 5.: Seit 2008 wurden sieben Hündinnen bzw. Hun- de getötet und ein Hund verletzt. a) Warum wurden die Tiere jeweils getötet oder ver- letzt? Zu a: Die Hündinnen bzw. Hunde griffen die einge- setzten Beamten an. b) Gibt es interne Anweisungen, Richtlinien oder Weisungen, die vorgeben wie vorzugehen ist, wenn sich ein Hund in der Wohnung befindet, der versucht sein „Revier“ gegen die eindringende Spezialeinheit zu verteidigen ? (Bitte im Originalwortlaut beifügen.) Zu b: Nein. c) Holt die Berliner Polizei vor Einsatzbeginn Infor- mationen darüber ein, ob sich in der jeweiligen Ziel- wohnung ein Hund befindet, um gegebenenfalls Vorkeh- rungen zu treffen (z.B. Hundeführ*in kommt mit, der auf den Hund so eingeht, dass dieser unverletzt am Leben bleibt, aber keine Gefahr für die eingesetzten Poli- zist*innen darstellt) und wenn ja, wie tut sie dies? Zu c: Die Qualitätsstandards für die Anforderung und den Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (Verschlusssa- che – Nur für den Dienstgebrauch) beinhalten die Prüfung der möglichen Anwesenheit einer Hündin bzw. eines Hundes an einem Einsatzort. Bei Bekanntwerden der Anwesenheit werden die Ge- fährlichkeit der Hündin bzw. des Hundes (z.B. durch Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse) beurteilt und die polizeilichen Maßnahmen abgestuft und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßig- keit daran ausgerichtet. Dies gilt auch für Maßnahmen gegen angreifende Hündinnen bzw. Hunde. 6. Wie bewertet der Senat den Vorfall vom 8. Sep- tember 2013, bei dem eine Spezialeinheit der Berliner Polizei in Mariendorf in die falsche Wohnung eindrang und es zu zwei verletzten Personen und Sachschäden kam? Zu 6.: Der Senator für Inneres und Sport wie auch dessen nachgeordnete Behörde – Der Polizeipräsident in Berlin – bedauern den Vorfall außerordentlich. Beide haben dies jeweils zum Ausdruck gebracht. Berlin, den 25. Oktober 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2013)