Drucksache 17 / 12 701 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 30. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2013) und Antwort G. Schupelius (50) schimpft über unsere Polizei - Wie kommt dieser Reporter an interne Polizeiinformationen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In der Zeitung „BZ“ vom 27. September 2013 zitierte der Reporter Gunnar Schupelius aus einem angebli- chen Polizeiprotokoll und gibt zudem einen angeblichen Telefon-Dialog zwischen einem bedrohten Bürger und einem Polizeibeamten wieder. Wurden dem Reporter Gunnar Schupelius besagte Dokumente, aus denen er zitiert, von der für die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Polizei zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt? Zu 1.: Nein. 2. Sollten die o. g. Dokumente dem Reporter Gunnar Schupelius nicht von der für die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Polizei zuständigen Stelle ausgehändigt worden sein, wurde bereits ermittelt, aus welcher Quelle die dem Reporter Gunnar Schupelius zugegangenen Informationen stammen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Nein. Es kann nicht bestätigt werden, dass die von Herrn Schupelius gewählten Formulierungen Zitate darstellen. Die berichteten Details des Sachverhalts kön- nen auch aus Hinweisen einer Bürgerin oder eines Bür- gers gegenüber Medienvertreterinnen und Medienvertre- tern erlangt sein. Es ist nicht bekannt, aus welchen Quel- len Herr Schupelius seine Informationen bezogen hat. Ein Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen zur Datenquelle ist derzeit nicht gegeben. 3. Wie oft kam es in den Jahren 2012 und 2013 vor, dass interne Informationen der Polizei unautorisiert an Medien weitergegeben wurden und wie verfährt die Ber- liner Polizei in solchen Fällen für gewöhnlich? Zu 3.: Sofern sich Anhalte für eine Straftat ergeben, wird diese zur Anzeige gebracht und unter Federführung der Staatsanwaltschaft ausermittelt. Begründet der festge- stellte Sachverhalt keinen Anfangsverdacht einer Straftat, ist das Vorliegen einer sonstigen Dienstpflichtverletzung zu prüfen. In beiden Fällen – Dienstpflichtverletzung und/oder Straftat – wird ergänzend geprüft, ob und ggf. welche disziplinarische Würdigung angemessen ist. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Zusammen- hang mit der Weitergabe von Informationen an Medien werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit dem Grund „Verletzung von Dienstgeheimnissen“ erfasst. Bei der Erfassung wird die Adressatin bzw. der Adressat der Informationsweitergabe nicht berücksichtigt. Statisti- sche Erhebungen explizit zur Anzahl von Strafermitt- lungsverfahren wegen unautorisierter Informationsweiter- gabe durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin an die Medien liegen somit nicht vor. Disziplinarverfahren hinsichtlich einer unautorisierten Weitergabe polizeiinterner Informationen an Medien wurden im Jahr 2012 in einem Fall und 2013 bisher nicht eingeleitet. 4. Existiert eine Stelle bei der Berliner Polizei, die Fälle wie unter 3.) geschildert erfasst und auswertet? Wenn ja, wem berichtet diese Stelle? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Bei der Polizei Berlin werden Strafermittlungs- verfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde und Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte sowie Verfahren gegen Tarifbeschäftigte in der Zentralen Serviceeinheit im Referat für Rechts- und Dis- ziplinarangelegenheiten erfasst. Von dort wird die Behördenleitung unterrichtet. Aus- wertungen erfolgen stets bezogen auf den Einzelfall. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 701 2 5. In wie vielen Fällen konnte in den Jahren 2012 und 2013 der oder diejenige ermittelt werden, der oder die interne Informationen der Berliner Polizei an Medien weitergegeben hat? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 3 und 6. 6. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass Personen, die unautorisiert interne Informationen der Berliner Polizei an Medien geben bzw. gegeben haben, mit Honoraren bedacht wurden? Wenn nein, wie hoch waren nach Kenntnis des Senats in der Regel die an In- format*innen gezahlten Honorare? Zu 6.: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass un- autorisiert interne Informationen an Medienvertreterinnen oder Medienvertreter weitergegeben werden. Der Polizei Berlin sind keine „Honorarsätze“ für Informantinnen und Informanten von Medien bekannt. Aus einem Ermittlungsverfahren des Jahres 2012 be- stand der Verdacht, dass ein Beamter für die unautorisier- te Weitergabe von Informationen finanzielle Vorteile erhalten habe. 7. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass der Re- porter Gunnar Schupelius in seinem Beitrag vom 27. September 2013 der Berliner Polizei auf Grundlage der von ihm selektiv wiedergegebenen internen Informa- tionen eine falsche Reaktion vorwirft? Zu 7.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, Beiträge von Journalistinnen und Journalisten zu beurteilen. Berlin, den 14. November 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)