Drucksache 17 / 12 702 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 02. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Oktober 2013) und Antwort Der Fonds für ehemalige Heimkinder „Ost“– wie geht es weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die Inanspruchnahme des Fonds „Ost“ für ehemalige Heimkinder in Berlin? 2. Stimmt diese Inanspruchnahme mit den ursprüng- lichen Prognosen für Berlin überein? Zu 1. und 2.: In der Berliner Anlauf- und Beratungs- stelle haben ca. 550 Betroffene materielle und Rentener- satzleistungen aus dem Fonds DDR-Heimerziehung erhal- ten. Weitere 250 Personen haben die Aufwandspauschale in Höhe von 250 € erhalten, die zu Beginn der Beratung ausgezahlt wird. Weitere ca. 2000 Betroffene haben Ter- mine zur Beratung über Leistungen vereinbart. Bei der Errichtung des Fonds „Ost“ war bundes- und länderseitig von einer Auskömmlichkeit des Umfangs von 40 Mio. Euro ausgegangen worden. 3. Welche Prognosen von Bedarfen der Inanspruch- nahme des in Frage 1 genannten Fonds ergeben sich bis zum Auslaufen des Fonds? 4. Werden die im Fonds befindlichen Mittel ausrei- chen, um die in Frage 3 erhobenen Prognosen zu erfüllen? Zu 3. und 4.: Entsprechend den Grundprinzipien des Fonds übernehmen die Errichter gemeinsam die Verant- wortung für das in der Vergangenheit geschehene Leid und Unrecht in staatlicher Heimerziehung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Die Prognose der Inanspruchnahme kann deshalb im Gesamtzusammenhang der sechs ost- deutschen Länder betrachtet werden. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist auf der Grundlage der bisherigen Antragsentwicklung sowie der bisherigen Auszahlungen pro Leistungsbescheid mit ei- nem zusätzlichen zukünftigen Finanzbedarf des Fonds Heimkinder Ost zu rechnen, der den derzeitigen Ansatz von insgesamt 40 Mio. Euro erheblich übersteigt. Hierbei gehen BMFSFJ und neue Länder von einem Volumen von insgesamt voraussichtlich bis zu 200 Mio. Euro für den Fonds Heimkinder-Ost aus (vgl. Drucksache des Deutschen Bundestags 18/133). 5. Was haben das Land Berlin und der Bund unter- nommen, um eventuellen Mehrbedarfen gerecht zu wer- den, wie ist der Diskussionsstand und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? 6. In welcher Höhe wird das Land zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um den Betroffenen zu helfen und woraus soll dies finanziert werden? Zu 5. und 6.: Die Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder hat die beteiligten Obersten Landes- jugendbehörden beauftragt, bis zum Frühjahr 2014 eine gemeinsam mit dem BMFSFJ abgestimmte Vorlage zu erarbeiten, die eine Bedarfsprognose in Verbindung mit einem Umsetzungskonzept sowie den zusätzlich benötig- ten Finanzmittelbedarf des Fonds „Ost“ insgesamt darstellen soll, um die notwendigen Grundlagen für notwendige Anpassungserfordernisse der zwischen Bund und Ländern bestehenden Verwaltungsvereinbarung zu schaffen. Die entsprechende Arbeitsgruppe nimmt im Januar 2014 die Arbeit auf. Das Ergebnis wird im 2. Quartal 2014 erwar- tet. Berlin, den 10. Januar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2014)