Drucksache 17 / 12 704 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 27. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Oktober 2013) und Antwort Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket - auch für Flüchtlingskinder? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Bil- dungs- und Teilhabepaket wurden in den vergangenen 12 Monaten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt? (Bitte tabellarisch nach Monaten und Art der Leistung auflisten.) 2. Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Bil- dungs- und Teilhabepaket wurden in den vergangen 12 Monaten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abge- lehnt? (Bitte tabellarisch nach Monaten und Grund der Ablehnung auflisten.) Zu 1. und 2.: Angaben über die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden von den Leistungsstellen bereits seit 01. Oktober 2012 nicht mehr erhoben. Die Anzahl der abgelehnten Anträge wurde zu keinem Zeitpunkt erfasst. 3. Wie und vom wem werden die Flüchtlinge über das Angebot informiert und bei der Antragstellung unter- stützt? Zu 3.: Informationen über die Inanspruchnahme sozi- aler Leistungen, einschließlich jener, die für Bildung und Teilhabe gewährt werden, werden Asylbegehrenden durch den Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowie durch die in den Gemein- schaftsunterkünften tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozi- alarbeitern vermittelt. Die Beratung kann im Einzelfall auch die Unterstützung bei der Antragstellung umfassen. 4. Welche Leistungen wurden für wie viele Kinder und Jugendliche in den letzten 12 Monaten erstattet? (Bitte tabellarisch nach Art der Leistung, Höhe, Alter und Anzahl der Leistungsempfänger/innen auflisten.) 5. Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten in den letzten 12 Monaten Leistungen nach dem BuT? (Bitte getrennt nach Art der Leistung auflisten.) Zu 4. und 5.: Wegen der erforderlichen Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen liegen erste verwertbare Daten zur Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe in den Rechtskreisen SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch nicht vor. Daher kann eine Aussage darüber, welche Leistungen wie viele Kinder erhalten haben, nicht getroffen werden. 6. Von wem und in welchem Umfang wurde in den Sommerferien Lernförderung für Flüchtlingskinder im Rahmen des BuT angeboten? (Bitte tabellarisch nach Bezirk, Anbieter und Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen auflisten.) Zu 6.: Zum jetzigen Zeitpunkt liegen aus den Bil- dungsregionen nur wenige statistische Angaben vor, so dass keine genaue Angabe über die exakte Zahl der An- bieter und der teilnehmenden Flüchtlingskinder möglich ist. In den Sommerferien wurde Lernförderung für Flücht- lingskinder im Rahmen des BuT wie folgt angeboten: Bezirk Anbieter Anzahl Spandau GIZ Gesellschaft für internationale 11 Kinder im Zusammenarbeit e. V. Grundschulalter Charlottenburg lehrreich Wilmersdorf 3 Jugendliche -Wilmersdorf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 704 2 7. Ist der Senat mit dem Grad der Inanspruchnahme des BuT nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zufrie- den? Wie unterstützt der Senat die Betreiber/innen der Einrichtungen und die Schulen damit die Flüchtlingskin- der vom BuT profitieren können? Zu 7.: Der Senat beurteilt die zunehmende Zahl der Antragstellungen positiv. Zur weiteren Förderung der Inanspruchnahme werden die Heimleitungen in den re- gelmäßig stattfindenden Arbeitsbesprechungen mit dem LAGeSo auch über die für die Sozialberatung relevanten Aspekte informiert, so auch über die Angebote und An- tragsvoraussetzungen der Bildungs- und Teilhabeleistun- gen. Die Schulen werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wie folgt umfassend unterstützt:  Beschulung der Kinder und Jugendlichen durch Empfehlung, Anschaffung und Entwicklung von Materialien,  Qualifizierung des pädagogischen Personals; es gibt ein Fortbildungsmodul für Lehrkräfte, Fachtagungen , Strukturüberlegungen hinsichtlich Arbeitstreffen von Lehrkräften, sowie einen Fachbrief ,  Veranstaltung von Tagungen und Fortbildungen zu diesem Thema,  Internetpräsenz (Bildungsserver, Unterrichtsmaterial , rechtliche Grundlagen u. a.),  umfangreiche Informationen, wie die Herausgabe des „Leitfadens für Lerngruppen für Neuzugänge“, durch die Veröffentlichung von Merkblättern, Erläuterungen und Handouts der durchgeführten Fachtagungen, die auch auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft :http://www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/spra chfoerderung/fachinfo.html erhältlich sind sowie auf Tagungen, an Schulen und den entsprechenden Einrichtungen verbreitet werden. Hierzu gehören auch Informationen zur finanziellen Unterstützung einkommensschwacher Familien und un- begleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Eine detaillierte Übersicht zu aktuellen Leistungen für Bildung und Teil- habe und dem jeweiligen Beantragungsverfahren ist zu finden unter: http://www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket/. Berlin, den 1. November 2013 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2013)