Drucksache 17 / 12 708 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 24. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2013) und Antwort Gendermainstreaming und -budgetting-Kompetenz im öffentlichen Dienst als Grundlage gendersensibler Verwaltung und gendergerechten Zugangs zu öffentlichen Leistungen und öffentlichen Räumen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die gewünschten Daten liegen nicht für alle Fachrich- tungen vor und müssten bei den einzelnen zuständigen Verwaltungen abgefragt werden. Daher erfolgt in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist eine beispielhafte Darstellung für den im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegenden nichttechnischen Verwaltungsdienst, den Polizeivollzugsdienst sowie den Vollzugsdienst der Berliner Feuerwehr. 1. In welcher Form sind Gendermainstreaming und Genderbudgetting Inhalte der Ausbildung für den öffent- lichen Dienst? 2. In welchen Ausbildungsgängen wird in welchen Senatsverwaltungen und Ausbildungsstätten Genderkom- petenz und Diversity-Kompetenz gelehrt? Sind diese Ausbildungsinhalte für alle verbindlich oder nur fakulta- tiv? 3. Gibt es Ausbildungsgänge, in denen Genderkom- petenz gar kein Ausbildungsgegenstand ist, wenn ja wel- che und mit welcher Begründung? Zu 1 bis 3.: Im Rahmen der dualen Ausbildung für den nichttechnischen Verwaltungsdienst (Verwaltungs- fachangestellte) nimmt die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) als Bildungsdienstleister die Aufgabe der fachtheo- retischen "dienstbegleitenden Unterweisung" des "Lernor- tes Betrieb" wahr. Die Aufgaben des "Lernortes Schule" werden in ministerieller Verantwortung der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft von den für den Ausbildungsberuf zuständigen Oberstufenzentren wahrgenommen. An beiden Lernorten der dualen Ausbil- dung werden in dem für die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit im Bereich der mittleren Funktionse- bene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes erforder- lichen Umfang die genannten Querschnitts-Themenfelder in die ausbildungsrelevanten Fachgebiete einbezogen. Im Rahmen der Ausbildung werden den Nachwuchs- kräften der Berliner Polizei in allen Laufbahnen die recht- lichen Grundlagen sowie Aspekte des Gendermainstrea- ming und der Diversity – Kompetenz vermittelt. Die Themen sind Bestandteil diverser Unterrichtseinheiten. Der Vollständigkeit halber ist auch der Vorbereitungs- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst zu erwähnen. Gender-Aspekte fließen in die Ausbildung bei der Berli- ner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie im Rah- men des „Ethik-Unterrichts“ und der Ausbildung im „Umgang mit Menschen im Einsatz“ ein. Es gibt keinen Ausbildungsgang, in dem Genderkompetenz kein Ausbil- dungsgegenstand ist. 4. Welche Qualifikationen in Hinsicht auf Gendermainstreaming, Genderbudgetting und Diversity- Kompetenz werden in den Fachhochschulstudiengängen vermittelt? Sind diese Studienangebote fakultativ oder Pflichtveranstaltungen? 5. Gibt es Studiengänge für den öffentlichen Dienst, in denen es keine Studienangebote im Bereich Gender- kompetenz gibt, wenn ja welche und mit welcher Begrün- dung? Zu 4. und 5.: Für den Polizeivollzugsdienst kann bei- spielhaft Folgendes beantwortet werden: Gendermainstreaming und Diversity-Kompetenz wer- den nicht explizit vermittelt, sondern sind integrale Be- standteile des modular aufgebauten Bachelorstudiengangs gehobener Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Module wie Grund- und Menschenrechte, sozialwissenschaftliche Grundla- gen, Führung und Personalmanagement sowie Verhaltens- training vermitteln den Auszubildenden die entsprechen- den Kompetenzen. Dabei handelt es sich um Pflichtmodu- le. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 708 2 6. Wie wird sichergestellt, dass das Lehrpersonal in den Ausbildungsgängen auf dem neuesten Stand der Ent- wicklung von Gendermethodik ist? Zu 6.: Die nebenamtlichen bzw. freiberuflichen Do- zentinnen und Dozenten in den Ausbildungslehrgängen an der VAk werden in jährlich durchgeführten Fachwork- shops über die aktuellen Entwicklungen informiert. Im Rahmen der Feedbackerhebung wird die Berücksichti- gung von Gender-Aspekten im Unterricht erhoben. Das Lehrpersonal für die Ausbildung der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes ist generell verpflichtet, Lehrin- halte auf der Basis aktueller Rechtsprechungen und Me- thoden zu vermitteln und sich entsprechend fortzubilden. 7. Welche Fortbildungsangebote im Bereich Gender- Budgetting und Gender-Mainstreaming für welche Tätig- keitsfelder gibt es im öffentlichen Dienst Berlins aufge- schlüsselt nach Senatsverwaltungen? Zu 7.: Von der VAk wurden in den vergangenen Jah- ren bzw. werden aktuell im Kontext Gender Mainstrea- ming und Gender Budgeting Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen angeboten:  Zielgruppen Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: - Gender Mainstreaming (Grundlagen) - Implementierung von Gender Mainstreaming in der Personalentwicklung - Praxiskurs: Gender Budgeting - Praxiskurs: Gender Budgeting in der Zuwen- dungspraxis - Gender Check - Verwaltungssprache verständlich, wirkungsvoll und gendergerecht formulieren - Frauensprache – Männersprache  Zielgruppe Dozentinnen und Dozenten bzw. Traine- rinnen und Trainer: - Genderkompetentes Coaching bei der Berliner Polizei - Diversity- und Genderkompetenz für Traine- rinnen und Trainer - Workshop „Gender Mainstreaming“ für Haushaltsdozentinnen bzw.-dozenten  Zielgruppe Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektoren auf Probe: - Kunden- und Dienstleistungsorientierung - Faktoren der Dienstleistungskompetenz: Gen- der Mainstreaming und Interkulturelle Kompe- tenz Darüber hinaus bietet die Verwaltungsakademie in den Jahren 2013 und 2014 ein genderorientiertes Einzel- coaching für Führungskräfte der Berliner Polizei in Zu- sammenarbeit mit der Geschäftsstelle Gleichstellung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen an. Im Rahmen dieses genderbezogenen Coachings werden weibliche und männliche Führungskräfte des höheren Dienstes der Polizei Berlin (Polizeivollzugsdienst und Verwaltungsdienst der BesGr. A 14 bis A 16) für die Wahrnehmung ihrer Führungstätigkeiten professionell beraten und qualifiziert. Die Landespolizeischule bietet zudem in ihrem Fort- bildungskatalog ein Reihe von Kursen und Seminaren an, die – wie in der Ausbildung – sich nicht explizit mit der „Gender- Thematik“ befassen. Seminare und Trainings wie „Diversion“ , „Kommunikation für Führungskräfte“ u.a. vermitteln ausreichende „Gender- Kenntnisse“. 8. Wer nimmt diese Fortbildungen wahr (Män- ner/Frauen), ist das Angebot gemäß der Nachfrage ausrei- chend und wie wird für die Teilnahme geworben, bzw. welche Anreizsysteme gibt es? Zu 8.: 73% der Teilnehmenden der unter 7. genannten Veranstaltungen an der VAk waren Frauen, 27 % waren Männer. Das Angebot überstieg insgesamt die Nachfrage, es wurden nicht alle angebotenen Veranstaltungsthemen und alle Teilnahmeplätze in Anspruch genommen. Die Veranstaltungen werden im Rahmen der Veröffentlichung des Angebots der Verwaltungsakademie über Inter-/In- tranet, gedrucktes Programmheft und ggf. gesonderte zielgruppenbezogene Veranstaltungshinweise beworben. 9. Ist die Genderkompetenz relevant im Rahmen der Personalentwicklung? 10. Wie wird die Qualität dieser Angebote sicherge- stellt? Zu 9. und 10.: Die VAk sichert die Qualität ihrer An- gebote u.a. durch eine kontinuierliche Analyse des thema- tischen und quantitativen Bedarfs in den Behörden, durch eine anforderungsorientierte Auswahl und Qualifizierung der Dozentinnen und Dozenten sowie durch eine systema- tische Evaluation der Veranstaltungen. Wie bei den Ausbildungslehrgängen wird auch in der Fortbildung im Rahmen des Veranstaltungsfeedbacks die Berücksichtigung von Gender-Aspekten bei den Teilneh- menden erfragt. Im Personalentwicklungskonzept der Berliner Polizei sind die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetzes (AGG), des Landesgleichstellungs- gesetzes (LGG) sowie die Aspekte des Frauenförderplans berücksichtigt. Ziele wie Chancengleichheit, Geschlech- tergerechtigkeit und Diversität sind festgeschrieben. Das Personalentwicklungskonzept ist als Geschäftsanweisung für alle Dienstkräfte bindend. Berlin, den 13. November 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)