Drucksache 17 / 12 711 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 01. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2013) und Antwort Ergebnisse der Sprachtests von Kita-Kindern im Jahr 2013 und Teilnahme an der Sprach- förderung in Kitas Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kita-Kinder und Kinder in Tagespflege haben in diesem Jahr in den Bezirken und in Berlin insge- samt an der Sprachstandfeststellung teilgenommen, wie viele hatten keinen Sprachförderbedarf, wie viele hatten Sprachförderbedarf und wie lang war die Dauer des Kita- Besuches der Kinder mit Sprachförderbedarf (Auflistung bitte nach Bezirk, Herkunftssprache der Kinder und Dauer des Kita-Besuches)? 2. Wie haben sich die Ergebnisse der Sprachstand- feststellungen für Kita-Kinder und Kinder in Tagespflege und insbesondere der Anteil der Kinder mit Sprachförder- bedarf seit 2009 in den jeweiligen Bezirken und insge- samt entwickelt (bitte Fortschreibung der Anlagen 1-4 meiner Kleinen Anfrage 17/12420)? Zu 1. und 2.: Die Ergebnisse der Sprachstandsfeststel- lungen für Kita-Kinder und Kinder in Tagespflege in 2013 können der Anlage 1 entnommen werden. Insgesamt ist der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf von 16,33% im Jahr 2012 auf 15,86% im Jahr 2013 zurückge- gangen. Zur grundsätzlichen Problematik der Vergleich- barkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf verweise ich auf die Erläuterungen in der Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 17/12420. 3. Bis wann konkret werden die für öffentlich geför- derte Kitas verpflichtenden Sprachlerntagebücher überar- beitet? Zu 3.: Das Sprachlerntagebuch wird in Kooperation mit einer durch die Arbeitsgruppe zur „Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten“ (QVTAG) eingesetzten Arbeitsgruppe zurzeit überarbeitet und voraussichtlich als Arbeitsgrundlage im Kitajahr 2015/2016 wirksam. 4. Wie gestaltet sich die zwischen der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem Berliner Datenschutzbeauftragten gefundene Form zur rechtssiche- ren Weitergabe der Lerndokumentation als Teil des Sprachlerntagebuches aus? 5. Ab wann konkret werden die Kitas dazu verpflich- tet, die Lerndokumentation als Teil des Sprachlerntagebu- ches an die Grundschulen weiterzugeben? Zu 4. und 5.: Für die rechtssichere Weitergabe der Lerndokumentation wird derzeit ein gemeinsames Ver- fahren zwischen den Abteilungen Jugend und Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft abgestimmt und mit den Bezirken und Trägerverbänden kommuniziert. Es wird geprüft, inwiefern die Weitergabe der Lerndokumentation durch eine Erweiterung der Aus- sagen zum Übergang von der Kita in die Schule in der QVTAG (Punkte 3.7, 10 und Anlage 6) aufgenommen werden kann. Es wird angestrebt, das Verfahren im Rahmen der Anpassungsverhandlungen zur „Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen“ (RV Tag) abzustimmen. 6. Wann konkret wird das Ergebnis der Prüfung vor- liegen, ob die Eltern von Kita-Kindern dazu verpflichtet werden können, die Sprachstandfeststellungsergebnisse ihrer Kinder bei der schulärztlichen Untersuchung vorge- legen zu müssen? Zu 6.: Die datenschutzrechtliche Prüfung ergab, dass die Vorlage der Sprachstandsfeststellung bei der Einschu- lungsuntersuchung nur mit Zustimmung der Eltern erfol- gen kann. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 711 2 Aus fachlicher Sicht wird sowohl von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten als auch von der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein Vorle- gen der Sprachstandsfeststellungsergebnisse bei der Ein- schulungsuntersuchung begrüßt. Daher werden die Eltern im Einladungsschreiben der Kinder- und Jugendgesund- heitsdienste gebeten, die Sprachstandsfeststellungsergeb- nisse aus der Kita mitzubringen. Parallel dazu weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in den „Informationen zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung in Kindertagesstätten und Kindertages- pflege gemäß § 55 des Schulgesetzes (SchulG), §§ 1 und 5a des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tagesein- richtungen und Kindertagespflege (KitaFöG)“ die Träger der Jugendhilfe darauf hin, dass das Ergebnis der Sprach- standsfeststellung für die Kinderärztinnen und Kinderärz- te und Schulärztinnen und Schulärzte eine wichtige In- formation darstellt. 7. Handelt es sich bei den mehr als 10 Nichtteilnah- metagen gemäß § 4 Abs. 12 S. 1 VOKitaFöG um zusam- menhängende oder nicht-zusammenhängende Tage? 8. Zieht der Senat in Betracht, die Träger einer Ta- geseinrichtung für Jugendhilfe bereits frühzeitiger als ab dem 10. Tag der unentschuldigten Nichtteilnahme gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 VOKitaFöG zu verpflichten, das Jugend- amt hierüber zu informieren und wenn nein, weshalb nicht? Zu 7. und 8.: Bei der Verpflichtung des Trägers (ge- mäß § 4 Abs. 12 Satz 1 VOKitaFöG - Kindertagesförde- rungsverordnung) ab dem zehnten Tage der unentschul- digten Nichtteilnahme an der Förderung das Jugendamt zu informieren, handelt es sich um zusammenhängende Tage. Die Meldung über die unentschuldigte Nichtteil- nahme an der Förderung ab dem zehnten Tag soll den Schutz des Kindes gem. § 8a des Achten Buches Sozial- gesetzbuch (SGB VIII) sicherstellen. Wenn bei einem Kind gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls wahrgenommen werden, die ein sofortiges Han- deln verlangen, setzt die Leitung der Tageseinrichtung das zuständige Jugendamt unverzüglich hierüber in Kenntnis. Der Senat zieht keine frühzeitigere Verpflichtung zur Meldung in Betracht. 9. Was konkret versteht der Senat unter „wichtigen Gründen“, die das Kündigen eines Kita-Vertrages gemäß § 16 Abs. 2 KitaFöG zulassen (vgl. Antwort des Senats auf die Frage 12 meiner Kleinen Anfrage 17/12086) und zählen mehr als 10 unentschuldigte Nichtteilnahmetage bei festgestelltem Sprachförderbedarf zu diesen wichtigen Gründen, sodass das Kita-Kind zu einem Nicht-Kita-Kind wird und automatisch eine Aufforderung zur Teilnahme an der verpflichtenden Sprachförderung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 SchulG erfolgt? Zu 9.: Eine allgemeine Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs „wichtiger Grund“ findet sich in § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB: „Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Um- stände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidersei- tigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann“. Als wichtiger Grund gilt gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 KitaFöG insbesondere die Einstellung der platzbezogenen Finan- zierung oder die Nichtleistung der Kostenbeteiligung, dagegen grundsätzlich nicht die Reduzierung des Betreu- ungsumfangs. Ein weiterer möglicher Grund ist der Weg- fall der Vertrauensgrundlage zwischen Eltern und Träger, der eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Trä- ger und Eltern nicht mehr möglich erscheinen lässt (z.B. schwere Beleidigungen, Bedrohungen jedweder Art u.ä.). Insgesamt ist daraus abzuleiten, dass nur ein besonders schwerer Vorwurf bzw. ein besonderes Verhalten zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann. Der § 4 Abs. 12 Satz 1 VOKitaFöG (zehn unentschuldigte Fehltage) soll dagegen nicht zu einer Kündigung des Platzes führen, sondern dient, wie zu 7. und 8. ausgeführt, der Gefahren- abwendung vom Kind, im Sinne des Kinderschutzgedan- kens. 10. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren wurden Kita-Kinder zu Nicht-Kita-Kindern aufgrund einer Kita-Vertrags-Beendigung (Auflistung bitte nach Bezirken, Jahr und Herkunftssprache der Kinder – die Antwort auf diese Frage kann gern separat vom Senat erfolgen, da sie laut Antwort auf die Frage 13 meiner Kleinen Anfrage 17/12086 den Umfang einer Kleinen Anfrage übersteige)? Zu 10.: Gemäß § 5a Abs. 3 KitaFöG ist bei Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf die im letzten Jahr vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht die Förderung in einer Tageseinrichtung beenden, die Beendigung der Förderung dem zuständigen Jugendamt mitzuteilen. Das Jugendamt benachrichtigt nach Kenntnis der Trägermel- dung das zuständige Schulamt. Dieses Verfahren wird in den Bezirksämtern praktiziert. Eine gesonderte Statistik zur Zählung der Fälle ist hierzu nicht vorgegeben und wird in den meisten Bezirken auch nicht gehandhabt. Eine Bezirksabfrage hat dies in sechs Bezirken bestätigt. Zwei Bezirke haben hierzu die Fälle von Vertragsbeendigungen von Kita-Kindern gem. 5a Abs. 3 KitaFöG gezählt. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf meldete für die Jahre 2008 - 4 Fälle, 2009 - 8 Fälle, 2010 - 5 Fälle, 2011 - 2 Fälle; 2012 - 1 Fall. Der Bezirk Lichtenberg meldete in den Jahren 2008 bis 2013 keine Fälle. Der Bezirk Steglitz- Zehlendorf hat für die Jahre 2011 - 9 Fälle, 2012 - 8 Fälle und 2013 - 13 Fälle geschätzt und der Bezirk Reinicken- dorf meldete für 2008 - 10 Fälle, 2009 - 4 Fälle, 2010 - 7 Fälle, 2011 - 7 Fälle; 2012 - 8 - Fälle; 2013 - 10 Fälle. Angaben zur Herkunftssprache der Kinder werden in ISBJ-Kita (Integrierte Software Berliner Jugendhilfe – ISBJ) nicht erhoben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 711 3 11. Wie viele Fehltage a) insgesamt, b) entschuldigt und c) unentschuldigt hatten die Kita-Kinder in den letz- ten fünf Jahren in den jeweiligen Bezirken und in Berlin insgesamt (Auflistung bitte nach Bezirken, Jahr und Her- kunftssprache der Kinder)? Zu 11.: Statistische Angaben über die Fehltage von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden im Fachver- fahren ISBJ-Kita nicht erhoben. Eine Kontrolle der Fehl- tage und der Nachweis der Anwesenheiten obliegt den Einrichtungen bzw. dem Träger der Einrichtung. Berlin, den 27. November 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2013) SenBJW III B 3 Zie III B 3 Re Sprachstandsfeststellung Kinder in Kitas und Kindertagespflege Geburtsjahr 2008 -Auswertung 2013- 15.10.2013 Bezirk Anzahl Kinder in Kitas & Tagespflege Geburtsjahr 2008 GESAMT Kinder deutscher Herkunft in % Kinder nicht- deutsche r Herkunft in % GESAMT in % Kinder deutscher Herkunft Kinder nicht- deutscher Herkunft GESAMT in % Kinder deutsche r Herkunft Kinder nicht- deutscher Herkunft Kinder mit Behinderung Kinder und/oder in Logopädie 1-12 Monate 12-24 Monate 24-36 Monate mehr als 36 Monate Mitte 3.460 1.528 44,16% 1.932 55,84% 2.761 79,80% 1.454 1.307 699 20,20% 95 604 113 162 18,60% 33,33% 35,91% 12,16% Friedrichshain- Kreuzberg 2.668 1.669 62,56% 999 37,44% 2.260 84,71% 1.580 680 408 15,29% 67 341 64 129 14,95% 28,68% 39,71% 16,67% Pankow 3.794 3.461 91,22% 333 8,78% 3.509 92,49% 3.260 249 285 7,51% 202 83 68 132 14,74% 25,61% 27,37% 32,28% Charlottenburg- Wilmersdorf 2.203 1.354 61,46% 849 38,54% 1.891 85,84% 1.264 627 312 14,16% 83 229 62 102 26,28% 30,77% 28,53% 14,42% Spandau 1.793 1.164 64,92% 629 35,08% 1.476 82,32% 1.029 447 317 17,68% 136 181 63 66 24,61% 29,34% 32,18% 13,88% Steglitz- Zehlendorf 2.260 1.778 78,67% 482 21,33% 2.026 89,65% 1.674 352 234 10,35% 102 132 67 87 28,21% 32,48% 26,07% 13,25% Tempelhof- Schöneberg 2.620 1.596 60,92% 1.024 39,08% 2.244 85,65% 1.491 753 376 14,35% 111 265 78 113 19,15% 29,79% 34,84% 16,22% Neukölln 2.528 988 39,08% 1.540 60,92% 1.858 73,50% 884 974 670 26,50% 118 552 114 153 20,00% 34,78% 32,84% 12,39% Treptow- Köpenick 2.040 1.903 93,28% 137 6,72% 1.819 89,17% 1.747 72 221 10,83% 158 63 64 84 10,41% 20,81% 33,03% 35,75% Marzahn- Hellersdorf 2.142 1.789 83,52% 353 16,48% 1.716 80,11% 1.492 224 426 19,89% 291 135 85 130 13,38% 22,30% 32,63% 31,69% Lichtenberg 2.151 1.706 79,31% 445 20,69% 1.766 82,10% 1.510 256 385 17,90% 211 174 90 143 16,88% 28,83% 25,71% 28,57% Reinickendorf 1.878 1.202 64,00% 676 36,00% 1.527 81,31% 1.076 451 351 18,69% 147 204 80 112 19,94% 32,48% 33,33% 14,25% Gesamt 29.537 20.138 68,18% 9.399 31,82% 24.853 84,14% 18.461 6.392 4.684 15,86% 1.721 2963 948 1413 18,79% 29,87% 32,49% 18,85% Dauer des Kitabesuchs der Kinder mit Sprachförderung mit Sprachförderbedarfohne Sprachförderbedarf davon: ka17-12711 ka17-12711 anlage