Drucksache 17 / 12 714 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker und Dr. Clara West (SPD) vom 30. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2013) und Antwort Aktivitäten des Verfassungsschutzes an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Verfassungs- schutzgesetz Berlin (VSG Bln) ist es Aufgabe der Verfas- sungsschutzbehörde, neben den dort genannten staatlichen Institutionen auch die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Be- stand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu unterrichten. Der Verfassungsschutz handelt gemäß seinem gesetz- lichen Auftrag, die Öffentlichkeit zu unterrichten, wenn er in Veranstaltungen über extremistische Bestrebungen informiert. Präventionsarbeit in allen Extremismusfeldern ist dem Senat besonders wichtig. Hierunter fällt auch die Information über Aktivitäten zur Werbung und Bindung junger Menschen durch extremistische Gruppierungen. Die Informationsveranstaltungen, die der Berliner Verfas- sungsschutz in Bildungseinrichtungen durchführt, dienen der Erfüllung des gesetzlichen Informationsauftrags. Entsprechend diesem Auftrag bietet der Berliner Ver- fassungsschutz auf Anfrage von Schulen Informations- veranstaltungen (Vorträge und Diskussionsveranstaltun- gen) zu den einzelnen Extremismusfeldern an. Diese Informationsveranstaltungen werden ausschließlich für Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt. 1. In welchem Umfang und welcher Art hat der Ber- liner Verfassungsschutz seit 2012 Öffentlichkeitsarbeit und PR-Kampagnen, insbesondere im Umfeld von Bil- dungseinrichtungen, betrieben? Bitte genaue Auflistung nach Bildungseinrichtung (z.B. Schule), Name der Ein- richtung mit Bezirksnennung, Anzahl der Unterrichts- stunden, Thema der Veranstaltung sowie der verwendeten Unterrichts- und Informationsmaterialien (bitte ggf. als Anlage zu dieser Kleinen Anfrage beifügen). Zu 1.: Seit dem 01. Januar 2012 wurden Informations- veranstaltungen in folgenden Bildungseinrichtungen durchgeführt: Datum Bildungseinrichtung Unterrichts- stunden Thema Informationsma- terialien 07.12.2012 Goethe-Oberschule, Steglitz 1,5 Stunden (Std.) Expertengespräch zu allen Extre- mismusfeldern keine 07.12.2012 Goethe-Gymnasium, Charlottenburg 1,5 Std. Vortrag und Expertengespräch zu Arbeitsweise des Verfassungs- schutzes und Rechtsextremismus keine 12.12.2012 Goethe-Oberschule, Steglitz 1,5 Std. Vortrag und Diskussion Arbeits- weise des Verfassungsschutzes und Salafismus Informationsbro- schüren des Berli- ner Verfassungs- schutzes 21.01.2013 Hochschule für Wirt- schaft und Recht, Fach- bereich Polizei, Schö- neberg 2x 1,5 Std. Vortrag Arbeitsweise Verfassungs- schutz und alle Extremismusfelder keine 29.01.2013 Goethe-Gymnasium, Charlottenburg 1,5 Std. Vortrag und Expertengespräch zu Arbeitsweise des Verfassungs- schutzes und Extremismusfelder keine Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 714 2 06.11.2013 Goethe-Oberschule, Steglitz 1,5 Std. Expertengespräch zu allen Extre- mismusfeldern Keine 25.11.2013 Diesterweg- Gymnasium, Wedding 1,5 Std. Vortrag und Expertengespräch zu Arbeitsweise des Verfassungs- schutzes und Extremismusfelder Informationsbro- schüren des Berli- ner Verfassungs- schutzes Informationsmaterialien sind die vom Berliner Verfas- sungsschutz herausgegeben Broschüren, die auf der Inter- netseite (www.verfassungsschutz-berlin.de) der Behörde heruntergeladen werden können. „PR-Kampagnen“ führt der Berliner Verfassungsschutz nicht durch. 2. Handelte es sich um freiwillige Angebote oder um eine Pflichtveranstaltung der Schule? Wie wurden dazu im Vorfeld die Eltern informiert und einbezogen? Zu 2.: Es handelt sich um ein Angebot des Berliner Verfassungsschutzes, das interessierte Lehrerinnen und Lehrer freiwillig in Anspruch nehmen können. Inwiefern Eltern informiert werden, bleibt den Schulen vorbehalten. 3. Wie sind die Kontakte zwischen den jeweiligen Bildungseinrichtungen und dem Amt, die zu solchen Kooperationen geführt haben, zustande gekommen? Zu 3.: Der Berliner Verfassungsschutz bietet auf sei- ner Internetseite allen Interessierten Vortragsveranstal- tungen zu seinen Themenfeldern an. Hierüber können Lehrerinnen und Lehrer Informationsveranstaltungen des Berliner Verfassungsschutzes anfragen. Weiterhin bietet der Berliner Verfassungsschutz seine Informationsveran- staltungen auf der Kommunikationsplattform „SchulePlus“ an. 4. Plant der Berliner Verfassungsschutz zukünftig Öffentlichkeitsarbeit und PR-Kampagnen, insbesondere im Umfeld von Bildungseinrichtungen, zu betreiben und wenn ja, in welchem Umfang? Zu 4.: Der Berliner Verfassungsschutz wird weiterhin seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Zu sogenannten „PR-Kampagnen“ siehe Antwort zu Frage 1. 5. Verfügt das Amt für Verfassungsschutz über ent- sprechend pädagogisch geschultes Personal? Zu 5.: Die Abteilung für Verfassungsschutz der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport bietet Informationen an und richtet sich dabei nach den Themenwünschen der anfragenden Lehrerinnen und Lehrer. Die pädagogische Einbettung obliegt den Lehrkräften. 6. Inwieweit ist dieses Vorhaben mit dem Berliner Schulgesetz vereinbar? Zu 6.: Kooperationen von Schulen mit dem Verfas- sungsschutz sind mit dem Schulgesetz vereinbar. Es ob- liegt der Verantwortung der einzelnen Lehrkraft, Vertrete- rinnen oder Vertreter des Verfassungsschutzes im Rah- men ihres gesellschaftspolitischen Unterrichts einzuladen. Für die Durchführung entsprechender Unterrichtsveran- staltungen und die Verwendung von Unterrichtsmateria- lien bleibt unter grundsätzlicher Beachtung des Beutels- bacher Konsenses die jeweilige Lehrkraft, gegebenenfalls der Fachbereich oder die Schulleitung der Schule, ver- antwortlich. Vor diesem Hintergrund steht es Vertreterin- nen und Vertretern des Verfassungsschutzes frei, Schulen entsprechende Angebote zu unterbreiten. 7. Wurde dabei die Schulverwaltung einbezogen und wenn ja wie? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 6. Die Vorgehensweise ist zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vereinbart. Berlin, den 12. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2014)