Drucksache 17 / 12 719 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Morlang (PIRATEN) vom 14. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2013) und Antwort Motorräder von Moto Guzzi bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeimotorräder des Herstellers Moto Guzzi stehen noch im Eigentum des Landes Berlins und wie viele davon sind einsatzfähig? Zu 1.: Die Polizei verfügt über 33 einsatzfähige Mo- torräder des Herstellers Moto Guzzi. 2. Wie viele der unter 1. genannten einsatzfähigen Po- lizeimotorräder des Herstellers Moto Guzzi werden noch für den Dienst genutzt? Zu 2.: Sämtliche im Bestand befindlichen Polizeimo- torräder des Herstellers Moto Guzzi werden dienstlich genutzt. 3. Für welche Zwecke werden die unter 1. genannten Polizeimotorräder des Herstellers Moto Guzzi noch ge- nutzt? Zu 3.: Die Krafträder kommen überwiegend in der Verkehrsüberwachung, bei verkehrslenkenden Maßnah- men und im geringen Umfang bei der Fahrausbildung zum Einsatz. 4. Welche (technischen) Probleme sind in der Vergan- genheit bei der Nutzung der Polizeimotorräder des Her- stellers Moto Guzzi aufgetreten? Zu 4.: Die Zusatzbatterien wurden im Fahrbetrieb durch die serienmäßig verbauten Lichtmaschinen nicht ausreichend geladen, infolgedessen kam es zum Ausfall der polizeilichen Sondertechnik (Funk- und Blaulichtan- lage). Bei langsamer Fahrt oder längerem Betrieb des Motors im Stand kam es zu thermischen Problemen, wodurch sich der Fahrzeugmotor abschaltete und erst nach Abkühlung wieder starten ließ. Vereinzelt waren defekte Griffe zu verzeichnen. 5. Welche Risiken im Einsatz ergeben sich aus den unter 4. genannten (technischen) Problemen? Zu 5.: Im Einsatz auftretende technische Probleme können zum Ausfall des Einsatzmittels führen. 6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die unter 4. genannten (technischen) Probleme zu beheben? Zu 6.: Die defekten Griffe und Lichtmaschinen wur- den bei sämtlichen Krädern im Rahmen der Gewährleis- tung durch den Fahrzeughersteller ausgetauscht. Zusätz- lich wurden für alle Dienstkräder - Moto Guzzi und BMW - Ladegeräte beschafft, um die Ladezustände der Fahrzeug- und der Zusatzbatterien zu optimieren. Zur Kompensation von thermischen Problemen wur- den zusätzliche Öffnungen in Verkleidungsteilen geschaf- fen, damit die entstehende Wärme besser abgeführt wer- den kann. Nicht hitzebeständige Teile wurden ausge- tauscht bzw. verlegt. Darüber hinaus wurden alle Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter, die diesen Fahrzeugtyp in ihrem Fuhrpark nut- zen, durch Anwenderinformationen sensibilisiert, um Fahrzeugausfällen aufgrund von thermischen Problemen (vorrangig im Standbetrieb) entgegenzuwirken. 7. Konnten alle Mängel abgestellt werden? Zu 7.: Alle genannten Mängel wurden beseitigt. 8. Inwieweit wurde der Hersteller in diesem Zusam- menhang in Haftung genommen? Zu 8.: Die Mängelbeseitigung erfolgte sowohl durch den Hersteller im Rahmen der Gewährleistungsfristen, nach Ablauf dieser Frist durch polizeieigene Werkstätten. Berlin, den 07. November 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2013)