Drucksache 17 / 12 722 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 15. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2013) und Antwort Private Agenturen für BVG-Verkaufsstellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellung- nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach- folgend wiedergegeben. 1. Welche Kriterien bzw. Standards bzgl. Räumlich- keiten, Ausstattung, Öffnungszeiten und Umsatz muss eine private Agentur erfüllen, damit diese das Fahrschein- sortiment der BVG anbieten kann/darf? Zu 1.: Die privaten Agenturen werden nach ihrem je- weiligen Standort aus wirtschaftlicher Sicht wie auch nach dem Grad der aktuellen Versorgungsdichte mit Ta- rifprodukten der VBB Verkehrsverbund Berlin-Branden- burg GmbH für die Bevölkerung bewertet. Weiterhin sind folgende organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen, um Kooperationspartnerin bzw. Kooperationspartner der BVG - Anstalt des öffentlichen Rechts - zu werden: Polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbe- scheinigung des Finanzamtes, Gewerbeanmeldung, Miet- vertrag bzw. Kaufvertrag für die Gewerberäume, nach Möglichkeit eine Genehmigung der Vermieterin / des Vermieters zur Anbringung einer Außenwerbung, einen ISDN-Telefonanschluss für das personalbediente Ver- kaufssystem PVS und ein stabiles verschließbares Behält- nis, am besten einen Tresor zur Aufbewahrung der Fahr- ausweisrollen. 2. Sind die Verträge, die die BVG mit den privaten Agenturen schließt, einheitlich? Wenn nein, welche Ver- tragsunterschiede bestehen im Hinblick auf Laufzeit, Kaufvertragsart und Preise der Fahrscheine und wovon sind diese abhängig? Zu 2.: Mit den Inhaberinnen und Inhabern der privaten Agenturen bestehen einheitliche Kooperationsverträge. 3. Gibt es private Agenturen, die in einer Schank- gastwirtschaft untergebracht sind? Wenn ja, wie viele? Zu 3.: Bei der BVG AöR gibt es keine Agenturen, die in einer Schankgastwirtschaft untergebracht sind. Berlin, den 29. Oktober 2013 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2013)