Drucksache 17 / 12 726 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 17. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2013) und Antwort Defizite der Flughafengesellschaft FBB aus Leasing-Projekten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie hoch waren die Einnahmen der FBB aus Vermietung und Verpachtung der neun „betriebsnotwendigen Gebäude“, die von der FBB mittels einer Leasingfinanzierung errichtet wurden und bei denen die FBB Lea- singnehmer ist, im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013? Frage 6: Für welche der vermieteten Flächen erfolgt wegen der ausstehenden Eröffnung des Flughafens keine oder eine reduzierte Mietzahlung der Vertragspartner? Antwort zu den Fragen 1 und 6: Bei den 5 Parkhäu- sern und der Bodenverkehrsdienst-Fahrzeughalle (BVD- H) werden derzeit keine Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung generiert. Im Sicherheitsdienstgebäude (SD-Gebäude), Bodenverkehrsdienst-Sozialgebäude (BVD-S) und Bodenverkehrsdienst-Werkstattgebäude (BVD-W) werden in geringem Umfang Mietzahlungen geleistet. Frage 2: Wie hoch sind die Leasingraten, die die FBB für diese Gebäude an die Objekt-KG als Leasinggeber im genannten Zeitrahmen bezahlen musste? Antwort zu Frage 2: Diese Angaben unterliegen nach Aussage der FBB dem Betriebs-und Geschäftsgeheimnis. Frage 3: Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen für die Instandhaltung der Leasingobjekte, zu denen die FBB sich als Leasingnehmer verpflichtet hat? Antwort zu Frage 3: Laut Vertrag ist die FBB zur In- standhaltung der Leasingobjekte verpflichtet. Die jährli- chen Kosten sind derzeit noch variabel. Die Angaben über die jährlichen Aufwendungen unterliegen nach Aussage der FBB dem Betriebs-und Geschäftsgeheimnis. Frage 4: Wie hoch sind die Jahreseinnahmen der FBB an Erbbauzins von den Leasing-Objekt-KG? Antwort zu Frage 4: Siehe Antwort zu 2. Frage 5: Für welche Leasing-Objekte bzw. Teilflächen dieser Gebäude gibt es noch keine Mietverträge mit Drit- ten? Antwort zu Frage 5: Für das SD-Gebäude sind die Ge- spräche über Selbstkostenvereinbarungen mit den Behör- den Bundespolizei (BPol) und Zoll in der finalen Phase. Der restliche Anteil der Flächen im Gebäude wird durch die Mitarbeiter der FBB genutzt. Für die übrigen Gebäu- de bestehen Mietverträge bzw. bindende Mietvorverträge. Frage 7: Wie hoch sind die monatlichen Einnahme- ausfälle bei den neun Leasingobjekten aus der Verschie- bung der Eröffnung? Antwort zu Frage 7: Hier kann keine konkrete Ant- wort gegeben werden, da die Mieteinnahmen teilweise vom Umsatzvolumen der Mietvertragspartner abhängig sind. Die Mieteinnahmen aus den Selbstkostenvereinba- rungen mit dem Zoll und der BPol werden erst mit einer geschätzten Vorauszahlung und den tatsächlichen Kosten im Nachgang (ca. 2 Jahre) ermittelt. Eine Anpassung wird erst dann vorgenommen. Berlin, den 11. November 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2013)