Drucksache 17 / 12 727 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 17. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2013) und Antwort Seniorenfreundliche Wohnungsumgestaltung nicht durch Rückbauverpflichtung belasten! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welche Fortschritte bei den Gesprächen mit der Berlin-Brandenburger Wohnungswirtschaft kann der Senat berichten, wenn es darum geht, dass Mieterin- nen und Mieter keine Rückbauverpflichtung mehr aufer- legt wird, wenn diese auf eigene Kosten seniorenfreundli- che Umbaumaßnahmen beantragen bzw. durchführen lassen? Antwort zu 1.: Der BBU Verband Berlin-Branden- burgischer Wohnungsunternehmen wird sich im Rahmen des BBU-Wettbewerbs 2014 mit dem Thema “Demografiefest gestalten“ befassen. Dabei geht es um die Qualitätsmerkmale demografiefester und generationsgerechter Projekte bei den Mitgliedsunternehmen und deren Über- tragbarkeit. In diesem Zusammenhang können auch die Themen der Wohnungsanpassung im Bestand und der Rückbauverpflichtungen nach § 554a BGB ein Thema sein. Frage 2: Wie motiviert der Senat die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, bei der angesprochene Prob- lematik eine Vorreiterrolle einzunehmen? Antwort zu 2: Städtische Wohnungsbaugesellschaften, wie z.B. die DEGEWO, bieten ihrer Mieterschaft bei Bedarf kostenlose Beratungen für Umbauarbeiten an und übernehmen damit auch eine Vorreiterrolle. Über die Kostentragung des individuellen Umbaus wird dann im Einzelfall entschieden. Frage 3: Auf welchen Wegen und mit welchen finan- ziellen Mitteln unterstützt der Senat Umbauwünsche von Mieterinnen und Mietern, um ihre Wohnung alters- bzw. behindertengerecht gestalten zu können? Antwort zu 3: Die Investitionsbank Berlin hat in ihrem Programm „Altersgerecht Wohnen“ bisher 24,8 Mio. € zinsverbilligte Darlehen für die altersgerechte Wohnungs- anpassung zugesagt. Frage 4: Wie bewertet der Senat die diesbezüglichen Beratungsangebote der Berliner Pflegestützpunkte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit? Antwort zu 4: Alle Pflegestützpunkte bieten Beratung zur baulichen Wohnungsanpassung an. Bis Ende 2014 sind Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Wohnbe- ratung durch Pflegestützpunkte geplant. Die Anzahl der durchgeführten Beratungen zu bauli- chen Wohnungsanpassungen schwankt je Pflegestütz- punkt. In welchem Umfang aufgrund dieser Beratungen dann bauliche Wohnungsanpassungen erfolgen, wird statistisch nicht erfasst. Frage 5: Sieht der Senat Möglichkeiten, per Verord- nung bzw. Gesetz die angesprochenen Rückbauverpflich- tungen auszuschließen? Antwort zu 5: Nein: § 564a BGB (Barrierefreiheit) ist Bestandteil des allgemeinen Wohnungsmietrechts, wel- ches nicht durch Landesrecht eingeschränkt oder geändert werden kann. Frage 6: Könnte sich der Senat mit einer Regelung an- freunden, dass nach nicht öffentlich geförderten alters- bzw. behindertengerechten Umbaumaßnahmen durch die Mieter einer Wohnung, ihnen beim Auszug die Kosten der erzielten Wertverbesserung durch den Vermieter zu erstatten sind, da sie ja zukünftigen Mietern zu Gute kommen und sich auch in der Miethöhe widerspiegeln werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 727 2 Antwort zu 6.: Grundsätzlich steht es den Vertragspar- teien frei, in einem Mietvertrag das von beiden Parteien Gewünschte zu vereinbaren. Die Bestimmungen des § 554a BGB stehen einer solchen Vereinbarung nicht ent- gegen. Berlin, den 12. November 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2013)