Drucksache 17 / 12 728 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 18. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2013) und Antwort Förderprogramme zur Verbesserung von Stadtteilzentren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen werden seit dem Jahr 2008 aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ finanziert und in welcher Höhe sind bisher finanzielle Mittel eingesetzt worden? Antwort zu 1: Die Programmmittel werden in sechs städtebaulichen Gesamtmaßnahmen (Fördergebieten) im folgenden finanziellen Umfang eingesetzt. Bezirk Städtebaul. Gesamtmaßnahme Seit bewilligte Mittel 2008 - 2012 Mitte Turmstraße 2008 9.277.500 € Mitte Müllerstraße 2009 9.244.260 € Charlottenburg-Wilmersdorf City West 2009 5.090.325 € Neukölln Karl-Marx-Straße 2009 7.166.950 € Spandau Wilhelmstadt 2010 3.654.875 € Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade 2008 8.701.340 € insgesamt 43.135.250 € Frage 2: Wie beurteilt der Senat die Wirksamkeit der eingesetzten finanziellen Mittel im Vergleich zu den tat- sächlich erzielten nachhaltigen Entwicklungen? Antwort zu 2: Die oben dargestellten Fördermittel ste- hen entsprechend den Vorgaben des Bundes in fünf Jah- ren (5%, 25%, 30%, 25%, 15%) zur Verfügung. In den ersten Jahren wurden in den sechs Gesamtmaßnahmen schwerpunktmäßig Einzelmaßnahmen in den Bereichen Beteiligung/Aktivierung Dritter, Geschäftsstraßenma- nagement, bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum, Image- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Insgesamt wird eingeschätzt, dass der Mitteleinsatz einen wirkungs- vollen Beitrag leistet, um die Beschleunigung von Tra- ding-Down-Prozessen zu verhindern. Hinsichtlich der Aufwertung des öffentlichen Raums sowie der sozialen und ethnischen Integration konnten bereits wichtige Fort- schritte erzielt werden. Frage 3: Welche Gremien bzw. Personen entscheiden letztendlich über die Vergabe der Fördermaßnahmen und nach welchen Kriterien bzw. Indikatoren wird über die Vergabe entschieden? Antwort zu 3: Für jede städtebauliche Gesamtmaß- nahme liegt ein integriertes städtebauliches Entwick- lungskonzept vor, welches fortlaufend unter aktiver Bür- gerbeteiligung aktualisiert wird. Die Bezirksämter stellen jährlich bis zum 30.09., für aus dem Entwicklungskonzept abgeleitete Einzelmaßnahmen, Förderanfragen. Aus den fristgerecht eingereichten und geprüften Förderanfragen erstellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Programmplanung, die insbesondere eine überbezirkliche und jahresübergreifende Prioritätenset- zung vornimmt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 728 2 Die Auswahl und Priorisierung der Einzelmaßnahmen erfolgt anhand folgender Kriterien:  Beitrag zur Stärkung der Zentrumsfunktion, Abbau von Funktionsverlusten,  Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung, Aufwertung und Entwicklung des Gebietes,  städtebauliche Bedeutung der Maßnahme für den öffentlichen Raum,  Dringlichkeit der Maßnahme,  Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft,  Einbeziehung lokaler Akteure, Kooperationen,  Einsatz von Eigen- und Drittmitteln,  Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Frage 4: Wie viele und für welche Gebiete liegen der- zeit Förderanträge auf Inanspruchnahme des Programmes vor (bitte um Auflistung nach Bezirken)? Antwort zu 4: Im Programmjahr 2013 werden in fünf städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Einzelmaßnahmen im Umfang von 12.905.000 € gefördert. Für die gesamten Mittel liegen Förderanträge vor, die voraussichtliche Verteilung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Gesamtmaßnahme Fördermittel Mitte Turmstraße 2.338.200 € Mitte Müllerstraße 1.527.493 € Spandau Wilhelmstadt 2.785.222 € Neukölln Karl-Marx-Straße/Sonnenallee 3.445.085 € Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade 2.809.000 € insgesamt 12.905.000 € Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmenbereichen eingesetzt. Fördermitteleinsatz in % Maßnahmenbereiche 12% Maßnahmen zur Standortstärkung, Aktivierung, Profilierung, Imagebildung, Gebietsfonds 4% Geschäftsstraßenmanagement 35% Erneuerung von Grün- und Spielplätzen 23% Erneuerung von sozialen Infrastruktureinrichtungen 17% Erneuerung des öffentlichen Straßenlandes 9% weitere planerische Vorbereitung, Beauftragte Die Fördermittel werden 2013 in vollem Umfang ge- nutzt, derzeit sind 80 % der Fördermittel durch Finanzie- ungszusagen an die Bezirke gebunden. Frage 5: Wie beurteilt der Senat den Zustand bzw. die Entwicklung der Residenzstraße in Reinickendorf-Ost vor dem Hintergrund des allgemeinen Wandels und allgemei- nen negativen Entwicklungstrends in dieser Straße und ist der Senat der Auffassung, dass dieses Gebiet die Bedin- gung zur Förderung aus diesem Programm erfüllt, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Das Zentrum Residenzstraße ist gemäß Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren 3, beschlossen 2011, als Ortsteilzentrum eingestuft. Die Untersuchung im Rahmen des StEP Zentren 3 hat für dieses Zentrum einen mittleren Handlungsbedarf so- wohl in städtebaulicher Hinsicht als auch hinsichtlich der Einzelhandelsfunktion aufgezeigt. Untersuchungen und Bewertungen zu einem Wandel des Zentrums (z.B. hinsichtlich Angebotsqualität, positi- ve/negative Entwicklungstrends) und zu Entwicklungs- möglichkeiten liegen nicht vor. Berlin, den 25. November 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2013)