Drucksache 17 / 12 729 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 17. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2013) und Antwort Nutzen von Kameraüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum im Land Berlin (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR (BVG) und die DB AG um eine Stellung- nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Welche Ziele verfolgen die Berliner Ver- kehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn mit den Kameras, die den öffentlichen Personennahverkehr (Bahnhofshal- len, Bahnsteige, öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Haltestellen etc.) überwachen? Antwort zu 1: Die BVG teilt mit, sie verfolge das Ziel, die objektive und subjektive Sicherheit für ihre Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen. Weiter- hin sollen Vandalismusschäden durch eine präventive Wirkung der Videoüberwachung gesenkt werden. Die DB AG erläutert, bei der S-Bahn Berlin GmbH würden Kameras zur Unterstützung betrieblicher Aufga- ben der Abfertigung und Abfertigungsunterstützung ge- nutzt. Darüber hinaus setze auch die DB Station&Service AG Kameras für betriebliche Abläufe ein, um Vandalis- mus, Reisendenströme und Verkehrsgeschehen beurteilen und bewerten zu können. Frage 2: Wurden die unter 1. genannten Ziele durch die Kameraüberwachung in den unterschiedlichen Berei- chen des öffentlichen Personennahverkehrs jeweils er- reicht und wenn ja, in welcher Weise? Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Entsprechende Befragungen der Kundinnen und Kunden zur subjekti- ven Sicherheit zeigen positive Ergebnisse. Ca. 50 % der befragten Berliner Bürgerinnen und Bürger bewerteten eine „Videoüberwachung“ mit der Schulnote „sehr gut“ auf einer fünfstufigen Skala. Die Übergriffe auf Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG, die Vanda- lismusvorfälle und weitere Straftaten sind seit 2006 rück- läufig.“ Die DB AG antwortet: „Ja, die kamerabasierten Verfahren ermöglichen im Rahmen ihrer Zulassung an aus- gewählten Stationen die Abfertigung des Zugverkehrs bzw. ein Einwirken auf Vandalismus vor Ort. Die An- sagezentren in Berlin Spandau, Ostbahnhof und Lichten- berg nutzen die kamerabasierte Unterstützung zur Zughal- terkennung. Die Kamerabilder laufen außerdem bei der 3- S-Zentrale Berlin auf.“ Frage 3: Gibt es konkrete Erhebungen/Untersuchun- gen, die belegen, dass durch die Kameraüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr die unter 1. genannten Ziele erreicht wurden? a) Wenn ja, welche Erhebungen/Untersuchungen sind dies und zu welchen Ergebnissen kommen diese (Zahlen) jeweils? b) Wenn nein, warum sind solche Erhebungen/Un- tersuchungen bisher nicht angestrebt worden? Antwort zu 3: Die BVG teilt Folgendes mit: „Die BVG AöR führt seit 2006 regelmäßige Kundenbefragun- gen zur Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr, hier spe- ziell der U-Bahn durch. Dabei handelt es sich stets um das Sicherheitsempfinden, also die subjektive Sicherheit. Eine ganzheitliche Analyse hat sich dabei wegen des fehlenden Zusammenhangs im Gesamtsystem (hoher Marktanteil der S-Bahn bei anhaltend diesbezüglich fehlenden Infor- mationen) sowie in der Vergangenheit größeren Störwir- kungen (beispielsweise S-Bahnleistungsausfälle) nicht vollständig durchführen lassen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 729 2 Die Befragten bewerteten in jedem Jahr das persönli- che Sicherheitsempfinden auf allen Stufen der gesamten Reisekette mit dem ÖPNV, u. a. auch zur Einschätzung der Wirksamkeit von Videoanlagen oder die Wirksamkeit von Notruf- und Informationssäulen. Ebenso wurde die „Videoüberwachung“ bewertet. Ca. 50% der Berliner Bürgerinnen und Bürger bewer- ten eine „Videoüberwachung“ mit der Schulnote „sehr gut (=1)“ auf einer 5stufigen Skala. Die Übergriffe auf Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG, die Vanda- lismusvorfälle und weitere Straftaten sind seit 2006 rück- läufig.“ Die DB AG hat folgende Antwort zu Frage 3 a) über- mittelt: „Die betriebliche Nutzbarkeit der Kamerabilder zum Zwecke der Abfertigung und Abfertigungsunterstüt- zung ist eine Nebenbestimmung des Eisenbahnbundesam- tes zur Typzulassung von ZAT-FM (Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer mittel FührerraumMoni- tor) und kann zu jedem Zeitpunkt ermittelt werden (Stand 10.10.13: 99,8%). Die betriebliche Nutzbarkeit ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der technischen Verfügbarkeit, da an die Verwendbarkeit der Kamerabilder zum Zwecke der Abfertigung und Abfertigungsunterstützung höhere Anforderungen gelten als die reine Verfügbarkeit des Bildes. Zu Frage 3 b) antwortet die DB AG: „Nein, es werden keine gesonderten Erhebungen durchgeführt, da die Funk- tionalität „Kamera“ integraler Bestandteil des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs bzw. der securitybegleitenden Maßnahmen ist.“ Berlin, den 19. November 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2013)