Drucksache 17 / 12 731 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 16. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2013) und Antwort Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach § 116 Absatz 1 SGB XII (III) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Verwaltungsvorschriften im Rechtskreis des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) sind in Ber- lin in der 17. Legislaturperiode erlassen worden? Zu 1.: In der 17. Legislaturperiode sind bisher folgen- de Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des SGB XII erlassen worden: 1) Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gem. § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV- Wohnen) vom 06. August 2013 2) Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV-BuT) vom 06. Dezember 2011 in der Fassung vom 09. Juli 2013 3) Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales – AV ZustSoz) vom 19. April 2012 in der Fassung vom 14. Mai 2013 4) Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (AV-Soz-Bestattungskosten) vom 27. September 2012 5) Ausführungsvorschrift über die Inanspruchnahme Drittverpflichteter durch den Träger der Sozialhilfe Berlin (AV-Dritt) vom 30.November 2011 2. Vor Erlass welcher Verwaltungsvorschriften im Rechtskreis des SGB XII in der 17. Legislaturperiode ist der Beirat nach § 116 Absatz 1 SGB XII nicht beteiligt worden? Zu 2.: Der Beirat ist bei folgenden Ausführungsvor- schriften nicht beteiligt worden: a) Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV- BuT) vom 06. Dezember 2011 in der Fassung vom 09. Juli 2013 Diese Ausführungsvorschrift regelt in erster Linie die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe an Anspruchsberechtigte nach dem SGB II. Hierfür ist eine Beiratsbeteiligung nicht vorgesehen. b) Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (AV-Soz-Bestattungskosten) vom 27. September 2012 Diese Ausführungsvorschriften waren neu zu fassen, da die zuvor geltenden am 30. Juni 2012 außer Kraft getreten sind. Im Verlaufe der Arbeiten am Entwurf wa- ren komplizierte Rechtsfragen unter Einbeziehung ande- rer Senatsverwaltungen und Bezirksämter zu erörtern und zu klären. Zur Vermeidung einer Regelungslücke wurde letztlich die Neufassung zum 01. November 2012 ohne Einbeziehung des Beirates auf Fachebene veranlasst. 3. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob der Beirat nach § 116 Abs. 1 SGB XII vor dem Erlass von Verwaltungsvorschriften beteiligt wird? Zu 3.: Da im Land Berlin zu § 116 Absatz 1 SGB XII derzeit kein abweichendes Landesrecht festgelegt worden ist, stellt die Beteiligung des Beirates den Regelfall dar. Über fachlich begründete Ausnahmen wird im Einzelfall auf Fachebene entschieden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 731 2 4. Geben die Mitgliedsorganisationen des Beirates nach § 116 Absatz 1 SGB XII immer eine gemeinsame Stellungnahme ab oder geben die Organisationen jeweils eigene Stellungnahmen ab? Zu 4.: Eine gemeinsame Stellungnahme der im Beirat vertretenen Organisationen wird nicht immer abgegeben. Die hauptsächliche Form der Stellungnahmen ist die Mei- nungsäußerung während der Beiratssitzungen. 5. Wie lange sind die derzeitigen Organisationen be- reits Mitglied im Beirat nach § 116 Absatz 1 SGB XII? Zu 5.: Die Mitgliedschaft der derzeitigen Organisatio- nen besteht seit 2005 (Inkrafttreten des SGB XII). Bereits zuvor war der Beirat in gleicher Zusammensetzung nach § 114 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) tätig, min- destens seit 1999. Berlin, den 12. November 2013 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2013)