Drucksache 17 / 12 732 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 21. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2013) und Antwort Heute hü, morgen hott - versteht der Innensenator seine eigenen Anweisungen zu Verschlusssachen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wurden die in meiner Kleinen Anfrage vom 21.01.2013 (Drucksache 17/11456) abgefragten Informa- tionen zur Identität des Herstellers der vom Land Berlin angeschafften Software zur Quellen-TKÜ als Verschluss- sache klassifiziert, wie vom Senat in seiner Antwort vom 10.03.2013 angegeben? Zu 1.: Die Einstufung des „Gesamtvorgangs Beschaffung und Betrieb einer Quellen-TKÜ Lösung“ als Verschlusssache besteht seit dem 20. September 2011. 2. Wurde diese Klassifikation seitdem geändert, und wenn ja wann und aus welchem Grund? Zu 2.: Nein, die Klassifikation wurde seitdem nicht geändert. 3. Was hat den Senat bewogen, am 28.08.2013 in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 17/12415 vom 08.07.2013 erstmals öffentlich zu erklären, die gleiche Software zur Umsetzung einer Quellen-TKÜ wie das Bundeskriminalamt (BKA) beschafft zu haben? Zu 3.: Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12415 und dem dortigen Hinweis zur Quellen-TKÜ- Software des Bundeskriminalamtes sollte lediglich ver- deutlicht werden, dass auch andere Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik ähnliche Beschaffungen wie die Berliner Polizei vorgenommen haben. 4. Warum hat sich der Senat nicht bereits am 10.03.2013 in seiner Antwort zur Kleinen Anfrage 17/11456 entsprechend geäußert, obwohl diese u.a. auf genau diesen Sachverhalt abzielte? Zu 4.: Ein Bezug auf die Software des Bundeskrimi- nalamtes wurde bei der Beantwortung der Kleinen Anfra- ge 17/11456 nicht gesehen. 5. War dem Senat zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12415 bekannt, dass das BKA bereits im Mai 2013 öffentlich bestätigt hat, welche Soft- ware es diesbezüglich von welchem Hersteller beschafft hat? Zu 5.: Nein. 6. Ist die somit von Senatsseite erfolgte öffentliche Information darüber, welche Software zur Quellen-TKÜ von welchem Hersteller das Land Berlin beschafft hat, mit der in 1. erwähnten Verschlusssachenklassifikation vereinbar? Wenn ja, wie? Wenn nein, liegt demnach ein Verstoß gegen die Verschlusssachenanweisung vor und welche Konsequenz ergibt sich daraus? Zu 6.: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12415 wurde weder der Hersteller noch das Produkt namentlich genannt, ein Verstoß gegen die Verschlusssa- chenanweisung liegt demnach nicht vor. Berlin, den 18. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2014)