Drucksache 17 / 12 742 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 23. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2013) und Antwort Abgeschobene minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsen- de wurden in den Jahren seit 2010 in Zuständigkeit des Landes Berlin abgeschoben (bitte nach Jahren, Altersklas- sen, Dauer des Aufenthalts und Herkunftsländern auf- schlüsseln)? (Falls der Senat der Ansicht ist, dass die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage in dem hier erbete- nen Umfang hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes nicht zu gewährleisten ist, wird um Beantwortung in dem Um- fang gebeten, den der Senat unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit noch zu leisten hat.) 2. Wie viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsen- de wurden in den Jahren seit 2010 in Zuständigkeit des Landes Berlin nach der Dublin-II-Verordnung rückge- führt (bitte nach Jahren, Altersklassen, Dauer des Aufent- halts und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Zu 1. und 2.: Die bei der Ausländerbehörde geführte Abschiebungsstatistik differenziert nicht nach Erwachse- nen und Minderjährigen. Zur Beantwortung der Fragen wäre die Auswertung sämtlicher Einzelvorgänge erforder- lich. Dies ist angesichts des entstehenden Verwaltungs- aufwandes nicht leistbar. Die Fragen können daher nicht beantwortet werden. 3. Für wie viele Kinder, Jugendliche und Heranwach- sende wurde in den Jahren seit 2010 in Zuständigkeit des Landes Berlin die „freiwillige Ausreise“ veranlasst (bitte nach Jahren, Altersklassen, Dauer des Aufenthalts und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Zu 3.: Die Ausländerbehörde führt keine Statistik, die die freiwilligen Ausreisen erfasst. Hintergrund hierfür ist die Schwierigkeit, entsprechende Nachweise über eine erfolgte freiwillige Ausreise zu erhalten. Das für die Un- terstützung bei der freiwilligen Rückkehr zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales erfasst zwar die Anzahl der freiwilligen Ausreisen, differenziert jedoch ebenfalls nicht nach Erwachsenen und Minderjährigen. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. 4. Wie viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsen- de, die in den Jahren seit 2010 in Zuständigkeit des Lan- des Berlin abgeschoben, rückgeführt oder zur „freiwilligen Ausreise“ veranlasst wurden, waren in Deutschland geboren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 5. Wie viele der Unter-20-Jährigen, die in den Jahren seit 2010 in Zuständigkeit des Landes Berlin abgescho- ben, rückgeführt oder zur „freiwilligen Ausreise“ veranlasst wurden, waren als minderjährige unbegleitete Flüchtlinge eingereist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 6. Wie viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsen- de, die in den Jahren seit 2010 in Zuständigkeit des Lan- des Berlin abgeschoben, rückgeführt oder zur „freiwilligen Ausreise“ veranlasst wurden, wurden dadurch von mindestens einem Elternteil getrennt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu 4. - 6.: Die Fragen können nicht beantwortet wer- den. Auf die Antworten zu 1. bis 3. wird verwiesen. Berlin, den 24. November 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)