Drucksache 17 / 12 743 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 23. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2013) und Antwort Ladestationen für Elektroautos Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Senatsverwaltung ein Konzept für den flächendeckenden Ausbau von Ladestationen für Elektroautos in Berlin? Frage 2: ja, wie sieht dieses Konzept aus, wenn nein, warum nicht? Frage 3: Stimmen die Presseberichte, dass auch pri- vate Unternehmen mit in die Umsetzung einbezogen werden? Frage 4: Sind Zuschüsse oder sonstige Fördergelder für die privaten Unternehmen vorgesehen? Frage 5: Wie sieht der zeitliche Rahmen der Umset- zung aus? Antwort zu 1, 2, 3, 4 und 5: Das Land Berlin hat im Rahmen seiner Bewerbung zum Wettbewerb „Schaufenster Elektromobilität“ gegenüber der Bundesregierung u.a. ein Projekt zum Handlungsfeld Ladeinfrastruktur und Ordnungsrecht vorgesehen mit dem Ziel, eine bedarfsge- rechte und kosteneffiziente Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu erreichen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt beauftragte zur Umsetzung dieses Ziels zunächst ein Standortkonzept, das seit Dezember 2012 vorliegt. Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 20.12.2011 zur Bewerbung des Landes Berlin und deren finanzieller Umsetzung mit einem Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin bis zu 25 Mio. EUR sowie der Entscheidung des Bundes am 03.04.2012 zur Auswahl des Landes Ber- lin/Brandenburg als eine von vier Schaufensterregionen wurde am 25. Oktober 2012 zur Ladeinfrastruktur eine EU-weite Vergabe initiiert. Das initiierte Vergabeverfah- ren hat mehrere Dienstleistungsverträge über die Errich- tung und den Betrieb von Ladeinfrastrukturen im öffentli- chen und halböffentlichen Raum zum Ziel. Hierfür wurde ein Dialogverfahren gewählt, um das technische und betriebswirtschaftliche Know-how der potenziellen Be- treiber bei der Entwicklung der Leistungsbeschreibungen zu nutzen. Damit wird auch die Entwicklung von Ge- schäftsmodellen angereizt, die nur geringe Errichtungs- und Betriebskostenzuschüsse des Landes Berlin erfordern. Das Dialogverfahren wird mit ausgewählten Teilneh- merinnen und Teilnehmern seit Januar 2013 durchgeführt. Eine Vergabeentscheidung wird im ersten Quartal 2014 angestrebt. Dabei wird es hinsichtlich der Standorte ent- scheidend auf die Unterstützung durch die Bezirke an- kommen. Frage 6: Welche finanziellen Mittel sind erforderlich, wo sind diese im Haushalt zu finden? Antwort zu 6: Fundierte Angaben zu den Eigenbeiträ- gen der Betreiber sind vor Abschluss des Vergabeverfah- rens nicht möglich. Konkret beziffert werden kann des- halb derzeit nur der in der Veröffentlichung des Aus- schreibungstextes im EU-Amtsblatt aufgeführte Umfang der Förderung mit öffentlichen Mitteln in der Größenord- nung von 4 bis 7 Mio EUR. Der tatsächliche Bedarf kann erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens konkret beziffert werden. Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 sind im Kapitel 1270, Titel 68358 „Förderung zur Umsetzung der Projekte "Schaufenster Elektromobilität" für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 3.024.000 EUR und für 2015 in Höhe von 2.045.000 EUR veranschlagt. Diese Ansätze enthalten jeweils einen geschätzten Teilansatz für die Umsetzung des Projektes „Ladeinfrastruktur“. Berlin, den 28. November 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)