Drucksache 17 / 12 744 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2013) und Antwort Ergebnisse der Spielhallenkontrollen am 22. Oktober 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Glücksspielbetriebe wurden bei der Schwerpunktaktion von Polizei, Ordnungsamt Neukölln und anderen Behörden in Spielhallen, Café-Casinos und Wettbüros am 22. Oktober 2013 kontrolliert? Zu 1.: Am 22. Oktober 2013 wurden unter Führung des Landeskriminalamts (LKA) Berlin stadtweit 33 Spiel- stätten (Spielhallen, Wettbüros, Gaststätten) kontrolliert. 2. Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände konnten dabei in welcher Zahl festgestellt werden? Zu 2.: Durch das LKA wurden folgende Feststellun- gen getroffen bzw. Verfahren eingeleitet: 15 Straftaten, davon 8 x Illegales Glücksspiel 7 x Sonstige 95 Ordnungswidrigkeiten, davon 15 x gemäß Spielhallengesetz Berlin 23 x gem. Spielverordnung 14 x gem. Gewerbeordnung 3 x gem. Jugendschutzgesetz 8 x gem. Nichtraucherschutzgesetz 6 x gem. Gaststättengesetz 10 x gem. Preisangabenverordnung 16 x Sonstige Zu Art und Anzahl festgestellter Steuerstraftaten/-ord- nungswidrigkeiten können zur Zeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden, da die am Einsatztag erfolgten Automatenauslesungen durch das Finanzamt für Körper- schaften IV zunächst ausgewertet werden müssen. 3. Bei wie vielen Kontrollen konnte kein Auflagenver- stoß festgestellt werden? Zu 3.: Bei sechs Spielstätten wurden keine Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt. 4. Wie hat sich die Zahl der Verstöße im Vergleich zu früheren Schwerpunktkontrollen entwickelt? Zu 4.: Mai 2011 Sep 2012 Apr 2013 Sep/Okt 2013 Gesamt Einsatztage 16., 18., 20., 24.05.2011 25., 27., 28.09.2012 16.04., 17.04., 18.04.2013 11.09., 30.09., 22.10.2013 Kontrollen 172 104 130 106 512 Straftaten 18 21 56 52 147 davon Glücksspiel 16 13 38 26 93 Ordnungswidrigkeiten 216 390 408 291 1305 Beanstandungsquote (%) 79,7 93,3 95,4 84,9 85,2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 744 2 5. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Aktion und welche Rückschlüsse zieht er daraus für seine Strate- gie zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels? Zu 5.: Konzertierte Kontrollaktionen sind ein geeigne- tes Mittel, um das illegale Glücksspiel in Berlin zu be- kämpfen und werden daher auch zukünftig durchgeführt. 6. Wann ist mit der Erteilung der bundesweiten Sportwettlizenzen aufgrund des neuen Glücksspielstaats- vertrages zu rechnen und mit wie vielen lizensierten Wettbüros rechnet der Senat auf dieser Grundlage für Berlin? Zu 6.: Im Rahmen des seit Herbst 2012 laufenden Verfahrens zur Erteilung der Konzessionen für die Veran- staltung von Sportwetten gemäß den §§ 4a ff., 10a des Glücksspielstaatsvertrages ist durch das verfahrensfüh- rende Land Hessen nach Auswertung aller eingereichten Bewerbungen festgestellt worden, dass aktuell kein Be- werber alle Mindestanforderungen erfüllt. Zur Vermei- dung einer noch zeitaufwändigeren Neuauflage des ge- samten Verfahrens wird nun zunächst ein zusätzli- ches/ergänzendes Nachforderungsverfahren durchgeführt; mit der Erteilung der Konzessionen ist daher nach dem aktuellen Zeitplan im zweiten Halbjahr 2014 zu rechnen. Gemäß § 9 Abs. 7 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag ist die Anzahl der Wettvermitt- lungsstellen der konzessionierten Sportwettveranstalter in Berlin auf 10 Wettvermittlungsstellen pro Konzessionär und insgesamt 200 Wettvermittlungsstellen beschränkt. Konkrete Prognosen, in welchem Umfang Lizenzen für Wettvermittlungsstellen nach erfolgter Konzessionierung von den betreffenden Veranstaltern dann tatsächlich bean- tragt werden bzw. unter Beachtung der materiellen Vo- raussetzungen dann tatsächlich auch erteilt werden kön- nen, lassen sich aktuell seriös nicht aufstellen. 7. Wie hoch schätzt der Senat den wirtschaftlichen Schaden durch illegales Glücksspiel im Spielhallenbe- reich für auflagentreue Spielhallenbetreiber ein? Zu 7.: Ein wirtschaftlicher Schaden für auflagentreue Spielhallenbetreiber kann nicht geschätzt werden. Legt man allerdings Erfahrungswerte und die aktuellen Kon- trollen als Maßstab zugrunde, hält sich nur eine deutliche Minderheit der Betreiber an alle gesetzlichen Vorgaben. Berlin, den 21. November 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013)