Drucksache 17 / 12 745 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2013) und Antwort Aufwertung des Bundesplatzes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf "Aufwertung des Bun- desplatzes V" vom 21. Februar 2012 und die auf seiner Grundlage vom Bezirk beantragten Maßnahmen? Frage 2: Welche Teile der Maßnahmen wurden zwi- schenzeitlich umgesetzt und welche aus welchen Gründen nicht? Frage 3: Teilt der Senat die in der Zukunftswerkstatt Bundesplatz von Verkehrsexperten vorgetragene Auffas- sung, dass auch städtebauliche Gründe wie die Aufwer- tung von Bundesplatz und Umgebung eine straßenver- kehrliche Anordnung von Tempo 30 in den "Spangen" am Bundesplatz rechtfertigen können und sieht er diese Gründe für gegeben an? Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung des Fragestel- lers, dass durch die aufgrund des bürgerschaftlichen En- gagements zwischenzeitlich erreichter Aufwertung und Attraktivierung des Bundesplatzes sich auch die Que- rungsbedürfnisse ausreichend intensiviert haben, um eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung zu rechtfertigen? Frage 5: Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Se- nat, die Aufwertung des Bundesplatzes und das Engage- ment der örtlichen Bürgerinitiative und des Bezirks zu unterstützen? Antwort zu 1 bis 5: Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Schreiben vom 29.04.2013 mitgeteilt hat, kann eine eingehende Prüfung notwendiger und möglicher verkehrlicher Maß- nahmen erst nach Vorlage eines Gesamtkonzeptes zur Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche und der sich daraus ergebenden neuen Wegebeziehungen erfolgen. Zur Unterstützung des Bezirkes wurden daraufhin fi- nanzielle Mittel übertragen, um im Rahmen der Zu- kunftswerkstatt Bundesplatz unter Mitwirkung von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung mit den Anrainerinnen und Anrainern ein entsprechendes Gesamtkonzept erarbeiten zu lassen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Erst nach Vorlage eines tragfähigen Konzeptes sind Maßnahmen, einschließlich der von der BVV Charlotten- burg-Wilmersdorf beschlossenen und vom Bezirk bean- tragten Maßnahmen, z.B. im Hinblick auf eine straßen- verkehrsbehördliche Anordnung, zu prüfen bzw. durch geeignete andere Maßnahmen zu ersetzen oder zu ergän- zen. Dabei ist zu beachten, dass nach § 45 Abs. 9 Straßen- verkehrs-Ordnung (StVO) Beschränkungen des fließen- den Verkehrs, wie Tempo 30 an den Spangen des Bun- desplatzes oder die Anlage von Fußgängerquerungshilfen, nur bei Vorliegen eines entsprechenden verkehrlichen Erfordernisses gerechtfertigt sind. Deshalb sind vor einer entsprechenden Prüfung die Veränderungen, die zu inten- siveren Querungsbedürfnissen führen würden, vom Be- zirksamt aufzuzeigen und zeitlich einzuordnen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Teil der erforderlichen Maßnahmen vom Bezirksamt in eigener Zuständigkeit auf den Weg gebracht werden kann und muss. Berlin, den 26. November 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2013)