Drucksache 17 / 12 747 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 23. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2013) und Antwort Deutsch-Amerikanisches Volksfest 2014 auf dem Tempelhofer Feld? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Veranstaltungen gab es seit 2011 auf dem Tempelhofer Feld und wie viele Veranstaltungen sind bis Ende 2014 bereits geplant (es wird um eine de- taillierte Auflistung und jeweiliger Angabe der Veranstal- tungstage gebeten)? Antwort zu 1: Auf dem ehemaligen Flugfeld der Tem- pelhofer Freiheit wurden in Zuständigkeit der Grün Berlin GmbH im Jahr 2011 12, im Jahr 2012 107 und im Jahr 2013 bisher 80 Veranstaltungen durchgeführt. Die Mehr- zahl dieser Veranstaltungen hatte lokalen Charakter aus den Bereichen Sport, Kultur und Nachbarschaft, so dass sich die Besucherzahl jeweils auf wenige Hundert be- schränkte. Das betonierte und umzäunte Vorfeld, die 7 Hangars, die Transitbereiche mit weiteren Nebenflächen und die Haupthalle des Flughafens Tempelhof sind kommerziell genutzte Veranstaltungsflächen. Dort haben im Jahr 2011 40, im Jahr 2012 64 und bis zum Ende des Jahres 2013 67 Veranstaltungen stattgefunden. Die Mehrzahl der Veran- staltungen waren entweder geschlossene Veranstaltungen oder konnten nur gegen Zahlung eines Entgelts besucht werden. Die Laufzeiten der Veranstaltungen waren von unterschiedlicher Dauer (zwischen wenigen Stunden bis maximal 5 Tage) Vereinzelt gab es Veranstaltungen, die in eine ge- meinsame Zuständigkeit der Tempelhof Projekt GmbH und der Grün Berlin GmbH fielen, d.h., die sowohl im ehemaligen Flughafengebäude / den Hangars / dem Vor- feld als auch auf dem ehemaligen Flugfeld stattfanden. Dies waren 2011 „Michelin Challenge Bibendum“, 2013 die Konzerte der Toten Hosen / der Ärzte sowie jährlich der „SCC-Staffel-Marathon“. In der Verantwortlichkeit der Grün Berlin GmbH sind für 2014 gegenwärtig 40 Veranstaltungen für das ehema- lige Flugfeld angefragt. Aufgrund der den potentiellen Veranstaltern zugesicherten Vertraulichkeit kann vor Vertragsabschluss eine detaillierte Liste nicht aufgestellt werden. Vertragsabschlüsse für Veranstaltungen 2014 auf dem ehemaligen Flugfeld gibt es noch nicht. Auf den Flächen des ehemaligen Flughafengebäudes Tempelhof sind für das Jahr 2014 aktuell 11 Veranstaltungen fest eingebucht. Für weitere 43 Veranstaltungen bestehen derzeit Optio- nen. Einige Veranstaltungen sind öffentlich bekannt (z.B. Bread & Butter, die Designmesse DMY, diverse SCC Veranstaltungen). Auch hier kann aufgrund der den po- tentiellen Veranstaltern zugesicherten Vertraulichkeit keine detaillierte Liste aufgestellt werden Frage 2: Wie bewertet der Senat seine Antwort auf die Kleine Anfrage vom 01.10.2012 (Drs. 17/11 051), wo- nach „eine Nutzung des Tempelhofer Parks für Volksfeste dem Schutzbedürfnis von Anwohnerinnen und Anwoh- nern gegen Lärm widerspricht [...]“ angesichts der Tatsache , dass auf dem Tempelhofer Feld zwischenzeitlich Großveranstaltungen, wie das Rockkonzerte der Bands „Die Toten Hosen“ am 09.08.2013 vor 50.000 Besuchern und „Die Ärzte“ am 10. und 11.08.2013 vor jeweils 45.000 Besuchern sowie weitere Massenveranstaltungen wie das „Berlin Festival“ vom 06. bis 07.09.2013 mit mehr als 20.000 Besuchern und das Event „MercedesBenz & Friends“ vom 27.-28.08.2011, mit mehr als 1.000 Fahrzeugen und über 100.000 Besuchern stattgefunden haben? Antwort zu 2: Die Bewertung des Senats hat sich nicht geändert. Die aufgezählten Veranstaltungen fanden an wenigen Einzeltagen statt, mögliche Einschränkungen für Anwohnerinnen und Anwohner z.B. durch Lärmemissio- nen oder Parksuchverkehr wurden auf wenige Stunden beschränkt. Volksfeste wie das Deutsch-Amerikanische Volksfest bedeuten dagegen eine prägende Dauerbelastung für das Umfeld der Tempelhofer Freiheit über die gesamte Ver- anstaltungsdauer von mehr als drei Wochen (2013). Diese reichen täglich weit in die Abendstunden hinein, bis auf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 747 2 montags und dienstags (22 Uhr) schließt das Volksfest erst um 23 Uhr (2013). Frage 3: Wie wurde und wird bei den Veranstaltungen unter 1.) und insbesondere 2.) dem Schutz der Anwohne- rinnen und Anwohner vor Lärm Rechnung getragen? Antwort zu 3: Alle Veranstaltungen sind bei den zu- ständigen Behörden angemeldet und genehmigt worden. Hierbei wurden auch die emissionsrechtlichen Bestim- mungen geprüft. Für lärmintensive Veranstaltungen wie Konzerte wurden von den Genehmigungsbehörden ggf. Auflagen angeordnet, die vom Veranstalter eingehalten werden mussten. Hierzu gehören regelmäßig auch ange- ordnete Lärmmessungen. Eine vorteilhafte Ausrichtung von Bühnen und Laut- sprechern trägt dazu bei, Lärmbelastungen für die An- wohnerinnen und Anwohner zu minimieren. Für große Veranstaltungen (großes Besucheraufkom- men, große Logistikverkehre, etc.) hat die Tempelhof Projekt GmbH für die im ehemaligen Flughafen Tempel- hof stattfindenden Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Senatsverwaltungen und den be- troffenen Bezirksämtern sowie mit der Berliner Polizei und Feuerwehr einen Maßnahmennavigator entwickelt, der einen höchstmöglichen Anwohnerschutz sicherstellen soll. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden Veranstalter aufgefordert, entsprechende Sicherheits-, Verkehrs- und Lärmschutzkonzepte vorzulegen. Frage 4: Inwieweit steht der Senat zu seiner Aussage in der vorbezeichneten Drucksache, dass „in vielen Bereichen des Tempelhofer Feldes naturschutzrechtliche Be- lange zu berücksichtigen sind, weshalb einer Nutzung des Parks durch das Deutsch - Amerikanische Volksfest oder anderen vergleichbaren Veranstaltungen keine Realisie- rungs-chance eingeräumt wird.“ nachdem allein durch die vier unter 2.) benannten Veranstaltungen in 7 Tagen 270.000 Menschen das Tempelhofer Feld infolge von Großveranstaltungen besucht haben? Antwort zu 4: Auch hinsichtlich dieser Aussage hat sich nichts geändert. Naturschutz- und artenschutzrechtli- che Belange werden im Zuge jeder Veranstaltungsanfrage geprüft. Ggf. werden von den Genehmigungsbehörden Auflagen erteilt, die selbstverständlich beachtet werden. Dies gilt auch für die vier unter 2) benannten Veranstal- tungen, die einschließlich der Zuwegungen zum Veran- staltungsort ausschließlich auf befestigten Flächen statt- fanden. Dort, wo im Zuge der Besucherführung auf klei- nen Teilflächen Rasenflächen durch Besucherinnen und Besucher beteten wurden, gab es keine natur- oder arten- schutzrechtlichen Bedenken. Frage 5: Wie wurde und wird bei den Veranstaltungen unter 1.) und insbesondere 2.) den naturschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen? Antwort zu 5: Jeder Veranstalter muss seine Veran- staltung bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bezirkes bzw. des Landes anzeigen oder anmelden. Hier- bei wird von der Genehmigungsbehörde u.a. geprüft, ob natur- oder artenschutzrechtliche Belange betroffen sein könnten. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechende Auflagen erteilt. Da der Grün Berlin GmbH die natur- und artenschutz- rechtlichen Belange des Tempelhofer Feldes bekannt sind, wird bereits in den Vorgesprächen mit potentiellen Veranstaltern darauf hingewiesen, dass die Nutzung be- stimmter Teilflächen, z.B. gesetzlich geschützte Bio- topflächen, nicht möglich ist. Auch auf zeitliche Ein- schränkungen, z.B. die Brutzeiten der Feldlerche, wird rechtzeitig hingewiesen, so dass potentielle Konflikte mit natur- und artenschutzrechtlichen Belangen bereits im Vorfeld von Veranstaltungen vermieden werden. Frage 6: Inwieweit standen aus Sicht des Senats die unter 1.) und 2.) bezeichneten Veranstaltungen im Kon- text der historischen Bedeutung des ehemaligen Tempel- hofer Flughafens für unsere Stadt? Antwort zu 6: Das Tempelhofer Feld hat sich nach Flughafenschließung zu einem Ort für Freizeit, Erholung und Sport entwickelt. Es ist ein Freiraum für die gesamte Stadt, die dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwick- lung folgt. Veranstaltungen mit Bezug zur Standortge- schichte finden ebenfalls hier statt: zum Beispiel am 08.09.2012 der Tag der Erinnerung und Mahnung, organi- siert von der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten. Das Flughafengebäude wird als „Eventlocation Flughafen Tempelhof“ vermarktet. Hier finden zahlreiche Veranstaltungen statt, die unter dem Leitbild Bühne des Neuen subsumiert werden können. Der Flughafen versteht sich als Präsentationsort für neue Ideen, Produkte und Technologien. Die Entwicklung eines Kreativ-Campus Tempelhof bietet Schnittstellen zwischen der Langzeit- vermietung ehemaliger Büroflächen und dem Eventbe- trieb, der innovative Veranstaltungsformate erlaubt, die an anderen Orten so nicht möglich sind. Frage 7: Hält der Senat vor diesem Hintergrund den- noch weiter an seiner ablehnenden Haltung bezüglich des Deutsch - Amerikanischen Volksfestes auf dem Tempel- hofer Feld fest? Antwort zu 7: Ja, die genannten Gründe sprechen wei- terhin gegen dieses Veranstaltungsformat auf dem Tem- pelhofer Feld. Frage 8: Falls ja, mit wie vielen Besuchern rechnet der Senat bei der Veranstaltung des Deutsch - Amerikani- schen Volksfestes auf dem Tempelhofer Feld und welche von den unter 1.) und 2.) abweichenden Lärmbeeinträch- tigungen sowie Beeinträchtigungen von naturschutzrecht- licher Belange befürchtet der Senat insoweit gegebenen- falls? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 747 3 Antwort zu 8: Ein wesentlicher Grund für die Ent- scheidung sind die dauerhaften, über mehr als drei Wo- chen andauernden permanenten Beeinträchtigungen, die vom Deutsch-Amerikanischen Volksfest ausgehen. Be- einträchtigungen durch die genannten anderen Veranstal- tungen wirken dagegen nur kurzzeitig für wenige Stun- den. Frage 9: Sieht der Senat infolge der Durchführung von Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld das Veran- staltungsgeschäft anderer landeseigener Gesellschaften, z.B. der Olympiastadion Berlin GmbH, beeinträchtigt und wie gedenkt der Senat insoweit gegebenenfalls regelnd aktiv zu werden? Antwort zu 9: Nein. Es wird kein Regelungsbedarf ge- sehen. Berlin, den 27. November 2013 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)