Drucksache 17 / 12 750 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm und Joachim Krüger (CDU) vom 24. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2013) und Antwort Kostenübernahme durch den Bund Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Veränderungen ergeben sich aus der Über- nahme der Grundsicherungskosten durch den Bund ab 2014 - für Menschen im Alter – nach SGB XII - für erwerbsgeminderte Menschen – nach SGB XII? Zu 1.: Ab 2014 übernimmt der Bund 100 v. H. der Ausgaben, die dem Land Berlin durch Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII entstanden sind. In Folge der Bundesauftragsverwaltung stehen dem Bund die Regelungsrechte nach Art. 85 Abs. 3 und 4 GG für das Vierte Kapitel SGB XII zu. Für die betroffenen Leistungsberechtigten ergeben sich durch die Kostenverlagerung keine Veränderungen. 2. Ist abzuschätzen, wie groß der Personenkreis sein wird? Zu 2.: Im Jahr 2012 erhielten 35.245 Personen wegen dauerhafter Erwerbsminderung und 31.721 Personen nach Erreichen des 65. Lebensjahres Leistungen der Grundsi- cherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII (insgesamt 66.966 Leistungsberechtigte). Im Durchschnitt stieg die Anzahl der Leistungsberech- tigten in den vergangenen zwei Jahren um je ca. 6 %. Unterstellt man eine annähernd gleichbleibende Verände- rungsrate ist für das Jahr 2014 ein Anwachsen des Perso- nenkreises auf ca. 75.000 leistungsberechtigte Personen abschätzbar. Berlin, den 12. November 2013 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2013)