Drucksache 17 / 12 751 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 24. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2013) und Antwort Sicherer Fahrradverkehr durch Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit dem 1.10.1998 kann die Benutzungs- pflicht von Radwegen aufgehoben werden, da so die Si- cherheit von RadfahrerInnen erhöht werden kann (Aus- führungen dazu auf den Seiten des Landes Berlin, etwa: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671) - warum erfolgt die Umsetzung in Berlin nur sehr zöger- lich? Antwort zu 1.: Bereits im Zuge der ersten Fahrradno- velle (24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrs- rechtlicher Vorschriften vom 07.08.1997) wurden aus- nahmslos alle in Berlin existierenden Radwege von der zu dieser Zeit noch beim Polizeipräsidenten ansässigen Stra- ßenverkehrsbehörde auf das Erfordernis einer Benut- zungspflicht untersucht. Frage 2: Welche Radweg-Schilder (Zeichen 237, 240 oder 241 StVO) sollen in diesem bzw. im nächsten Jahr demontiert werden und aus welchen Gründen? Frage 3: Wurden bereits Radweg-Schilder demontiert? Wenn nein, warum nicht und wann ist dies geplant? Wenn ja, welche? Antwort zu 2. und 3.: Die Verkehrslenkung Berlin prüft anlässlich aller Straßenbaumaßnahmen sowie Um- baumaßnahmen an Lichtzeichenanlagen sowie auf Antrag das Erfordernis der Radwegebenutzungspflichten und hebt diese, wo es möglich ist, auf. Nach straßenverkehrs- behördlicher Anordnung der Entfernung werden die Ver- kehrszeichen durch den jeweiligen Straßenbaulastträger entfernt. Sofern Lichtzeichenanlagen (LZA) betroffen sind, müssen zuvor jedoch sämtliche LZA im Hinblick auf die verlängerten Räumzeiten angepasst werden. Erst nach Erarbeitung neuer verkehrstechnischer Unterlagen und Umprogrammierung der LZA, die Voraussetzung für die konkrete Entfernung der Verkehrszeichen durch den Stra- ßenbaulastträger, kann die Verkehrslenkung Berlin als Straßenverkehrsbehörde eine abschließende verkehrs- rechtliche Anordnung hinsichtlich neuer Signalzeiten der LZA und Entfernung der Zeichen 237 Straßenverkehrs- ordnung (StVO) treffen. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Da es sich bei den noch verbliebenen Strecken mit Benutzungspflicht häufig um Hauptverkehrsstraßen mit Bus- oder Straßenbahnfüh- rung handelt, muss hier mit besonders aufwendigen Prüf-, Abstimmungs- und Anordnungsverfahren gerechnet wer- den. Die Zahl der Verkehrszeichen, deren Entfernung an- geordnet wurde, wird statistisch nicht erfasst. Nach den vorliegenden Daten sind für fast 86% der baulichen Rad- wege keine Radwegebenutzungspflichten mehr vorhan- den, in einer Vielzahl von Fällen wurde gegenüber den Antragstellern angekündigt, die Radwegebenutzungs- pflichten nach Abschluss des vorgenannten Verfahrens aufzuheben. Damit gehört Berlin bundesweit zu den Städ- ten, bei denen die Aufhebung der Radwegebenutzungs- pflicht am weitesten fortgeschritten ist. Frage 4: Gibt es Klagen gegen die Verkehrslenkung Berlin (VLB) wegen fehlender Demontage von Radweg- Schildern? a) Wenn ja, wie viele und seit wann? b) Wie ist der jeweilige Verfahrensstand? c) Hat die VLB - jeweils rechtzeitig - Stellungnah- men dazu abgegeben, warum Schilder noch nicht demontiert wurden? Wenn nein, warum nicht? d) Welche Kosten sind bereits für das Land Berlin entstanden? Antwort zu 4.: Derzeit sind lediglich aus dem Jahr 2013 stadtweit 10 Klagen auf Entfernung der Verkehrs- zeichen anhängig. Diese stammen ganz überwiegend von einem einzelnen klagenden Rechtsanwalt. Vier weitere Klagen von unterschiedlichen Klagenden aus 2013 betref- fen die Frage, ob an bestimmten Örtlichkeiten die Rad- wegbenutzungspflicht rechtmäßig ist. Aus dem Jahr 2012 gibt es keine diesbezüglichen Klagen. Zum Stand der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 751 2 anhängigen Verfahren können im Rahmen von parlamen- tarischen Anfragen keine Angaben gemacht werden. Stel- lungnahmen an das Verwaltungsgericht wurden im Rah- men der personellen Möglichkeiten und der Aufgabenpri- orisierung abgegeben. Kosten sind für das Land Berlin bisher nicht angefallen. Frage 5: Sind Folgemaßnahmen nach Beseitigung der Radwege-Schilder nötig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten? Wenn ja, welche sind wann geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5.: Losgelöst von der Benutzungspflicht ist es Ziel des Senats, dass vorhandene Radwege, sofern sie weiterhin sinnvoll sind, von den zuständigen Trägern der Straßenbaulast (d.h. also in der Regel von den Be- zirksämtern) in einem guten Zustand erhalten bzw. in einen möglichst guten Zustand gebracht werden. Zu die- sem Zweck können die Bezirksämter seit 2008 neben ihren eigenen Unterhaltungsmitteln auch auf Mittel des Haushaltstitels 1270/521 08 für die "Unterhaltung von Radwegen" zurückgreifen, die ihnen auf entsprechende Anträge hin von der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt nur für Radwegsanierungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die verfügbaren Mittel sind in den vergangenen Jahren voll ausgeschöpft worden. Können vorhandene Radwege nicht als Angebot für langsamere und unsichere Radfahrerinnen und Radfahrer beibehalten werden, muss der Radweg als solcher aufge- hoben und die regelmäßige Nutzung der bisher als Rad- weg genutzten Straßenteile durch Radfahrerinnen und Radfahrer mit baulichen Maßnahmen erschwert bzw. unterbunden werden. Darüber hinaus werden alternative Radverkehrsanlagen auf der Grundlage von § 45 Absatz 9 StVO auf Fahrbahnen angeordnet. Berlin, den 09. November 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2013)