Drucksache 17 / 12 752 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Beck (GRÜNE) vom 24. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2013) und Antwort Haben Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäuser eine Zukunft in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Fördermittel wurden für das Jahr 2013 und 2014 im Rahmen des Infrastrukturförder- programms Stadtteilzentren gestellt? Zu 1.: Für das Jahr 2013 wurden 51 Anträge gestellt. Für das Jahr 2014 sind mit Stichtag 01.11.2013 insge- samt 50 Anträge gestellt worden. 2. Wie viele Anträge auf erstmalige Förderung wur- den für 2013 und 2014 gestellt, wie viele davon wurden genehmigt, wie viele abgelehnt und nach welchen Krite- rien erfolgte die Entscheidung? Zu 2.: 2013 wurden drei Anträge erstmals gestellt. Ein Antrag wurde zurückgezogen, zwei Anträge wurden ab- gelehnt, da die Gefahr der Doppelfinanzierung bestand. Für 2014 liegen zurzeit zwei Neuanträge vor. Eine Förderentscheidung ist noch nicht gefällt worden. Am 20.11.2013 wird der vorläufige Finanzplan 2014 im Ko- operations-gremium Stadtteilzentren beraten. 3. Wie setzt sich die Finanzierung der Stadtteilzen- tren derzeit zusammen (bitte Art der Mittel und jeweilige Höhe)? Zu 3.: Eine Grundfinanzierung der Stadtteilzentren er- folgt über das Infrastrukturförder-programm Stadtteilzen- tren (IFP STZ) aus Mitteln des Landeshaushalts in Höhe von 3,7 Mio. €. Die Finanzierung der Selbsthilfe-Kontaktstellen liegt bei ca. 80.000 € pro Einrichtung, die Nachbarschaftseinrichtungen weisen eine Bandbreite von 30.000 € bis 244.500 € aus. Darüber hinaus werden vier gesamtstädtisch wirkende Einrichtungen und Ehren- amtsprojekte der Selbsthilfe und Behindertenarbeit finan- ziert. 4. Wie hoch ist der Aufwuchs der Förderungen der Stadtteilzentren aus dem IFP STZ für 2014 und 2015? 5. Welche Pläne oder Ideen gibt es für die Verwen- dung der 300.000€, die zusätzlich im Haushaltsplan 2014/15 für die Stadtteilzentren eingestellt werden sollen? 6. Bewertet der Senat die zukünftige Finanzierung der Stadtteilzentren als ausreichend? 7. Ist ab 2014 eine Förderung durch EU-Mittel mög- lich und vorgesehen (wenn ja, durch welche und in wel- cher Höhe)? 8. Welche Ergebnisse hat die Recherche der Senats- verwaltung zur Akquise zusätzlicher EU-Mittel für die Arbeit der Stadtteilzentren erbracht und welche Maßnah- men wurden getroffen – auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachverwaltungen? 9. Ist eine Kompensation der wegfallenden Zuschüs- se aus EFRE-Mitteln geplant? Zu 4. bis 9.: Vorbehaltlich der abschließenden Bera- tungen des Abgeordnetenhauses über den Haushaltsplan- entwurf 2014/15 ist zum jetzigen Zeitpunkt festzustellen, dass das Ergebnis der Sitzung im Hauptausschuss vom 27.11.2013 eine jährliche Erhöhung um 500.000 € vorsieht . Für 2014 sind Mittel für Tarifanpassungen in Höhe von 65.300 € und 2015 in Höhe von 89.000 € vorgesehen. Geplant sind neue Einrichtungen in bisher unterver- sorgten Regionen, wie z. B. die Etablierung von Einrich- tungen in Bezirken, die nur ein Stadtteilzentrum haben. Beabsichtigt sind außerdem Aufstockungen von Einrich- tungen, die unterhalb der ange-strebten Finanzierung von 80.000 € liegen. Das Ergebnis der Abstimmungen zum Operationellen Programm des Europäischen Fonds für regionale Ent- wicklung 2014-2020 (EFRE-OP) bleibt noch abzuwarten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 752 2 Fragen zur neuen EFRE-Förderperiode 2014-2020 können zurzeit noch nicht beantwortet werden. Der Senat befindet sich derzeit in der Diskussion zu den zukünftigen EFRE-Instrumenten. Grundsätzlich stehen EU-Mittel nur zusätzlich für de- finierte Zeiträume zur Verfügung, so dass keine dauerhaf- te Finanzierung abzuleiten ist. Dies wurde den Trägern auch stets so vermittelt. 10. Welche Zukunft sieht der Senat für Mehrgenerati- onenhäuser nach Ablauf des Aktionsprogramms Mehrge- nerationenhäuser des Bundes in 2014? 11. Wird der Senat die Mehrgenerationenhäuser nach Ablauf des Aktionsprogramms weiter fördern und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Mitteln? 12. Nach welchen Förderkriterien wählt der Senat et- waige Projekte aus? Zu 10. bis 12.: Das Programm Mehrgenerationenhäu- ser wird durch das Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend aufgelegt. Der Senat beabsichtigt nicht, das Aktionsprogramm des Bundes fortzusetzen. Die am Aktionsprogramm des Bundes beteiligten Ein- richtungen erhalten zum Teil unabhängig von ihrer Eigen- schaft als Mehrgenerationenhäuser Mittel aus dem Infra- strukturförderprogramm Stadtteilzentren und dem Pro- gramm Familienzentren des Landes. Diese bleiben vom Auslaufen des Aktionsprogramms des Bundes unberührt. Die für das Aktionsprogramm des Bundes notwendige Kofinanzierung von mindestens 10.000 € pro Haus und Jahr wird von den Bezirken aus ihren Haushalten geleis- tet. Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteil- zentren wird eine inhaltliche Bewertung etwaiger Projekte erfolgen. 13. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäusern sind ge- plant? Zu 13.: Bestehende Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung/Qualitätsentwicklung wie z. B. Leistungsbeschrei- bung, Qualitätszirkel, Qualitätshandbuch, Zertifizierung, Befragungen der Nutzerinnen und Nutzer, Teilnahme an Fachveranstaltungen sind im Infrastrukturförderpro- gramm Stadtteilzentren integraler Bestandteil der Zuwen- dungspraxis. 14. Welche Vorstellungen zur konzeptionellen Weiter- entwicklung und inhaltlichen Profilierung von Stadtteil- zentren und Mehrgenerationenhäusern hat der Senat und wie sollen diese umgesetzt werden? Zu 14.: Konzeptionell ist eine fachlich-qualitative und quantitative Erweiterung in Bezug auf die Stadtteilzentren vorgesehen. Schrittweise soll das Infrastrukturförderpro- gramm Stadtteilzentren im Rahmen der hierfür veran- schlagten Haushaltsmittel auf bisher unterversorgte Regi- onen ausgeweitet werden. Schwerpunkte der fachlichen Weiterent-wicklung in den Jahren 2014/15 sind die inter- kulturelle und inklusive Öffnung der Einrichtungen und deren Angebote sowie die Berücksichtigung der Entwick- lungen aus dem demografischen Wandel. Berlin, den 03. Dezember 2013 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)