Drucksache 17 / 12 754 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 24. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2013) und Antwort Artenschutz in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausnahmegenehmigungen für die Umsetzungen von streng geschützten Tieren gemäß § 44 BNatSchG gab es in den letzten 5 Jahren in Berlin und wie viele sind aktuell geplant? Frage 2: Welche Tierarten waren in der Vergangenheit bzw. sind aktuell davon betroffen? Antwort zu 1 und 2: Von den nach § 7 Absatz 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten war im Berichtszeitraum ausschließlich die Tierart Zau- neidechse von Umsetzungsmaßnahmen betroffen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt hat 14 Ausnahmezulassungen für entsprechende Umsetzungen erteilt. Zusätzlich wurden nach den hier vorliegenden Daten im Rahmen von Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren von der jeweils zustän- digen Behörde mindestens 6 Umsiedlungsmaßnahmen zugelassen. Aktuell sind der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt vier weitere Verfahren bekannt, in de- nen es möglicherweise zu Umsetzungen kommen wird. Frage 3: In wie vielen dieser Fälle wurde ein Monito- ring durchgeführt? Falls es ein Monitoring gab, welche Ergebnisse liegen vor? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Die Anzahl der jeweils umgesetzten Tiere wurde dokumentiert. Die Zahl der jeweils einge- sammelten Individuen schwankt naturgemäß, die höchste gefundene Anzahl bei einer Maßnahme betrug ca. 500. Frage 4: Wie weit waren die jeweiligen Umsetzungs- habitate von den Ursprungshabitaten entfernt (Luftlinie in km)? Antwort zu 4: Die Entfernung des jeweiligen Umset- zungshabitats von dem Ursprungshabitat betrug meist weniger als 300 m, einmal ca. 500 m und einmal ca. 15 km. Frage 5: Wie oft wurden Tiere vergrämt? Hatten diese Tierarten die Möglichkeit der sicheren Rück- oder Ab- wanderung? Antwort zu 5: Bei den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführten Zulas- sungsverfahren handelte es sich in drei Fällen um vo- rübergehende Vergrämungen, bei denen die Tiere nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme in das Habitat zurückkehren konnten bzw. können. Berlin, den 21. November 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2013)