Drucksache 17 / 12 759 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 25. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Oktober 2013) und Antwort Bauarbeiten auf der S-Bahn-Brücke in Hohenschönhausen endlich fertigstellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellung- nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach- folgend in den Antworten zu 8 und 9 wiedergegeben: Frage 1: Warum wurde die Installation der Lichtsig- nalanlage (LSA) auf der S-Bahn-Brücke in Hohenschön- hausen trotz diverser Zusagen (u.a. aus der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 8.11.2012 - Drucksache 17/11179) bisher nicht fertiggestellt? Frage 3: Welche Gründe haben zu einer deutlichen Verzögerung bei der Fertigstellung der Maßnahme ge- führt? Antwort zu 1 und 3: Die Planung der Lichtsignalanla- ge wurde im Auftrag der Berliner Verkehrsbetriebe er- stellt. Weder von Seiten des Generalübernehmers für das Management der Berliner Lichtsignalanlagen noch von der Verkehrslenkung Berlin bestanden Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die zeitliche Umsetzung des Auftrags durch den Planer. Die verkehrstechnische Planung wurde mehrfach bei der Verkehrslenkung Berlin vorgestellt und präsentiert, musste aber wegen Mängeln in der Qualität mehrfach abgelehnt werden. Die Verkehrstechnik ist sehr komplex und die Anpassungen betreffen nicht nur diese Lichtsig- nalanlagen, sondern vier weitere im Streckenzug der Falkenberger Chaussee. Sie bilden ein System, das ge- meinsam abgestimmt wurde. Zusätzlich musste die Planung für diese Lichtsignalan- lage und das gesamte Lichtsignalanlagen-System noch mehrmals auf Grund neuer Anforderungen angepasst werden, um einen zusätzlichen Teilknoten auf Veranlas- sung der Berliner Verkehrsbetriebe einzubinden sowie Forderungen aus dem Radwegebauprogramm und den Wegfall der Radwegbenutzungspflicht zu berücksichti- gen. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich ein Planer- wechsel erforderlich. Nach Abschluss der Planung kam es in der Umsetzung zu weiteren unvorhersehbaren Verzögerungen. Für die Verkabelung des 3. Teilknoten war vorgesehen, einen Kabelkanal in der Brücke zu benutzen, der allerdings beschädigt war. Die Abstimmungen für die Verkehrsfüh- rungen während der Bauzeit nahmen einen längeren Zeit- raum in Anspruch. Insbesondere fanden andere konkurrie- rende Baumaßnahmen statt, die zunächst beendet werden sollten, bevor Arbeiten an der Lichtsignalanlage ausge- führt werden konnten. Darüber hinaus gab es im Umfeld immer wieder Baumaßnahmen von Dritten, bei denen auch benachbarte Lichtsignalanlagen angepasst wurden. Die Verkehrstechnik für den Endzustand bei dieser Licht- signalanlage war nicht darauf ausgelegt. Frage 2: Wann sollte das Bauvorhaben ursprünglich abgeschlossen sein? Antwort zu 2: Mit dem Generalübernehmer ist nach dem Regelablaufplan eine Durchführungszeit von rund 11 Monaten ab Auftragserteilung vereinbart. Diese Zeitspan- ne gilt jedoch nur, wenn alle erforderlichen Arbeiten in der Verantwortung des Generalübernehmers liegen. Im vorliegenden Fall wurden die verkehrstechnischen Unter- lagen von den Berliner Verkehrsbetrieben beigestellt. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin wurde daher mit dem Generalübernehmer nicht vereinbart. Frage 4: Welche Konsequenzen werden aus der erheb- lichen Verzögerung in Zukunft bei der Beauftragung der zuständigen Firma „Alliander“ gezogen? Frage 5: Wurden Vertragsstrafen vereinbart? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 759 2 Frage 6: In welcher Höhe wurden ggf. daraus resultie- rend an das Land Berlin bzw. den Auftraggeber, die Ber- liner Verkehrsbetriebe (BVG), ausgezahlt? Frage 7: Sofern keine Vertragsstrafen vereinbart wur- den, warum wurde dies nicht vereinbart? Antwort zu 4, 5, 6 und 7: In dem Vertrag mit dem Ge- neralübernehmer sind Vertragsstrafen für den Fall verein- bart, dass durch Verschulden des Generalübernehmers der Inbetriebnahmetermin nicht wie vorgesehen erfolgen kann. Die Verzögerungen sind dem Generalübernehmer jedoch nicht anzulasten, weshalb eine Vertragsstrafe ent- fällt. Es ist daher nicht erforderlich, Konsequenzen aus dem Ablauf der Maßnahme zu ziehen. Frage 8: In welcher Höhe sind durch die erhebliche bauliche Verzögerung dem Land Berlin bzw. der BVG Mehrkosten entstanden? Antwort zu 8: Die BVG teilt mit: „Den Berliner Verkehrsbetrieben (Anstalt des öffentlichen Rechts) sind durch die bauliche Verzögerung bisher keine Mehrkosten entstanden.“ Frage 9: Was hat die BVG bisher unternommen, um die LSA mit einer erhöhten Priorität in Betrieb zu neh- men? Antwort zu 9: Die BVG teilt mit: „Durch die Berliner Verkehrsbetriebe wurden bereits im Januar 2009 die Planung und im November 2011, nach umfänglichen Abstimmungsrunden, die Bauausführung für den 3. Teilknoten beauftragt. Aus den Planungsunterlagen ergaben sich jedoch teil- weise Unstimmigkeiten, welche zu einer erneuten Über- arbeitung sowie zeitlichen Verzögerung führten und letzt- lich einen Wechsel des Planungsbüros notwendig mach- ten, um die Planung erfolgreich zum Abschluss zu brin- gen. Hierfür wurden auch die Polizeidirektion 6, der Blin- denverband und örtliche Vertreter zur Unterstützung hinzugezogen. Die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage wird nach Abschluss der Baumaßnahme durch die Ver- kehrslenkung Berlin erfolgen.“ Frage 10: Auf welche Weise und wann wurden die Bewohner in Hohenschönhausen über die erhebliche bauliche Verzögerung der Fertigstellung der LSA infor- miert und wenn nein, warum wurden die Bewohner nicht informiert? Antwort zu 10: Für die Anwohnerinformation ist der jeweilige Bauherr verantwortlich. Sie erfolgt in der Regel nur, wenn konkrete verkehrliche Einschränkungen, wie z.B. Sperrungen von Zufahrtswegen erfolgen. Da dies hier nicht der Fall ist, wurden auch keine Informationen an die Bewohner und Bewohnerinnen in Hohenschönhausen bekanntgegeben. Frage 11: Mit welcher Begründung dauert die Warte- zeit an der provisorischen LSA nach dem Betätigen des Ampelsignalschalters in der Regel mehr als zwei Minu- ten? Frage 12: Welche Maßnahmen können ergriffen wer- den, um diese unnötige Wartezeit zu minimieren? Antwort zu 11 und 12: Die o.g. Lichtsignalanlage ist, wie alle Lichtsignalanlagen im Verlauf der Falkenberger Chaussee, mit Signalzeitenplänen mit einer Umlaufzeit von 90 Sekunden (nachts 70 Sekunden) versorgt. Da es sich bei der Lichtsignalanlage um eine Doppel- fußgänger-Lichtsignalanlage handelt, die zudem die Zu- und Abflussbereiche von Bussen in die gemeinsame Hal- testelle mit der Tram regeln, ergeben sich zwangsläufig Abhängigkeiten im Ablauf der Signalisierung jeder Ein- zelquerung sowie beider Querungen untereinander. Die komplexe verkehrsabhängige Steuerung ist not- wendig, um den Öffentlichen Verkehr, den Motorisierten Individualverkehr und den Fußverkehr sicher signalisie- ren zu können, ohne erhebliche Behinderungen des Öf- fentlichen Verkehrs (z.B. Wartestellungen vor Einfahrt in die Haltestelle, Überbelegung der Haltestellen u.ä.) oder Überstauung der Fußgängerüberwege durch Rückstau des Motorisierten Individualverkehrs zu erzeugen (sicher- heitsrelevant). Ebenso ist die o.g. Umlaufzeit zur Koordi- nierung der Lichtsignalanlage mit den Nachbar-Anlagen einzuhalten, da sonst Leistungseinbußen und Rückstau- bildungen auch an den Nachbarknoten auftreten können. Da zwischen den einzelnen Phasen Sicherheitszeiten zur Freigabe konkurrierender Verkehrsteilnehmer und - teilnehmerinnen ablaufen müssen (Phasenübergänge), lassen sich bei zeitlich ungünstiger Anforderung im Um- lauf etwas längere Wartezeiten bis zur entsprechenden Freigabe nicht immer vermeiden. Frage 13: Kann ausgeschlossen werden, dass nach In- betriebnahme der regulären LSA eine ähnlich lange Tak- tung vorgenommen wird? Antwort zu 13: Bei der Planung der stationären Licht- signalanlage wurde mehr Wert auf die Vermeidung zu langer Fußgängerwartezeiten gelegt. Extrem lange Warte- zeiten sollten nach der Inbetriebnahme nicht mehr auftre- ten. Frage 14: Wann wird die bereits vorhandene Lichtsig- nalanlage in Betrieb genommen? Antwort zu 14: Die bereits vorhandenen Lichtsignal- anlagen sollen im November 2013 in Betrieb genommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 759 3 Frage 15: Wann werden die Bauarbeiten endgültig ab- geschlossen (mit der Bitte um Angabe des genauen Zeit- punktes)? Antwort zu 15: Eine endgültige Fertigstellung kann erst erfolgen, wenn die neuen Bauarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe in der Straßenbahntrasse abgeschlossen sind. Diese Bauarbeiten sollen im November 2013 begin- nen. Die Benennung eines genauen Termins für den Ab- schluss der Bauarbeiten ist derzeit nicht möglich. Berlin, den 02. Dezember 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)