Drucksache 17 / 12 761 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 24. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2013) und Antwort „Übersichtsaufnahmen“ in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche unterschiedlichen Arten von Kameras werden im Land Berlin eingesetzt, um aufgrund der un- terschiedlichen Rechtsgrundlagen (Strafprozessordnung, Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen etc.) bei Großlagen und Versammlungen zu filmen? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Hersteller, Gerätebezeichnung, Brennweite, Chipgröße, Datenformat, Auflösung, Frequenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.) b) Welche Art von Kameras wird seit Inkrafttreten des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen zum Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen “ eingesetzt? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach genauem Einsatzzeitraum, nach Hersteller, Gerätebe- zeichnung, Brennweite, Chipgröße, Datenformat, Auflö- sung, Frequenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.) Zu 1.: Durch die Polizei Berlin werden grundsätzlich Kameras mit handelsüblicher Leistungsbeschreibung eingesetzt. Eine Ausnahme bildet die nicht frei verkäufliche Sen- soranlage des durch die Bundespolizei angeschafften Polizeihubschraubers. Die Beantwortung von Anfragen zu technischen Einsatzmitteln der Bundespolizei kann nur von dort erfolgen. Die Funkübertragung von Übersichtsaufnahmen er- folgt im für Behörden und Organisationen mit Sicher- heitsaufgaben (BOS) vorgesehenen Frequenzbereich (2,3 GHz, Digital SD) sowie mittels einer 128bit Verschlüsse- lung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 761 2 Durch die Polizei Berlin werden folgende Kameras (Leistungsbeschreibung soweit recherchierbar) eingesetzt: Typ Brennweite Chipgröße Datenformat Auflösung Sony DXC D 30P/ PVV-3P 8,7 - 165mm + Converter 2x 2/3 Zoll Betacam SP 752x582 Sony PMW-350 7,6 – 137mm + Converter 2x 2/3 Zoll MPEG-2 long GOP 1920x1080 VIDIT SNL-2VS 2,6 - 91mm k.A. ohne 752x582 FLIR Star Safire HD k.A. k.A. k.A. k.A. Pieper GmbH Prelimi- nary 3960 3,6 - 82,8mm 1/inch Sensor NTSC, PAL 470 TV lines Sony HDR-AX2000E 1,6 - 11mm 3x CMOS-Sensoren 1/3 Zoll AVCHD MPEG-2 1,12 MP Sony HDR-AX2000E 4,1 - 82mm 3x Clearvid CMOS Sensor, 1/3 Zoll AVCHD MPEG-2 0,30 MP Sony HDR-FX1000E 1,6 - 11mm 3x CMOS-Sensoren 1/3 Zoll DV MPEG-2 2,07 MP Sony HDR-FX1000E 4,1 - 82mm 3x Clearvid CMOS Sensor, 1/3 Zoll MiniDV 0,92 MP Sony HDR-HC9E 5,4 - 54mm ClearVid CMOS 1/2,9 Zoll MPEG-1, HDV 6 MP Sony HDR-UX9 1,8 - 46,5mm ClearVid CMOS 1/5 Zoll AVCHD MPEG-2 1,49 MP Sony HXR-MC50E 3,8 - 38mm 1 CMOS Sensor 1/2,88 Zoll AVCHD 2,07 MP Sony HXR-MC50 3,8 - 38mm ExmoR CMOS 1/2,88 Zoll AVCHD MPEG-2 MPEG-4 6 MP Sony DCR-HC96E 5,1 - 51mm Advanced HAD CCD 1/3,0 Zoll MiniDV 3 MP Sony DCR-HC 37E 1,9 - 76mm Advanced HAD CCD 1/6,0 Zoll MiniDV 0,8MP Sony DCR-VX 1000E 5,9 - 59mm CCD-Sensor 1/3 Zoll MiniDV k.A. Sony DCR-HC85 4,5 - 45mm CCD-Sensor 1/3,6 Zoll MPEG, MiniDV 2 MP Canon Legria HF R 38 2,8 - 89,6mm CMOS- Sensor 1/4,85 Zoll AVCHD MPEG-4 3,28 MP Canon MVX4i 41,6 - 416mm CCD-Sensor 1/2,8 Zoll MiniDV 4 MP Canon MVX30i 4,7 - 47mm CCD-Sensor 1/3,4 Zoll MiniDV 2,33 MP Panasonic 3 - 30mm CCD-Sensor 1/6 Zoll MPEG-2 1,38 MP Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 761 3 Zu b.: Die Polizei Berlin setzt zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen folgende Kameras ein: Typ Brennweite Chipgröße Datenformat Auflösung Sony DXC D 30P/ PVV-3P 8,7 - 165mm + Converter 2x 2/3 Zoll Betacam SP 752x582 Sony PMW-350 7,6 – 137mm + Converter 2x 2/3 Zoll MPEG-2 long GOP 1920x1080 VIDIT SNL-2VS 2,6 - 91mm k.A. ohne 752x582 FLIR Star Safire HD k.A. k.A. k.A. k.A. Pieper GmbH Prelimi- nary 3960 3,6 - 82,8mm 1/inch Sensor NTSC, PAL 470 TV lines Hinsichtlich der Datenübertragung und Verschlüsse- lung wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Einsatzzeiten bezogen auf die jeweilige Kamera werden statistisch nicht erfasst. 2. Wurden für das Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen “ Kameras genutzt, die bereits vorhanden waren und wenn ja, welche? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Hersteller, Gerätebezeichnung, Brennweite, Chip- größe, Datenformat, Auflösung, Frequenzband etc.) a) Wenn ja, wie stellt die Berliner Polizei sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen“ (keine Aufzeichnung, keine Identifikation der Teilnehmer*innen etc.) ein- gehalten werden? b) Verfügen diese Kameras alle über eine Zoomfunk- tion? c) Verfügen diese Kameras alle über eine Möglich- keit zur Aufzeichnung der angefertigten Aufnah- men (Speicherchip etc.)? Zu 2.: Ja. Es wurden die unter 1b aufgelisteten Kame- ras eingesetzt. Zu a.: Die mit der Anfertigung von Übersichtsauf- nahmen speziell beauftragten Dienstkräfte der Polizei Berlin sind hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben be- schult. Übersichtsaufnahmen unterliegen der ausschließli- chen Freigabe durch die Polizeiführerin oder den Poli- zeiführer. Sie werden durch die Polizei Berlin überprüfbar sowie recherchierbar dokumentiert. Zu b.: Ja. Zu c.: Ja. 3. Ist eine Neuanschaffung von Kameras für das An- fertigen von „Übersichtsaufnahmen“ geplant und wenn ja, wann soll welche Art von Kamera angeschafft werden? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Hersteller, Gerä- tebezeichnung, Brennweite, Chipgröße, Datenformat, Auflösung, Frequenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.) a) Wenn ja, ab wann sollen diese Kameras beschafft und eingesetzt werden? b) Wenn ja, werden diese Kameras über eine Zoom- funktion verfügen? c) Erwägt der Senat, für das Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen “ Kameras mit fester Brennweite anzuschaffen, um ein Zoomen technisch ausschlie- ßen zu können? d) Erwägt der Senat, für das Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen “ Kameras ohne Möglichkeit zur Speicherung (Speicherchip etc.) zu nutzen bzw. anzuschaffen, um ein Aufzeichnen der angefertig- ten Aufnahmen auszuschließen? Zu 3.: Nein. Eine Neuanschaffung von Kameras zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen ist zurzeit nicht geplant. Zu a. und b.: Entfällt. Zu c.: Die Beschaffung monofunktional einsetzbarer Kameras zur Durchführung von Übersichtsaufnahmen widerspricht dem optimalen, fiskalisch verantwortbaren Ressourceneinsatz von multifunktionaler Technik und ist daher derzeit nicht beabsichtigt. Zu d.: Siehe Antwort zur Frage 3c. 4. Wie soll der Einsatz von Kameras bei Großlagen und Versammlungen aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (Strafprozessordnung, Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen) ablaufen? a) Wird für das Filmen aufgrund der unterschiedli- chen Rechtsgrundlagen auf unterschiedliche Ka- meras zurückgegriffen oder wird mit ein und der- selben Kamera gefilmt? b) Wird für das Filmen nach § 1 Abs.1 und Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnun- gen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen derselbe Kameratyp genutzt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 761 4 Zu 4.: Der Einsatz von Kameras erfolgt unabhängig vom Einsatzanlass stets innerhalb der gesetzlichen Vor- gaben. Zu a.: Siehe Antwort zu 1. und 1b). Der anlassbezogene Einsatz von einer oder mehreren Kameras bei der Polizei Berlin erfolgt lageangepasst in Abhängigkeit der unterschiedlichen Ausstattungsgrade der durchführenden Dienststellen. Zu b.: Siehe Antwort zur Frage 4a. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen keine Rechtsgrundlage für das Filmen bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen darstellt, sondern lediglich die Zulässigkeit der Speiche- rung der nach Abs. 1 dieser Regelung gewonnenen Daten und die Voraussetzung ihrer Vernichtung regelt. 5. Wie soll das Filmen zum Anfertigen von „Übersichtsaufnahmen “ von Hausdächern, Hubschraubern oder einem anderen erhöhten Standort ablaufen, werden hierfür besondere Kameras eingesetzt? a) Wenn ja, welche? (Bitte eine detaillierte Auflis- tung nach Hersteller, Gerätebezeichnung, Brenn- weite, Chipgröße, Datenformat, Auflösung, Fre- quenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.) b) Wie werden Teilnehmer*innen von Versammlun- gen über die Anfertigung von „Übersichtsaufnahmen “ von Hausdächern, Hubschraubern und anderen erhöhten Standorten informiert? c) Woher sollen Teilnehmer*innen von Versamm- lungen wissen, ob ein Hubschrauber die Versamm- lung nur so überfliegt, oder ob gerade „Übersichtsaufnahmen “ angefertigt werden? Zu 5.: Der Einsatz von Kameras erfolgt unabhängig vom Einsatzanlass stets innerhalb der gesetzlichen Vor- gaben. Besondere Kameras werden nicht eingesetzt. Hier- zu wird auf Frage 1b verwiesen. Zu a.: Entfällt. Zu b.: Übersichtsaufnahmen nach § 1 Abs. 3 des Ge- setzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sind nach Satz 2 dieser Regelung offen anzufer- tigen. Für die Betroffenen ist es daher in der Regel er- kennbar, dass Übersichtsaufnahmen gefertigt werden. Damit die Fertigung von Übersichtsaufnahmen gleich- wohl nicht unentdeckt bleibt, informiert die Polizei die Versammlungsleitung darüber. § 1 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sieht diese Informationspflicht ausdrücklich vor. Zu c.: Siehe Antwort zu Frage 5b. Der Versammlungsleiter / die Versammlungsleiterin kann die entsprechenden Informationen an die Versamm- lungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer kommunizieren. 6. Bei welchen Versammlungen und Großlagen wur- den bereits „Übersichtsaufnahmen“ angefertigt und warum ? a) Wie groß waren diese jeweils (Teilnehmerzahl)? b) Aufgrund welcher konkreten Umstände (Bitte für jeden Einzelfall detailliert darstellen) war die Ver- sammlung bzw. die Großlage „unübersichtlich“? c) Wie definiert der Senat in diesem Zusammenhang „unübersichtlich“? d) Wieso war es in jedem Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich, dass „Übersichtsaufnahmen“ angefertigt wurden? Zu 6.: Übersichtsaufnahmen wurden anlässlich der po- lizeilichen Maßnahmen am 1. Mai 2013, hier im Bereich des Aufzugs der Nationaldemokratischen Partei Deutsch- lands (NPD) und der Gegenveranstaltungen sowie beim „18-Uhr-Aufzug“ angefertigt. Die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen war wegen der Größe und Unübersicht- lichkeit dieser Versammlungen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich. Polizeiliche Maßnahmen anlässlich einer NPD- Kundgebung und zweier Gegen-veranstaltungen sowie eines Spontanaufzuges im Bereich der Direktion 6 am 24.08.2013 erforderten ebenfalls die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen. Dies war wegen der Größe und Unübersichtlichkeit dieser Versammlungen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich. Zu a.: Am „18-Uhr-Aufzug“ am 01.05.2013 beteiligten sich bis zu 10.000 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer. Am „NPD-Aufzug“ beteiligten sich zirka 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. An den unterschiedlichen Gegenveranstaltungen nahmen mehrere tausend Personen teil. Bei der Versammlungslage am 24.08.2013 befanden sich zum Zeitpunkt der Übersichtsaufnahmen zirka 1.000 Personen im Versammlungsraum. Zu b.: Auf Grund der Vielzahl der Versammlungen und der Vielzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 01.05.2013, die sich an den verschiedenen Örtlichkeiten um die NPD-Aufzugsstrecke versammelten, wurde das Einsatzgeschehen zunehmend unübersichtlich. Zudem kam es im weiteren Einsatzverlauf wiederholt zu dezent- ralen Aktionen und mehreren Durchbruchsversuchen an Absperrungen rund um den Veranstaltungsbereich des NPD-Aufzugs. Am „18-Uhr-Aufzug“ beteiligten sich bis zu 10.000 Versammlungsteilnehmerinnen und Versamm- lungsteilnehmer. Dieser Aufzug begann auf dem Lausit- zer Platz und führte durch zahlreiche Straßen bis zum Endplatz Unter den Linden. Bedingt durch die Größe Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 761 5 (hohe Teilnehmerzahl) des Aufzuges und die faktisch begrenzte Aufnahmekapazität der Aufzugsstrecke erreich- te dieser eine erhebliche und nicht ohne Weiteres über- schaubare Ausdehnung. Unmittelbar vor der Anordnung von Übersichtsauf- nahmen durch den Polizeiführer am 24.08.2013 kam es zu Vermummungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der auf 1.000 Personen angewachsenen Versammlung. Personengruppen versuchten polizeiliche Absperrungen zu durchbrechen, durch im Versammlungsraum anwesen- de Personen wurden Steine aus dem Gleisbett aufgenom- men und es erfolgten zahlreiche Freiheitsentziehungen. Polizeiliches Einschreiten war an mehreren unterschiedli- chen Orten erforderlich. Die Koordinierung der polizeili- chen Maßnahmen war durch einen Blick in den Einsatz- raum nicht mehr möglich, die Versammlungslage somit unüberschaubar. Zu c.: Bei dem Begriff der „Unübersichtlichkeit“ in § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeich- nungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter frei- em Himmel und Aufzügen handelt es sich um einen unbe- stimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwen- dung der Polizei obliegt. Eine Versammlung ist insbeson- dere nicht unübersichtlich, wenn sie wegen einer geringen Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder weil sie an einem von allen Seiten überschaubaren Ort stattfindet, ohne Weiteres zu überblicken ist. Wann die Grenze zur Unübersichtlichkeit überschritten wird, muss die Bewer- tung der Umstände im Einzelfall ergeben. Zu d.: Zu beiden Einsatzanlässen gab es zum Zeit- punkt der Anordnung von Übersichtsaufnahmen kein Mittel, das weniger intensiv in die Versammlungsfreiheit eingegriffen und dabei den gleichen Erfolg mit der glei- chen Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand her- beigeführt hätte. Nur durch die Anfertigung von Über- sichtsaufnahmen konnten die jeweilige Befehlsstellen schnell und umfassend über die Lage vor Ort informiert und die eingesetzten Polizeiführer dadurch in die Lage versetzt werden, auf Situationsveränderungen adäquat zu reagieren. 7. Welche Anforderungen stellt der Senat an die je- weilige Dokumentation von polizeilichen Kameraeinsät- zen bei Großlagen und Versammlungen, damit eine nach- trägliche parlamentarische Kontrolle bzw. eine gerichtli- che Überprüfbarkeit der polizeilichen Maßnahme möglich ist? Zu 7.: Polizeiliche Kameraeinsätze sind schriftlich zu dokumentieren. Das speziell geschulte Bedienpersonal der Polizei Berlin füllt dazu abhängig von der Art des Kame- raeinsatzes eine vorbereitete Unterlage für Übersichtsauf- nahmen oder Bild- und Videoaufzeichnungen aus. Die Dokumentation beinhaltet unter anderem: - Einsatzanlass, - Datum, - Uhrzeit, - Ort, - Dienststelle und - aufnehmende Dienstkraft. 8. Wie soll es für Teilnehmer*innen von Versamm- lungen erkennbar sein, nach welcher Rechtsgrundlage gerade gefilmt wird, wenn sie eine Einzelmaßnahme gerichtlich überprüfen lassen möchten? Zu 8.: Die Möglichkeit, eine von der Polizei im Rah- men einer Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs gefertigte Bildaufnahme von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, besteht unabhängig davon, ob Versammlungsteilnehmende die Rechtsgrundlage erkennen können, nach der diese Auf- nahme gefertigt wurde. Über die Anfertigung von Über- sichtsaufnahmen im Sinne des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen können sich Versammlungsteilnehmerinnen und Ver- sammlungsteilnehmer bei der durch die Polizei darüber in Kenntnis gesetzten Versammlungsleitung informieren. Liegt keine Übersichtsaufnahme vor, findet sich die Rechtsgrundlage in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Auf- nahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Ver- sammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen. Alle diesbezüglichen polizeilichen Maßnahmen wer- den zudem überprüfbar dokumentiert. Berlin, den 14. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2014)