Drucksache 17 / 12 763 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 28. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2013) und Antwort Künftiges Gründerzentrum in FU-Nähe? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hält der Senat Anzahl, stadträumliche Verteilung und Gesamtkapazität der Berliner Gründerzentren für ausreichend? 2. Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat in Bezug auf die Weiterentwicklung der Landschaft der Grün- derzentren in Berlin? Zu 1. und 2.: Berlin verfügt über ein gut ausgebautes Netz von themenbezogenen Gründerzentren. Anders als in vielen europäischen Großstädten gibt es in Berlin ne- ben den öffentlich geförderten Gründerzentren ein breites Spektrum an Gewerbeflächen auf dem privaten Immobili- enmarkt, das sich auch mit besonderen Angeboten an Gründer richtet. Standorte wie beispielsweise der Campus Charlotten- burg mit dem Charlottenburger Innovations-Centrum (CHIC), die Technologie- und Gründerzentren in Adlers- hof, der EUREF-Campus in Berlin-Schöneberg mit seiner Fokussierung im Bereich Klimaschutz und Energieeffizi- enz und die insbesondere in letzter Zeit für Gründungen aus der Informations- und Kommunikationstechnologie privat entwickelten Angebote tragen bereits heute zum Ruf der Stadt als Startup – Metropole wesentlich bei. Dies schließt die öffentliche Unterstützung für neue Gründerzentren, die aufgrund ihrer besonderen Standort- bedingungen eine nachhaltige Gründungsdynamik erwar- ten lassen, nicht aus. Insbesondere gilt dies an Zukunft- sorten wie Tempelhof, Tegel und im Umfeld von Hoch- schulen. 3. Welche Pläne zur Entwicklung bzw. Vermarktung hat der Senat für das ehemalige American Hospital an der Fabeckstraße? Zu 3.: Auf dem Gelände des ehemaligen US- Militärkrankenhauses soll ein Technologie- und Grün- dungszentrum eingerichtet werden. Dort sollen Ausgrün- dungen aus der Freien Universität sowie anderer For- schungseinrichtungen, die überwiegend im Bereich der Berliner Cluster tätig sind, die Möglichkeit bekommen, für einen Zeitraum von maximal 8 Jahren Flächen zu einem geringen Preis zu mieten. Zusätzlich sollen die jungen Unternehmen in das Netzwerk der ansässigen Betriebe und Forschungseinrichtungen eingebunden wer- den, um durch Kooperationen und die hieraus resultieren- de Initiierung von Synergieeffekten den Standort zu ei- nem wachstumsstarken Zukunftsort weiterzuentwickeln. 4. Trifft es zu, dass die Bewirtschaftung des Geländes und seiner Gebäude zu einem jährlichen Verlust von mehr als 600.000 Euro führt? Zu 4.: Die Bewirtschaftung des Grundstücks hat nach Angaben des Liegenschaftsfonds im vergangenen Jahr zu einem Verlust von ca. 653 TEUR geführt. 5. Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Zurverfügungstellung des Geländes für die Entwick- lung zu einem Gründerzentrum davon abhängig macht, dass der Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Liegenschaft käuflich erwirbt? 6. Welche Hindernisse stehen derzeit konkret der Rea- lisierung eines Gründerzentrums auf dem o.g. Gelände entgegen und wie, wann und von wem werden diese Hin- dernisse im Sinne einer Lösung bearbeitet? Zu 5. und 6.: Zur Realisierung des Technologie- und Gründerzentrums sind drei wesentliche Voraussetzungen zu schaffen:  das Planungsrecht  die Finanzierung (Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW))  die Grundstücksbereitstellung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 763 2 Noch gilt der Baunutzungsplan (BNP), der die Fläche als Allgemeines Wohngebiet ausweist. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat zwischenzeitlich die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel der planungsrechtli- chen Absicherung des geplanten Technologie- und Grün- derzentrums durch Festsetzung eines Sondergebiets „Technologie- und Gründerzentrum“ beschlossen. Bezüglich der angestrebten GRW-Förderung sind die laufenden Beratungen der Kommission im Zuge der Auf- stellung des neuen Koordinierungsrahmens über die Vo- raussetzungen der einzelnen Fördertatbestände mit dem Bund und den Ländern abzuwarten. Dieses betrifft u.a. die Form einer möglichen beihilferechtlichen Genehmi- gung oder die Ausgestaltung des Fördertatbestandes „Gründerzentren“. Mit einer Entscheidung wird nicht vor 2014 gerechnet. Bei der Grundstücksbereitstellung ist zu berücksichti- gen, dass sich das Grundstück Fabeckstr. 62 im Treu- handvermögen des Liegenschaftsfonds befindet. Das Abgeordnetenhaus hat sich mit der Auflage Nr. 33 zum Haushaltsplan 2014/2015 dafür ausgesprochen, das Grundstück zum Zwecke der Einrichtung eines Technolo- gie- und Gründungszentrums aus dem Treuhandvermögen herauszulösen und in das Vermögen der WISTA Ma- nagement GmbH bzw. ihres Tochterunternehmens IZBM GmbH, oder eines anderen geeigneten Trägers einzubrin- gen. Die Modalitäten der Herauslösung und Einbringung werden derzeit zwischen den zuständigen Senatsverwal- tungen geklärt. 7. Teilt der Senat die Einschätzung des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf, des Regionalmanagements Südwest, der Freien Universität Berlin, der IHK-Berlin sowie des Landesvorstandes der CDU, die alle die zeitnahe Ent- wicklung eines Gründerzentrums auf dem Gelände des ehemaligen American Hospital für notwendig und wirt- schaftlich sinnvoll halten? Zu 7.: Der Senat unterstützt das Ziel, die Gründer- Potentiale der Freien Universität und der bestehenden Forschungslandschaft im Berliner Südwesten stärker als bisher für die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirks Steglitz-Zehlendorf zu nutzen. Ein Technologie- und Gründerzentrum am Standort Fabeckstraße wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. 8. Ist es richtig, dass für den Umbau der Liegenschaft 45 Mio. Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) zur Verfügung stünden? Zu 8.: Die Innovations-Zentrum Berlin Management GmbH hat hinsichtlich einer GRW-Förderung zum Aus- bau des Technologie- und Gründerzentrums Südwest eine Bestätigung über die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens von der damaligen Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Frauen am 16.2.2011 erhalten. Die notwendigen Mittel stehen zur Verfügung, sobald alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Berlin, den 03. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)