Drucksache 17 / 12 766 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 28. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2013) und Antwort Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur (I) – Umsetzung – Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1.Welche Ziele verfolgt der Senat mit dem Programm zur Förderung der Fraueninfrastruktur (FIS), und wer ist für die Umsetzung und das Controlling zuständig? Zu 1.: Mit der Neugestaltung des Programms zur Stärkung der Fraueninfrastruktur 2009 für den Zeitraum 2010 – 2013 wurden in Kooperation mit den Bezirken Lücken in der Fraueninfrastruktur auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene identifiziert. Dies bildete die Basis für die Bestimmung der in der Ausschreibung beschriebe- nen fünf Handlungsfelder. Darüber hinaus hat das Programm die Zielsetzung, dass Frauen auf diesen Stellen Beschäftigung finden, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt besonders einge- schränkt sind: Frauen über 45 Jahre, Frauen mit Migrati- onshintergrund oder Frauen mit Behinderung. Die forma- le Umsetzung der Förderung obliegt als Dienstleisterin der Servicegesellschaft „zukunft im zentrum GmbH“, inhaltliche Fragestellungen werden in Abstimmung mit der Fachabteilung Frauen und Gleichstellung der Senats- verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen geklärt. 2. In welcher Form werden die jährlichen Sachberich- te der Projektträger ausgewertet, wie werden die Projekte unterstützt und welche Aufgabe kommt dabei der Frauen- verwaltung zu? Zu 2.: Die jährlichen Sachberichte werden unter zu- wendungsrechtlichen Gesichtspunkten von der Servicege- sellschaft „zukunft im zentrum GmbH“ ausgewertet. Diese Auswertung wird einschließlich der Sachberichte zum 30. Juni des Folgejahres an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen übersandt. Die Träger können sich jederzeit mit Fragen und Un- terstützungswünschen an die Dienstleisterin oder an die Verwaltung wenden. 3. War und ist es möglich, die Projektinhalte an aktu- elle Gegebenheiten und Notwendigkeiten anzupassen, wenn ja, inwiefern, und bei welchen Projekten wurden Veränderungen erarbeitet und zugelassen? Zu 3.: Es war und ist möglich, nach Absprache mit der Zuwendungsgeberin Veränderungen der Arbeitsinhalte der bewilligten Stelle vorzunehmen, wenn geänderte Rahmenbedingungen oder Sachverhalte dies erfordern. In drei Fällen wurden notwendige Stellenneubesetzungen zum Anlass genommen, die Arbeitsgebiete anzupassen. 4. Warum wurden einige Projektänderungen erst im Rahmen der so genannten Evaluation bemerkt, und wa- rum gab es dazu keine Rücksprachen mit den betroffenen Projekten, die zur Aufklärung und Richtigstellung hätten beitragen können? Zu 4.: Die Fraueninfrastrukturstellen wurden im Rah- men der Ausschreibung für ein präzise beschriebenes Aufgabengebiet bewilligt. Es ist die Pflicht der Zuwen- dungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers, Änderungen gegenüber der Bewilligung zu begründen und zur Bewilligung vorzulegen. 5. War und ist es zulässig, dass Stelleninhaberinnen über die durch die FIS-Stelle bezahlte Tätigkeit hinaus im Projekt tätig sein dürfen? Zu 5.: Ehrenamtliche Arbeit von Inhaberinnen von Fraueninfrastrukturstellen in Projekten ist ebenso möglich wie die Aufstockung von Teilzeitstellen durch Drittmittel. Berlin, den 09. Januar 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jan. 2014)