Drucksache 17 / 12 767 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 28. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2013) und Antwort Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur (II) – Evaluation – Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer hat entschieden, von wem, nach welchen Krite- rien, in welcher Form und in welcher Zeit das Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur (FIS) zu evaluieren ist? Zu 1.: Eine Evaluation vor Ablauf der in der Regel auf vier Jahre befristeten Fraueninfrastrukturstellen war be- reits mit der Ausschreibung der Stellen im Jahr 2009 beabsichtigt und angekündigt. Die Kriterien der Evaluation wurden mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt, die Zusam- mensetzung des Gremiums orientierte sich an der Aus- wahlkommission 2009. 2. Warum wurde der frauenpolitische Beirat im Vor- feld der Evaluation nicht über das beabsichtigte Verfahren und auch nicht über die Evaluationsergebnisse informiert, und warum wurden Vertreterinnen des Beirates, der be- zirklichen Frauenbeiräte und andere Sachkundige nicht in die Bewertungskommission berufen? 3. Warum waren in der Bewertungskommission mehrheitlich Vertreterinnen der Frauenverwaltung mit der Evaluation des Programms betraut? 4. Gab es Hinweise der LAG der kommunalen Frau- en- und Gleichstellungsbeauftragten zur Evaluation, und inwiefern wurden sie berücksichtigt? Zu 2., 3. und 4.: Die Evaluation des Programms wurde bereits mit Bewilligung der Stellen für den beabsichtigten Zeitraum von vier Jahren kommuniziert. Die im Bewer- tungsgremium vertretenen Kompetenzen, ergänzt durch die Expertisen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftrag- ten für die bezirklichen Angebote wurden für die Evalua- tion als angemessen betrachtet. Der Frauenpolitische Beirat hat sich auf seiner Sitzung am 5. November 2012 mit der Thematik befasst. 5. Von wem wurden die Formblätter für die Bewer- tungsbögen erarbeitet, und mit welchen Hinweisen wur- den sie an die Träger sowie die jeweils zuständige Frau- en- bzw. Gleichstellungsbeauftragten bzw. an Mitarbeite- rinnen der Abteilung Frauen und Gleichstellung ge- schickt? Zu 5.: Die Formblätter für die Bewertung wurden in der Abteilung Frauen und Gleichstellung er-arbeitet und an die zuständigen Fachreferentinnen der Abteilung sowie – bezogen auf das Handlungsfeld 5 – an die jeweiligen Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten ohne weitere Hinweise übersandt. Mit versandt wurde der schon vorab von den Trägern ausgefüllte Bewertungsbogen, der in der Abteilung Frauen und Gleichstellung in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten entwickelt wurde. 6. In welchem Verhältnis stehen jährliche Sachberich- te, öffentliche Informationsmaterialien und Internetprä- sentation der Angebote sowie Hospitationen bei der Ge- samtbewertung des Erfolgs der einzelnen Projekte? Zu 6.: Der Diskussion im Bewertungsgremium lagen die in der Frage genannten Informationsquellen sowie die Bewertungsbögen der Träger zugrunde. Eine formale Gewichtung der verschiedenen Informationsquellen gab es nicht. 7. Inwiefern haben der Senat bzw. die Bewertungs- kommission sich eine Übersicht über die unterschiedli- chen bezirklich geförderten Frauenprojekte und frauen- spezifische Angebote der Bezirke verschafft, und wie wurden besondere bezirkliche Erfordernisse im Rahmen der sogenannten Evaluation berücksichtigt? Zu 7.: Diese Informationen liegen der Senatsverwal- tung vor und wurden bei der Diskussion im Bewertungs- gremium berücksichtigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 767 2 8. In welcher Form und mit welchem Ziel wurden die Ergebnisse der sogenannten Evaluation den Betroffe-nen und den Beteiligten (u.a. auch den Frauen- und Gleich- stellungsbeauftragten) bekanntgegeben? Zu 8.: Im August 2013 wurden Schreiben mit den Evaluationsergebnissen der jeweiligen Stellen und Infor- mationen zur beabsichtigten Weiterförderung an die Trä- ger übersandt. Die beteiligten Vertreterinnen der Landes- arbeitsgemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleich- stellungsbeauftragten wurden zeitgleich über den Versand der Schreiben informiert. 9. Warum wird der Abschlussbericht zur sogenannten Evaluation den Betroffenen und Beteiligten sowie dem Parlament vorenthalten und nicht, wie zunächst auf An- frage mitgeteilt, veröffentlicht? Zu 9.: Der Fachausschuss Arbeit, berufliche Bildung, Integration und Frauen wurde über das Evaluationsergeb- nis informiert, dieses ist auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ein- gestellt worden. Der detaillierte Abschlussbericht wurde dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses als vertrau- liche Unterlage übermittelt. Berlin, den 12. Dezember 2013 In Vertretung Barbara Loth Staatssekretärin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2013)