Drucksache 17 / 12 768 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 28. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2013) und Antwort Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur (III) – Neue Förderperiode – Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welches Konzept verfolgt der Senat zur künftigen Frauenstrukturentwicklung, wer erstellt es, für welchen Zeitraum und mit welcher Zielstellung? 5. Wurden die Voraussetzungen sowie die Hand- lungsfelder/Schwerpunkte des Förderprogramms verän- dert, wenn ja, mit welchen inhaltlichen Vorgaben und mit welcher Begründung? Zu 1. und 5.: In Abstimmung mit den Bezirken wur- den für das aktuelle Interessenbekundungsverfahren für freie Fraueninfrastrukturstellen die Handlungsfelder der ersten Ausschreibung überprüft und angepasst. Die Stel- len können grundsätzlich wieder für vier Jahre beantragt werden. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, und wie wurde es bekanntgemacht? Zu 2.: Es gibt keine spezifische Rechtsgrundlage für das Verfahren. Es orientiert sich an den Vorgaben der Projektauswahl bei der ESF-Förderung. Die Bekanntgabe erfolgte über das Internet, ferner über die Servicegesell- schaft „zukunft im zentrum GmbH“, die wiederum alle Träger, die aktuell von der Senatsverwaltung im Bereich Frauen gefördert werden, informiert hat. Ferner sind alle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten informiert wor- den. Alle wurden gebeten, mögliche weitere interessierte Träger zu informieren. 3. Welche Projekte sind von Schließung bedroht, und wie wird der Senat den Schaden, der durch die Schließung von Projekten entsteht, auffangen und Nachfolgekonzepte der Projekte unterstützen? Zu 3.: Mit einer Ausnahme handelte es sich bei den Stellen, die nicht weitergefördert werden, um Stellen bei Trägern, die über weitere Finanzierungsquellen verfügen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Exis- tenz der Träger selbst nicht bedroht ist und damit auch kein Schaden entsteht. Außerdem können sich die Träger am aktuellen Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Soweit diese Anträge im Verfahren keinen Erfolg haben, kann der Träger die Aufgaben, die mit der Fraueninfra- strukturstelle verknüpft waren, nicht fortführen. 4. Ist es in anderen Bereichen auch üblich, Projekte aufzufordern, Anträge für Förderungen ab 2016 zu stel- len? Zu 4.: Es ist nicht bekannt, ob in anderen Bereichen Interessensbekundungsverfahren laufen, in denen man erst für einen späteren Zeitpunkt Anträge einreicht. 6. Welche Projekte wurden von wem gezielt aufge- fordert, sich am Interessenbekundungsverfahren zu betei- ligen und welche nicht? Zu 6.: Einigen Trägern, deren Fraueninfrastruktur- stellen nicht oder nur für zwei Jahre weiter bewilligt wer- den sollen, wurde in den Schreiben über die Evaluations- ergebnisse mitgeteilt, dass eine Bewerbung mit einem angepassten Konzept sinnvoll sein könnte. Dies entsprach den Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Ansonsten wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 7. Wer entscheidet darüber, welche Projekte künftig gefördert werden sollen, und in welchem Umfang sollen einzelne Handlungsfelder/Schwerpunkte sowie regionale Belange der Fraueninfrastruktur zukünftig berücksichtigt werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 768 2 Zu 7.: Über die künftige Förderung entscheidet die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen der Landesarbeits- gemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragten. 8. Gibt es vergleichbare Auswahl- und Evaluations- kommissionen in anderen Bereichen der Berliner Ver- waltung? Zu 8.: Ob es vergleichbare Auswahl- und Evaluati- onskommissionen in anderen Bereichen der Berliner Verwaltung gibt, ist nicht bekannt. 9. Teilt der Senat unsere Auffassung , dass die zuletzt durchgeführte so genannte Evaluation von Frauenprojek- ten eher der Zerschlagung einer Fraueninfrastruktur dient, dass sie unwissenschaftlich und intransparent war, und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Zu 9.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Berlin, den 19. Dezember 2013 In Vertretung Barbara L o t h Staatssekretärin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013)