Drucksache 17 / 12 774 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 29. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2013) und Antwort Disproportionale Gewinnverteilung bei den BWB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie groß waren die Gewinnabführungen der Berliner Wasserbetriebe a) an das Land Berlin und b) an die privaten Anteilseigner seit der Teilprivatisierung in EUR aufgeschlüsselt nach Jahren? 2. Wann und in welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen aus den jährlichen, dem Land Berlin zustehen- den Gewinnanteilen an die privaten Anteilseigner ausge- zahlt? Zu 1. und 2.: Die erbetenen Daten sind der nachfol- genden Tabelle (Angaben in Mio. €) zu entnehmen. zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 1 Teilgewinn- abführung BWB Teilgewinnabführung via Gewinnabführung an den an BWH BWH an RVB*) darin enthaltene disproportionale Gewinn- verteilung Haushalt Berlins incl. Kapital- ertragssteuer (Bilanzgewinn BWB AöR) darin enthaltene disproportionale Gewinn- verteilung Haushalt Berlins davon Kapitalertragssteuer (an FA für Steuerschuldner Land Berlin) 2000 135 81 38 0 2001 77 79 0 0 2002 78 78 0 0 2003 121 120 108 0 2004 134 130 41 36 -41 0 2005 127 123 30 58 -30 0 2006 135 131 21 74 -21 4 2007 190 181 10 149 -10 2 2008 128 125 110 6 2009 137 128 133 8 2010 132 120 122 7 2011 124 115 108 5 2012 96 88 86 1 *) RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 774 2 3. Wenn die jeweilige Summe aus dem Anteil des Landes Berlin für den Ausgleich nicht ausreichte, wann und in welcher Höhe wurde auf andere Mittel aus dem Landeshaushalt zurückgegriffen? Zu 3.: Entfällt. Wie der vorstehenden Tabelle zu ent- nehmen ist, erfolgte trotz disproportionaler Gewinnvertei- lung in den Jahren 2004 bis 2007 eine Gewinnabführung an den Landeshaushalt. 4. Wann und in welcher Höhe wurden Vermögenswerte der BWB aktiviert, wenn die Einnahmen aus dem Wasser- und Abwassergeschäft nicht ausreichten, um die jährlichen Gewinnziele der BWB zu erreichen? Zu 4.: Es wurden keine Vermögenswerte aktiviert, um Gewinnziele zu erreichen. 5. Aufgrund welcher a) vertraglichen und b) gesetzlichen Grundlagen erfolgten die disproportionalen jährli- chen Gewinnabführungen der BWB? 6. Erfolgten diese Ausgleichszahlungen aufgrund des § 23.7 Konsortialvertrag? Zu 5. und 6.: Diese resultieren aus der Fünften Ände- rungsvereinbarung vom 24.10.2003 zum Konsortialver- trag vom 18.06.1999, die auf der Grundlage von § 23.7 des Konsortialvertrages abgeschlossen wurde. Wie in der vorgenannten Fünften Änderungsvereinbarung vorgese- hen, wurde auch das Teilprivatisierungsgesetz entspre- chend angepasst. 7. Von welchen vertraglichen Garantien spricht die Senatorin Cornelia Yzer in der Beantwortung der 6. Frage der Drs. 17/12 119 vom 23. Mai 2013? Zitat Yzer: „Der Rückkauf der Anteile der privaten Anteilseignerinnen soll die Berliner Wasserbetriebe künftig unabhängig von ver- traglichen Garantien machen.“ Zu 7.: Gemeint sind die in § 21.2 sowie § 23.7 Kon- sortialvertrag vereinbarten Regelungen zum Nachteil- sausgleich. Berlin, den 12. November 2013 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2013)