Drucksache 17 / 12 780 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 14. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2013) und Antwort Gewaltvorfälle in den Berliner Schulen im Schuljahr 2012/2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurden folgende Tatbestände des Ge- fährdungsgrades I jeweils in 1) Grundschulen, 2) Sekun- darschulen, 3) Gymnasien, 4) Oberstufenzentren und 5) Förderzentren in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 gemeldet (Auflistung bitte nach Schuljahr und Schulform, absolut und prozentual)? a) Beleidigung/Drohung/Tätlichkeit b) Mobbing c) Suchtmittelkonsum d) Suizidäußerung und -ankündigung e) Tod von Schulangehörigen 2. Wie häufig wurden folgende Tatbestände des Ge- fährdungsgrades II jeweils in 1) Grundschulen, 2) Sekun- darschulen, 3) Gymnasien, 4) Oberstufenzentren und 5) Förderzentren in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 gemeldet (Auflistung bitte nach Schuljahr und Schulform, absolut und prozentual)? a) Amokdrohung b) Bedrohung c) Gewaltdarstellung auf Datenträgern d) Gewalt in der Familie e) Handel mit Suchtmitteln f) Nötigung/Erpressung/Raub g) Schwere körperliche Gewalt h) Sexuelle Übergriffe i) Suizidversuch j) Vandalismus k) Verfassungsfeindliche Äußerungen l) Waffenbesitz 3. Wie häufig wurden folgende Tatbestände des Ge- fährdungsgrades III jeweils in 1) Grundschulen, 2) Se- kundarschulen, 3) Gymnasien, 4) Oberstufenzentren und 5) Förderzentren in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 gemeldet (Auflistung bitte nach Schuljahr und Schulform, absolut und prozentual)? a) Brandfall b) Epidemie/Vergiftungen c) Geiselnahme d) Sprengsätze e) Suizid/Tod in der Schule f) Waffengebrauch Zu 1., 2. und 3.: Die Absolutzahlen zu den gemeldeten Tatbeständen nach Gefährdungsgraden und nach Schul- jahren sind der Anlage 1 zu entnehmen. In der Tabelle 1 ist die Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefähr- dungsgrades I, in der Tabelle 2 die des Gefährdungsgra- des II und in der Tabelle 3 die des Gefährdungsgrades III in den letzten drei Schuljahren zusammengestellt. Da bei einer Meldung Mehrfachnennungen möglich sind, ist die Summe der Tatbestände höher als die Zahl der Fallmeldungen. Eine weitere Aufschlüsselung der gemeldeten Tatbe- stände in Prozentangaben sowie nach einzelnen Grund- schulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren und Förderzentren in den jeweiligen Bezirken ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. 4. In wie vielen dieser im Schuljahr 2012/2013 ge- meldeten Fällen waren die Täter männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich (bitte Tabelle 4 meiner Kleinen Anfrage 17/11622 fortschreiben, absolut und prozentual)? Zu 4.: Die Zahlen der an den gemeldeten Fällen als Verursacherinnen und Verursacher bzw. Tatverdächtige beteiligten Personen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Schuljahren, ist der Anlage 2, Tabelle 4 (in Fortschrei- bung der Tabelle 4 aus der KA 17/11622) zu entnehmen. 5. In wie vielen dieser im Schuljahr 2012/2013 ge- meldeten Fällen waren die Opfer männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich (bitte Tabelle 5 meiner Kleinen Anfrage 17/11622 fortschreiben, absolut und prozentual)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 780 2 Zu 5.: Die Zahlen der an den gemeldeten Fällen als Geschädigte bzw. Opfer betroffenen Personen, aufge- schlüsselt nach Geschlecht und Schuljahren, ist der Anla- ge 2, Tabelle 5 (in Fortschreibung der Tabelle 5 aus der KA 17/11622) zu entnehmen. 6. Wie viele Übergriffe auf Schulpersonal wurden im Schuljahr 2012/2013 (und im Vergleich dazu in den Schuljahren 2009/2010 bis 2011/2012) verübt, in wie vielen dieser Fälle waren die Täter männlich und weiblich und in wie vielen dieser Fälle waren die Opfer männlich und weiblich? Zu 6.: Die Zahlen der gemeldeten Vorfälle von Über- griffen auf Schulpersonal, aufgeschlüsselt nach den ge- fragten Schuljahren ist der Anlage 3, Tabelle 6 zu ent- nehmen. Eine weitere Aufschlüsselung der gemeldeten Tatbe- stände nach Geschädigte bzw. Opfer und Tatverdächtige bzw. Verursacherinnen und Verursacher sowie nach Ge- schlecht ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. 7. Werden die Gewaltvorfälle für jedes Schulhalbjahr oder nur für jedes Schuljahr erfasst, wie begründet der Senat das und zu welchem Zeitpunkt liegen diese entspre- chenden Daten jeweils vor? Zu 7.: Meldungen zu Gewaltvorfällen und Notfällen an Berliner Schulen werden fortlaufend erfasst. Die ent- sprechenden Daten liegen nach dem Einpflegen in eine Datenbank vor. 8. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, wie viele Vorfälle des a) Gefährdungsgrades I, b) Gefähr- dungsgrades II und c) Gefährdungsgrades III es in den einzelnen Bezirken gegeben hat oder werden diese Daten nicht erfasst und wenn nein, weshalb nicht? Zu 8.: Dem Senat liegen Informationen über die Ge- fährdungsgrade der gemeldeten Vorfälle in den Bezirken vor. 9. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, wie viele Vorfälle des a) Gefährdungsgrades I, b) Gefähr- dungsgrades II und c) Gefährdungsgrades III es in den einzelnen Schulformen (Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderzentren) in den einzelnen Bezirken gegeben hat oder werden diese Daten nicht erfasst und wenn nein, weshalb nicht? Zu 9.: Dem Senat liegen Informationen über die Ge- fährdungsgrade der gemeldeten Vorfälle je Schulform in den Bezirken vor. 10. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, wie viele Vorfälle des a) Gefährdungsgrades I, b) des Gefähr- dungsgrades II und c) des Gefährdungsgrades III es in jeder einzelnen Schule gegeben hat oder werden diese Daten nicht erfasst und wenn nein, weshalb nicht? Zu 10.: Dem Senat liegen Informationen über die An- zahl der gemeldeten Vorfälle und dem jeweilig einge- schätzten Gefährdungsgrad je Schule vor. 11. Ist jede einzelne Schule dazu verpflichtet, jeden Vorfall des Gefährdungsgrades I zu melden, an welche Behörde und in welcher Frist melden sie diese einzelnen Vorfälle, wann werden die Schulämter der Bezirke und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft informiert, inwiefern besteht bei Vorfällen des Gefährdungsgrades I eine eingeschränkte Meldepflicht und wie begründet der Senat diese eingeschränkte Melde- pflicht? 13. Ist jede einzelne Schule dazu verpflichtet, jeden Vorfall des Gefährdungsgrades II zu melden, an welche Behörde und in welcher Frist melden sie diese einzelnen Vorfälle, wann werden die Schulämter der Bezirke und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft informiert und wenn die einzelnen Schulen nicht zur Meldung verpflichtet sind, wie begründet der Senat das? 15. Ist jede einzelne Schule dazu verpflichtet, jeden Vorfall des Gefährdungsgrades III zu melden, an welche Behörde und in welcher Frist melden sie diese einzelnen Vorfälle und wann werden die Schulämter der Bezirke und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft informiert und wenn die einzelnen Schulen nicht zur Meldung verpflichtet sind, wie begründet der Senat das? 17. Bei welchem Tatbestand welchen Gefährdungs- grades werden a) die zuständigen Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention, b) der Bereich Gewaltprävention und Krisenintervention der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, c) die zuständige Schulaufsicht und der Schulträger, d) das Jugendamt sowie e) die Polizei und/oder Feuerwehr in- formiert? Zu 11., 13., 15. und 17.: Das Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle“ vom 01.02.2011 regelt den Umgang mit Gewaltvorfällen und Notfallsituationen an Ber- liner Schulen basierend auf den Notfallplänen für Berliner Schulen. Das Meldeverfahren ist ein Bestandteil dessen. Entsprechend des o. g. Informationsschreibens sind Schulen verpflichtet, Gewaltvorfälle und Notfallsituatio- nen aufzuarbeiten. Das Informationsschreiben dient, wie der Name sagt, der Information. Es ist nicht rechtsverbindlich. Die eigen- verantwortliche Berliner Schule entscheidet in eigenem Ermessen über die Maßnahmen zur Aufarbeitung von Gewalt- und Notfällen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 780 3 Prinzipiell ist das Meldeverfahren als Hilfe- und Un- terstützungsverfahren zu verstehen. Die Schulen können mit Hilfe des Meldebogens zügig Unterstützung beim Schulpsychologischen Dienst, speziell den Schulpsycho- loginnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention (G/K) anmelden. Parallel dazu werden mit dem Formular die Schulaufsicht, der Schul- träger, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss), ggf. das Jugendamt und die Pressestelle über den Vorfall informiert. Das ausgefüllte Meldeformular ist bei Vorfällen der Gefährdungsgrade II und III möglichst innerhalb von 24 Stunden zu senden an: - die G/K-Schulpsychologin bzw. den G/K-Schul- psychologen der Region, - den Bereich Gewaltprävention und Kriseninterven- tion in der SenBildJugWiss, - die zuständige Schulaufsicht, - den Schulträger bzw. das Schulamt. In begründeten Fällen ist das Formular ebenfalls zu senden an: - das Jugendamt, - die Pressestelle der für Bildung zuständigen Se- natsverwaltung. Vorfälle des Gefährdungsgrades III liegen in unmit- telbarer Verantwortung der Polizei. Als Sofortreaktion alarmiert die Schule die Polizei und/oder die Feuerwehr. Nach Eintreffen der Polizei bzw. der Feuerwehr vor Ort übernimmt diese die Leitung. Bei Vorfällen des Gefährdungsgrades II liegt die un- mittelbare Verantwortung bei der Schule und der Polizei in Zusammenarbeit mit außerschulischen Helfersystemen. Vorfälle des Gefährdungsgrades I sind entsprechend der Notfallpläne für Berliner Schulen in eigener Verant- wortung der Schulen zu lösen. Eine schriftliche Meldung erfolgt nur dann, - wenn die schulinternen pädagogischen Lösungs- versuche nicht ausreichen und externe Hilfe bzw. eine Meldung an die Polizei erforderlich ist, - wenn der Vorfall von öffentlichem Interesse ist. Vorfälle dieser Kategorie sind häufig pädagogischer Alltag, dem pädagogisch in der Schule zu begegnen ist. In den Notfallplänen für Berliner Schulen wird bei einzelnen Vorfallsarten, im Rahmen der Sofortreaktion explizit auf die Information von Polizei und/oder Feuer- wehr hingewiesen. Eine entsprechende Übersicht ist An- lage 4, Tabelle 7 zu entnehmen. 12. Wie viele Berliner Schulen meldeten in den Schul- jahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 Vorfälle des Gefährdungsgrades I und wie viele Schulen meldeten keine Vorfälle? 14. Wie viele Berliner Schulen meldeten in den Schul- jahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 Vorfälle des Gefährdungsgrades II und wie viele Schulen meldeten keine Vorfälle? 16. Wie viele Berliner Schulen meldeten in den Schul- jahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 Vorfälle des Gefährdungsgrades III und wie viele Schulen meldeten keine Vorfälle? Zu 12., 14. und 16.: Die Anzahl der Schulen, die min- destens einen Vorfall gemeldet haben, aufgeschlüsselt für die letzten drei Schuljahre, sind Anlage 5, Tabelle 8 zu entnehmen. Eine weitere Aufschlüsselung der gemeldeten Vorfälle nach Gefährdungsgraden ist im Rahmen der Beantwor- tung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. 18. In welchem Rhythmus und zu welchem Zeitpunkt wird der Bericht über Gewalt in Berliner Schulen jeweils veröffentlicht und auf der Grundlage welcher Daten ba- siert der Bericht? Zu 18.: Bis zum Schuljahr 2011/2012 wurde jährlich ein Bericht zu Gewaltprävention und Krisenintervention an Berliner Schulen veröffentlicht, meist zu Beginn eines Kalenderjahres. Der Bericht basierte zum Zeitpunkt der Veröffentli- chung auf eingegangene Meldungen zu Gewaltvorfällen und Notfällen sowie auf gewaltpräventive Aktivitäten an Berliner Schulen im jeweils vergangenen Schuljahr. Die Angaben in den Meldungen wurden in eine Da- tenbank eingepflegt. Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird auf die Veröffent- lichung der Daten im Rahmen eines jährlich erscheinen- den separaten Jahresberichtes zur Gewaltprävention und Krisenintervention an Berliner Schulen verzichtet: - Angaben zu gewaltpräventiven Projekten, Maß- nahmen und Initiativen werden online auf der Seite „Gewalt und Notfälle“ bei SenBildJugWiss veröffentlicht . - In dem Jahresbericht der Schulpsychologie zum Schuljahr 2012/2013 werden Angaben zu den Tä- tigkeitsschwerpunkten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention integriert. - Die Meldungen werden weiterhin bei SenBJW er- fasst und dienen als Steuerungsinstrument für Ge- waltprävention und Kriseninterventionen an Berli- ner Schulen sowie als Arbeitsgrundlage für die G/K-Schulpsychologinnen und G/K-Schulpsycho- logen, die Schulaufsicht sowie für die Kooperation mit dem Jugendamt. - Anfragen der Pressestelle bei SenBildJugWiss, Fragen aus dem Abgeordnetenhaus oder externe Presseanfragen können punktuell mit Hilfe dieser Datenbank beantwortet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 780 4 19. Weshalb werden im Gewaltbericht die Informatio- nen über die gemeldeten Tatbestände nicht nach a) ein- zelnen Schulen in den Bezirken oder b) jeweiligen Grund- schulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren und Förderzentren in den einzelnen Bezirken oder c) einzelnen Bezirken veröffentlicht und trifft es zu, dass diese Daten gar nicht erfasst werden? Zu 19.: Die Veröffentlichung eingegangener Meldun- gen pro Schule (zu a) bzw. die Veröffentlichung einge- gangener Meldungen pro Schulform in jedem einzelnen Bezirk (zu b) stand nicht im Fokus des Inhaltes eines Berichtes zur Gewaltprävention und Krisenintervention an Berliner Schulen. Es ging immer um die Veröffentli- chung eines Gesamtüberblicks, nicht um detaillierte be- zirks- oder gar schulspezifische Daten. Daten zu Meldun- gen nach Schulformen, nach Art der Vorfälle sowie nach Regionen (zu c) wurden immer benannt. Alle eingehenden Meldungen werden erfasst. Jede Meldung enthält u.a. Daten zur Schule, zur Schulform und zum Bezirk (zu c). Berlin, den 20. November 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2013) Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17/ 12 780 Anlage 1 Tatbestand 2010/11 2011/12 2012/13 Beleidigung/Drohung/Tätlichkeit 876 1202 1418 Mobbing 93 93 93 Suchtmittelkonsum 1 4 7 Suizidäußerung und -ankündigung 26 41 61 Tod von Schulangehörigen 4 3 4 Tabelle I: Tatbestände des Gefährdungsgrades I nach Schuljahren Tatbestand 2010/11 2011/12 2012/13 Amokdrohung 51 17 17 Bedrohung 102 305 311 Gewaltdarstellung auf Datenträgern 60 40 40 Gewalt in der Familie 11 11 12 Handel mit Suchtmitteln 2 3 1 Nötigung/Erpressung/Raub 38 67 60 Schwere körperliche Gewalt 586 433 443 Sexuelle Übergriffe 51 52 51 Suizidversuch 5 11 7 Vandalismus 92 74 70 Verfassungsfeindliche Äußerungen 28 30 38 Waffenbesitz 37 55 44 Tabelle 2: Tatbestände des Gefährdungsgrades II nach Schuljahren Tatbestand 2010/11 2011/12 2012/13 Brandfall 2 7 4 Epidemie/ Vergiftungen 0 0 0 Geiselnahme 0 0 0 Sprengsätze 2 1 1 Suizid/Tod in der Schule 0 1 0 Waffengebrauch 1 7 4 Tabelle 3: Tatbestände des Gefährdungsgrades III nach Schuljahren Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17/ 12 780 Anlage 2 Verusacher bzw. Tatverdächtige 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 männlich 1816 1627 1933 2002 weiblich 262 236 254 326 Meldungen ohne Angabe 54 82 108 62 Tabelle 4: Verursacherinnen und Verursacher bzw. Tatverdächtige nach Schuljahren Geschädigte bzw. Opfer 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 männlich 1045 992 1194 1320 weiblich 782 711 882 1105 Meldungen ohne Angabe 186 140 183 172 Tabelle 5 : Geschädigte bzw. Opfer nach Schuljahren Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17/ 12 780 Anlage 3 Übergriffe auf Schulpersonal 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 gemeldete Übergriffe insgesamt 300 291 464 439 Tabelle 6: Übergriffe auf Schulpersonal nach Schuljahren Verusacher bzw. Tatverdächtige 2009/10 2010/11 2011/12 männlich 1816 1627 1933 weiblich 262 236 254 Meldungen ohne Angabe 54 82 108 Tabelle: 4 Verursacher bzw. Tatverdächtige nach Schuljahren Geschädigte bzw. Opfer 2009/10 2010/11 2011/12 männlich 1045 992 1194 weiblich 782 711 882 Meldungen ohne Angabe 186 140 183 Tabelle 5: Geschädigte bzw. Opfer nach Schuljahren Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17/ 12 780 Anlage 4 Einbezug Polizei Einbezug Feuerwehr Gefährdungsgrad III Amoktat X Brandfall X Epidemie/Vergiftung X Geiselnahme X Sprengsätze X Suizid/Tod in der Schule X X Waffengebrauch X Gefährdungsgrad II Amokdrohung X Bedrohung X Gewaltdarstellung auf Datenträgern X Gewalt in der Familie Handel mit Suchtmitteln X Nötigung/Erpressung/Raub X Schwere körperliche Gewalt X Sexuelle Übergriffe X Suizidversuch X Vandalismus X Verfassungsfeindliche Äußerungen X Waffenbesitz X Gefährdungsgrad I Beleidigung/Drohung/Tätlichkeit Mobbing Suchtmittelkonsum Suizidäußerung und -ankündigung Tod von Schulangehörigen Tabelle 7: Information Polizei/Feuerwehr nach Sofortreaktion in den Notfallplänen Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17/ 12 780 Anlage 5 Schuljahr 2010/11 2011/12 2012/13 Anzahl der meldenden Schulen 394 410 410 Tabelle 8: Anzahl der meldenden Schulen ka17-12780 K1712780-Anl Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5