Drucksache 17 / 12 782 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 29. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2013) und Antwort Ist der Religions- und Weltanschauungsunterricht an staatlichen Schulen in Gefahr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Kirchen und Weltanschauungs- gemeinschaften aus dem Jahr 2002 im Wortlaut? Zu 1.: Die Finanzierungsvereinbarung mit der Evan- gelischen Kirche Berlin Brandenburg-schlesische Ober- lausitz liegt dieser Antwort bei. 2. Hält der Senat die bisherigen Regelungen auf Grundlage der Finanzierungsvereinbarung zwischen Kir- chen und Weltanschauungsgemeinschaften und dem Land Berlin zur Erteilung von Religions- und Weltanschau- ungsunterricht für ausreichend? Zu 2.: Für den freiwilligen Status des Religions- und Lebenskundeunterrichts sind die grundsätzlichen Bedin- gungen angemessen und erfolgreich. Das lässt sich auch an den Statistiken ablesen. Es nimmt über die Hälfte der Berliner Schülerinnen und Schüler von öffentlichen und privaten Schulen am freiwilligen Religionsunterricht teil. Das Land Berlin finanziert bis zu 90 Prozent der Perso- nalkosten der jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter. Die Gruppengrößen liegen – im Unterschied zur den üblichen Klassengrößen (zwischen 25 und 30 Kindern) - bei 15 bzw. 12 Schülerinnen und Schüler. Außerdem werden Fortbildungs- und Weiterbildungskosten bis zu 5 Prozent der Personalkosten bezuschusst. Bei dem Finanzierungs- modell gilt grundlegend die Möglichkeit des Aufwuchses, denn für mehr Schülerinnen und Schüler werden auch entsprechend mehr Personalkosten erstattet. 3. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass aufgrund der bestehenden Finanzierungsvereinbarung ein Religi- ons- und Weltanschauungsunterricht nicht mehr flächen- deckend gewährleistet werden kann und insbesondere an Brennpunktschulen bedroht ist? Zu 3.: Der Senat hält an dem Ziel fest, ein flächende- ckendes Angebot für den Religions- und Weltanschau- ungsunterricht insbesondere auch an Schwerpunktschulen zu ermöglichen. 4. Um welche Summe müssen die Landeszuschüsse erhöht werden, um die Tarifsteigerungen, der LehrerInnen die Religions- und Weltanschauungsunterricht erteilen, aufzufangen? Zu 4.: Dazu gibt es allenfalls grobe Schätzungen. Die Summe wird derzeit ermittelt. 5. Plant der Senat eine Weiterentwicklung der Finan- zierungsvereinbarung zwischen den Kirchen und Weltan- schauungsvereinbarungen und dem Land Berlin? Zu 5.: Der Humanistische Verband Deutschlands, LV Berlin Brandenburg (HVD), hat am 1. März 2012 die Finanzierungsvereinbarung mit dem Senat gekündigt. Folgerichtig müssen Verhandlungen über neue Vereinba- rungen aufgenommen werden, die entsprechende Anpas- sungen bzw. Neuregelungen des Finanzierungsmodells vorsehen. 6. Welche Verpflichtungen sind vom Land Berlin zur Erteilung des Religions- und Weltanschauungsunterrich- tes an staatlichen Schulen aufgrund des Artikels 141 GG zu erbringen und ergibt sich hieraus eine rechtliche Ver- pflichtung zur Anpassung der Finanzierungsvereinbarung, wenn der Religions- und Weltanschauungsunterricht grundsätzlich an staatlichen Schulen gefährdet ist? Zu 6.: Die Verpflichtungen des Landes Berlin für den freiwilligen Religions- und Weltanschauungsunterricht basieren auf dem Paragraf 13 Schulgesetz. Hieraus erge- ben sich keine Verpflichtungen zur Anpassung. Berlin, den 22. November 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2013) ka17-12782 Anlage zur K1712782