Drucksache 17 / 12 786 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 30. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2013) und Antwort Anmeldung des 17. Bauabschnitt der BAB A100 zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Überprüfung der Vorplanungen des 17. Bauabschnitts der A100 inzwischen abgeschlossen? Frage 2: Sind dadurch nun konkretere Aussagen als in den Kleinen Anfragen Drs. Nr. 17/10014 und 17/12023 a) zur Spreequerung, b) zu den Anschlussstellen und c) zur Bautechnologie des Doppelstocktunnels und deren Auswirkungen auf ihr Umfeld möglich? Antwort zu 1 und 2: Nein. Frage 3: Wenn ja, welche Aussagen haben sich zu 2.a – c ergeben? Antwort zu 3: Hierzu gibt es noch keinen neuen Kenntnisstand. Frage 4: Welche Gesamtkostenschätzung hat die Überarbeitung der Vorplanung für den 17. BA der A100 ergeben? Antwort zu 4: Die Gesamtkostenschätzung für die Anmeldung der Maßnahme für den Bedarfsplan des Bun- des erfolgte auf der Basis der Vorplanung und der dama- ligen Kostenschätzung aus dem Jahr 1999 mit einer An- passung auf das heutige Kostenniveau, aus den Erfahrun- gen der Kostenentwicklung des 16. Bauabschnitts (BA) der A 100 und in Bezug auf die Anpassung am Ende des 17. BA im Bereich der Einbindung in das vorhandene Straßennetz und der damit zusammenhängenden Auswir- kungen. Aus dem gegenwärtigen Kenntnisstand wurden die neuen Gesamtkosten auf 531,2 Mio € geschätzt. Frage 5: Sollte noch keine Überarbeitung der Vorpla- nung erfolgt sein, wann ist mit dieser bzw. deren Ergeb- nissen zu rechnen? Antwort zu 5: Momentan ist nicht absehbar, wann weitere Planungsschritte (LP 2 - 6) eingeleitet werden können. Frage 6: Wurde der 17. Bauabschnitt der A100 wie geplant für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet? Antwort zu 6: Ja. Frage 7: Welche Informationen umfassen die Anmel- deunterlagen in Bezug auf die folgenden Themen: a) Streckenlänge, geplanter Bautyp, geplanter Quer- schnitt, Planungsstand, Gesamtkosten; b) Projektbegründung bzw. zu erwartende Wirkung, Projekthistorie, durchgeführte Alternativprüfung, erwartete Wirkung bezüglich des Abbaus raum- ordnerischer Defizite, der Schaffung städtebauli- cher Potentiale und weiterer zu erwartender Pro- jektwirkung, Hinweise auf bereits berücksichtigte umweltfachliche Gegebenheiten, Nennung wesent- licher Beeinträchtigungen? Antwort zu 7: zu a) Streckenlänge: 4,1 km (Achslänge der Trasse: 41) geplanter Bautyp: Neubau einer vier- bis sechsstreifi- gen Stadtautobahn mit z.T. überfahrbarem Standstrei- fen (04KB bis 06KB) geplanter Querschnitt: zwischen ca. 25 m im Tunnel und 31,50 m (R250T bis R315) Planungsstand: (Linie bestimmt, Trassenführung fest- gelegt, Vorentwurf) Gesamtkosten: 531,2 Mio € (5312) zu b) Projektbegründung: Die Bundesautobahn A 100 ist für das Fern-, Regional und Stadtstraßennetz der Hauptstadt Berlin von großer Bedeutung. Mit dem 17. Bauabschnitt von der An- schlussstelle Am Treptower Park bis zur Anschluss- stelle Frankfurter Allee/Storkower Straße werden zu- künftig die östlichen Bezirke deutlich besser an den Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 786 2 mittleren Straßenring und an die A 113 angebunden. Die Verkehrsverbindungen an den künftigen Flugha- fen BER "Willy Brandt" und die Wissenschaftsstadt Adlershof sowie die weiträumige Verbindung nach Dresden, Cottbus und Frankfurt/Oder werden damit wesentlich verbessert. Gleichzeitig ist der Verkehrs- weg auch wichtig für den Wirtschaftsverkehr. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, ei- ne Verkürzung der Reisezeiten und Verbesserung des Verkehrsflusses sowie eine Reduzierung der Umwelt- auswirkungen erreicht. Projekthistorie: 1991: Beschluss des Flächennutzungsplanes mit Wei- terführung der BAB A 100 als Bestandteil des mittle- ren Straßenringes (einschließlich Prüfauftrag des Ab- geordneten-hauses zum Flächennutzungsplan (FNP). 17.05.1996: Linie entsprechend Variante 1 nach § 2 Abs. 1 Verkehrswegeplanbeschleunigungsgesetz vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung (BMV) bestimmt. 11/1997-06/1999: Vorplanung für 16. BA und 17. BA der A 100 2011-2018: Bau der Vorsorgemaßnahme Tunnel Ost- kreuz 29.12.2010: Planfeststellungsbeschluss 16.BA 08.05.2013: Baubeginn für den 16. BA der A 100 2013: Fortschreibung der Vorplanung zur Führung des 17. BA in das Stadtstraßennetz an der Storkower Stra- ße Alternativenprüfung: In Vorbereitung der Erarbeitung der Grundlagen zur Linienbestimmung wurden für die Trassenführung des mittleren Straßenringes 4 Varianten der Linienführung (16. BA + 17. BA) untersucht. Neben diesen vier Va- rianten wurden im Zuge der Untersuchung zur Linien- bestimmung weitere Untervarianten und zusätzlich zu diesen weitere Modifikationen betrachtet. Die Unter- varianten und Modifikationen sind jedoch verworfen worden. Die im Rahmen der Linienbestimmung unter- suchten Varianten der Trassenführung wurden hin- sichtlich ihrer verkehrlichen, ökologischen und wirt- schaftlichen Belange gegenübergestellt. Im Einver- nehmen mit den Trägern öffentlicher Belange wurde die Vorzugstrasse (Variante 1) entlang dem S-Bahn- ring ermittelt. Sie hat die größten verkehrlichen Vor- teile. Raumordnung: Der mittlere Straßenring ist seit 1994 Bestandteil des Flächennutzungsplanes des Landes Berlin (FNP 94). Die Linie der A 100 wurde gemäß Linienbestim- mungsverfahren nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) am 17.05.1996 durch den BMV bestimmt und bildet seit dem die Grundlage der weiteren Planung. Die Bundesautobahn A 100 ist Teil des mittleren Stra- ßenringes von Berlin und verbessert die Verknüpfung von Fern- und Regionalverkehr mit dem Berliner Stadtautobahnnetz. Durch die Bündelung der Ver- kehrsarten (Bahn und Straße) werden weitere Trenn- und Zerschneidungswirkungen im städtischen Raum weitgehend vermieden. Städtebaupotential: Die weitere Vervollständigung des Straßenringes mit dem 17. BA und Anschluss an die Storkower Straße entlastet die Innenstadt vom Durchgangs- und Fern- verkehr. Weitere Projektwirkungen: Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall deutliche verkehrliche Entlastungen im ge- samten Hauptverkehrsstraßennetz. Die bisherigen Un- tersuchungen machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die überwiegenden Verkehrsab- nahmen geleistet werden kann. Für den Innenstadtbe- reich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte (11.200 EW/km²) geprägt ist, kann eine deutliche Ent- lastung der Anwohnerinnen und Anwohner erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen be- troffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen und Anwohner eine Verbesserung der Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen und einen Beitrag zur Er- höhung der Verkehrssicherheit. Umweltfachliche Gegebenheiten: Im Untersuchungsraum befinden sich keine Natura 2000-Gebiete. Es gibt keine Hinweise, dass Arten- schutzbelange einer Genehmigung des Vorhabens ent- gegenstehen. Betroffenheiten von Schutzgebieten lie- gen nicht vor. Es erfolgt keine Querung von Wasser- schutzgebieten (WSG) nach § 19 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) und keine Querung von Naturschutzge- bieten (NSG) nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Nationalparken / Biosphärenreser- vaten und keine Inanspruchnahme von Räumen des BfN-Lebensraumnetzwerkes. Unzerschnittene ver- kehrsarme Räume sind nicht betroffen. Die Flächenin- anspruchnahme für versiegelte/überbaute Flächen be- trägt 20,77 ha. Die gewählte Trasse entlastet das un- tergeordnete Straßennetz vom Durchgangsverkehr mit einhergehender Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen bewältigt werden. Frage 8: Wann plant der Senat die Liste der tatsächlich für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Projekte im Internet zu veröffentlichen? Antwort zu 8: Informationen zum Bundesverkehrs- wegeplan 2015 sind bereits im Internet eingestellt. Diese werden aktuell überarbeitet und fortgeschrieben. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik _planung/bvwp2015/de/rolle_berlin.shtml Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 786 3 Frage 9: Plant der Senat die Voruntersuchungen sowie die für die Anmeldung notwendigen Informationen der Öffentlichkeit online zur Verfügung zu stellen? Antwort zu 9: Das BMVBS prüft aktuell die einge- reichten Unterlagen und plant wesentliche Informationen zu allen eingereichten Maßnahmen zum Jahresanfang 2014 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bereit zu stellen. Berlin, den 28. November 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)