Drucksache 17 / 12 787 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 30. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2013) und Antwort Anmeldung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das Untersuchungsprojekt zu den verkehr- lichen und baulichen Optimierungsmöglichkeiten für das Autobahndreieck Funkturm inzwischen abgeschlossen? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Se- nat daraus und hat er das Autobahndreieck Funkturm für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet? Antwort zu 2: Die Schlussfolgerung für den Senat war, dass es angezeigt ist, den Umbau des Autobahndrei- ecks Funkturms zum Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden, was zwischenzeitlich erfolgt ist. Frage 3: Zu welchen Ergebnissen kommen die Unter- suchungen bei den folgenden für die Anmeldung notwen- digen Punkten: a) Streckenlänge, geplanter Bautyp, geplanter Quer- schnitt, Planungsstand, Gesamtkosten; b) Projektbegründung bzw. zu erwartende Wirkung, Projekthistorie, durchgeführte Alternativenprü- fung, erwartete Wirkung bezüglich des Abbaus raumordnerischer Defizite, der Schaffung städte- baulicher Potentiale und weiterer zu erwartender Projektwirkung, Hinweise auf bereits berücksich- tigte umweltfachliche Gegebenheiten, Nennung wesentlicher Beeinträchtigungen Antwort zu 3: a) - Streckenlänge: 1,9 km - geplanter Bautyp: 6-streifig mit rechtsseitigem Stand- bzw. Mehrzweckstreifen - geplanter Querschnitt: Regelquerschnitt mit 31,5 m Kronenbreite - Planungsstand: Vorplanung - Gesamtkosten: 50,5 Millionen Euro (Mehrkosten gegenüber der Bestandserhaltung, die aber ledig- lich eine eingeschränkte verkehrliche Qualität aufweist) b) - Projektbegründung bzw. zu erwartende Wirkung: Der bauliche Zustand der Fahrbahnen und der Zu- stand der Brückenbauwerke sind schlecht bis sehr schlecht. Es sind sehr hohe werktägliche Stauantei- le zu verzeichnen. Die Verkehrsführung ist un- übersichtlich und schwer verständlich. Es gibt er- hebliche Probleme bei der Verkehrsorganisation durch das örtliche Aufeinandertreffen eines Auto- bahndreiecks (Verteilungsfunktion), einer An- schlussstelle (Ein- und Ausfahrten) und eines Au- tobahnrasthofs (Ein- und Ausfahrt). Hierbei weisen die Verflechtungslängen teils nur Mindestmaß auf, die Einfahrten bzw. Ausfahrten liegen zu dicht hin- tereinander (teils unter 100 m Abstand) und die Einfahrten verfügen über keine oder viel zu kurze Einfahrstreifen. Aufgrund der räumlichen Trennung von Auto- bahndreieck und Anschlussstelle sowie der Ord- nung der Verkehrsströme im Dreieck führt der Ausbau zu Verbesserungen des Verkehrs hinsicht- lich Kapazität, Sicherheit, Eindeutigkeit und Be- greifbarkeit. Der Aus- oder Neubau in Bestandlage ist technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll und löst zudem die Probleme der Stauproblematik nicht. Darüber hinaus wäre beim Neubau in Bestandslage die Verkehrsführung während der Bauzeit deutlich komplexer und langwieriger. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 787 2 - Projekthistorie: Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Auto- bahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. - Durchgeführte Alternativenprüfungen: Im Rahmen einer durchgeführten Machbarkeitsstudie sind ver- schiedene Formen zur Gestaltung von Autobahn- dreieck und -anschlussstelle sowie der bestandsna- he Aus- oder Neubau untersucht worden. Die sich aus technischer, wirtschaftlicher und bautechnolo- gischer Sicht ergebende Vorzugsvariante wurde zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. - Raumordnerische Aspekte: Die vorhandenen und geplanten Straßenführungen liegen komplett bzw. mehrheitlich auf Flächen, die der Flächennut- zungsplan als Autobahn bzw. übergeordnete Hauptverkehrsstraße ausweist. Angrenzend und teils überschneidend befinden sich Bahnflächen. Weiterhin schließen Sonderbauflächen (Messe), gemischte Bauflächen (M1) und Wohnbauflächen unterschiedlicher Geschossflächenzahlen unmittel- bar an den Baubereich an. - Schaffung städtebaulicher Potentiale: Der Ver- kehrsfluss im Zuge des Stadtrings wird sich deut- lich verbessern, da die Verflechtungsbereiche auf die geringer belastete A 115 verlagert werden. Dadurch kann die Stadtautobahn die Kern- aufgaben, insbesondere die Bündelungs- und Ver- teilungsfunktion besser erfüllen. - Umweltfachliche Gegebenheiten: Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden in den Gesamtkosten berücksichtigt. Von der Baumaßnahme sind keine der nachfolgend aufgeführten Schutzgebiete oder -zonen betroffen: * FFH-Gebiet / Natura 2000 * Natur-/Landschaftsschutzgebiete * Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzzo- nen. Vorhandene Bauwerke des aktiven Lärmschutzes sind umzubauen, in Teilbereichen sind zusätzliche Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich. Die Kosten hierfür sind in der Kostenermittlung ent- halten. Im Osten grenzt der festgesetzte Landschaftsplan VII-L-5 (Charlottenburger Innenstadt) an. Weitere für die Trassenplausibiltätsprüfung relevante oder für die Projektbewertung / Strategische Umwelt- prüfung (SUP) relevante Gebiete bzw. Objekte sind von der Maßnahme nicht betroffen. - Wesentliche Beeinträchtigungen: Keine Berlin, den 21. November 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2013)