Drucksache 17 / 12 789 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 29. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2013) und Antwort Illegales Glücksspiel - Spielhallen, Wettbüros und Café-Casinos Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele für illegales Glücksspiel relevante Ob- jekte gibt es derzeit in Berlin (bitte nach Art der Objekte und Bezirken aufschlüsseln)? Wie viele Spielautomaten sind in Berlin zugelassen? (bitte nach Bezirken aufschlüs- seln) Zu 1.: Trotz umfangreicher Bemühungen des Senats zur vollständigen Beantwortung von Kleinen Anfragen ist aufgrund des diesbezüglich nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeitrahmens vorliegend eine derartige Bearbei- tung in bestimmten Teilbereichen nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die Daten für Sachverhalte, hinsicht- lich derer durch den Senat zunächst eine Erhebung in den Bezirken veranlasst und dann dort in aufwendigen Ver- fahren durchgeführt werden müsste. In diesen Bereichen (insbesondere auch Spielhallen, Gaststätten inkl. Cafe- Casinos usw.) wird die Beantwortung daher ausschließ- lich auf Datenmaterial gestützt und beschränkt, welches dem Senat bereits vorliegt oder aus anderen Quellen in- nerhalb des bestehenden Zeitkontingentes zu erheben war. Hinsichtlich des Terminus der „für illegales Glücksspiel relevanten Objekte“ wird zudem darauf hingewiesen, dass sich die Antworten auf die genannten Objekte als solche und somit unabhängig von ihrem konkreten Erlaubnissta- tus, also sowohl auf erlaubte als auch auf unerlaubte Be- triebe beziehen. Dies vorausgeschickt, ist Folgendes aus- zuführen: Hinsichtlich der zum 31. Dezember 2012 zu verzeich- nenden Anzahl der Spielhallenerlaubnisse, der (erlaubten) Spielhallenstandorte in den einzelnen Bezirken und der Anzahl der dort jeweils befindlichen Spielautomaten (Geldgewinnspielgeräte im Sinne der Spielverordnung) wird auf die in der Anlage beigefügte Aufstellung verwie- sen. In Bezug auf die sonstigen Standorte für Spielauto- maten im vorgenannten Sinn (insbesondere auch Gaststät- ten inkl. „Cafe-Casinos“ u.ä.) kann aus den Daten der Steuerverwaltung (ebenfalls zum Stichtag 31. Dezember 2012) ergänzend mitgeteilt werden, dass im gesamten Stadtgebiet 6.650 Spielautomaten an solchen Standorten erfasst waren (Aufschlüsselung nach Bezirken hier nicht möglich). Insgesamt kann daher zum vorgenannten Stich- tag von einem (bekannten) Berliner Gesamtbestand an den betreffenden Spielautomaten in einer Größenordnung von 12.000 Stück ausgegangen werden. Aktuell sind beim Landesamt für Bürger- und Ord- nungsangelegenheiten (LABO) insgesamt 291 „Wettbüros “ (Wettvermittlungsstellen für Sportwetten) bekannt, die sich wie folgt auf die einzelnen Bezirke verteilen: Reinickendorf 11 Pankow 6 Hellersdorf-Marzahn 11 Lichtenberg 7 Mitte 67 Treptow-Köpenick 8 Neukölln 67 Charlottenburg-Wilmersdorf 25 Tempelhof-Schöneberg 24 Steglitz-Zehlendorf 14 Friedrichshain-Kreuzberg 35 Spandau 16 ____________________________________ Gesamt 291 2. Wie viele Kontrollen wurden in den letzten 5 Jah- ren bei für illegales Glücksspiel relevanten Objekten durchgeführt? Wie viele Objekte wurden im Zuge dessen kontrolliert? (bitte nach Art der Objekte und Jahren auf- schlüsseln) Zu 2.: Hinsichtlich der entsprechenden Kontrollen in den Bezirken wird auf die einleitenden Ausführungen zu Ziffer 1 verwiesen. Im Zusammenhang mit der Überwa- chung von illegalen Aktivitäten im Sportwettbereich wurden seitens des LABO im genannten Zeitraum fol- gende Kontrollaktivitäten entwickelt; da die Kontrollen in der Regel auch objektbezogen durchgeführt worden sind, kann insofern von einer entsprechenden Anzahl von kon- trollierten Objekten (vor allem „Wettbüros“, in seltenen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 789 2 Fällen Spielhallen oder Gaststätten u.ä.) ausgegangen werden: 2008 = 87 2009 = 304 2010 = 389 2011 = 176 2012 = 6 2013 = 24 Der Polizeipräsident in Berlin verfügt über keine ge- sonderte Datenbank zum Erfassen ordnungsbehördlicher Überwachungsmaßnahmen in Gewerbebetrieben. Die im Folgenden genannten Werte für die Überwachung von Spielstätten sind daher als nicht belastbare Näherungswer- te zu betrachten. Angaben sind zudem nur für 2012 und 2013 und nicht nach Art der Objekte aufgeschlüsselt möglich: 2012: 640 überprüfte Spielstätten 2013: 680 überprüfte Spielstätten (Stand: 14. November 2013) 3. Wie viele gezielte Großaktionen mit jeweils wel- chem geografischen Schwerpunkt wurden in den letzten 5 Jahren durchgeführt? (bitte einzeln auflisten) Zu 3.: Es fanden vier konzertierte Kontrollaktionen im Mai 2011, September 2012, April 2013 sowie im Sep- tember/Oktober 2013 statt. Die geografischen Schwerpunkte orientierten sich an der örtlichen Konzentration der zu überwachenden Spiel- stätten und lagen in den Bezirken Neukölln, Tempelhof- Schöneberg, Mitte, Marzahn-Hellersdorf und Spandau. Insgesamt wurden Spielstätten in sämtlichen Berliner Bezirken kontrolliert. Zudem fanden im Mai 2011 geziel- te Kontrollen am Nollendorfplatz, der Hasenheide und in der Hermannstraße sowie im Oktober 2013 im Bereich der Sonnenallee statt. 4. Wie viele Mitarbeiter jeweils welcher Behörde wa- ren an diesen Großaktionen mit jeweils wie vielen Ar- beitsstunden beteiligt? Zu 4.: Es wird auf die in der Anlage beigefügte Über- sicht zu den entsendenden Dienststellen sowie zur Anzahl der jeweils eingesetzten Dienstkräfte und den angefalle- nen Arbeitsstunden verwiesen. 5. Wie viele Verstöße gegen das Spielhallengesetz oder anderer relevanter Vorschriften wurden im Zuge der Kontrollen der letzten 5 Jahre festgestellt? (bitte nach Jahren und Rechtsverstoß aufschlüsseln) Zu 5.: Hinsichtlich des Geschehens in den Bezirken wird auf die einleitenden Ausführungen zu Ziffer 1. ver- wiesen; entsprechendes aktuelles Datenmaterial liegt dem Senat insofern nicht vor. Bei der Überwachung von ille- galen Sportwettaktivitäten hat das LABO im angespro- chenen Zeitraum die folgende Anzahl von Verstößen festgestellt, wobei es sich bei diesen Verstößen in aller Regel um eine Verletzung von Erlaubnisvorbehalten nach dem Glücksspielstaatsvertrag handelte: 2008 = 23 2009 = 121 2010 = 159 2011 = 79 2012 = 0 2013 = 1 Da der Polizeipräsident in Berlin über keine gesonder- te Datenbank zur Erfassung ordnungsbehördlicher Kon- trollen verfügt, sind auch keine belastbaren Zahlen zu den Ergebnissen der Kontrollen möglich. Hilfsweise werden daher die Zahlen der bearbeiteten Zuwiderhandlungen nach dem Spielhallengesetz und der Spielverordnung (Stand: 14. November 2013) herangezogen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vollständig im Rahmen polizeilicher Kontrollmaßnahmen festgestellt wurden und zudem aus- schließlich in Spielstätten begangen werden können: 2009 2010 2011 2012 2013 gesamt Spielhallengesetz Berlin 53 934 883 1870 Spielverordnung 607 734 481 499 609 2930 gesamt 607 734 534 1433 1492 4800 Es wurden durch den Polizeipräsidenten in Berlin zu- dem zahlreiche weitere Zuwiderhandlungen nach der Gewerbeordnung, dem Jugendschutzgesetz, dem Nicht- raucherschutzgesetz oder dem Gaststättengesetz festge- stellt, die sich in Ermangelung einer Datenbank jedoch nicht Spielstätten zuordnen lassen und daher hier nicht dargestellt werden können. 6. Wie viele Bußgelder in jeweils welcher Höhe wurden im Zuge der Kontrollen der letzten 5 Jahre festge- setzt? 7. Auf welche Summe belaufen sich die Einnahmen aus diesen festgesetzten Bußgeldern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 789 3 Zu 6. und 7.: In Ermangelung einer ausreichenden Da- tenbasis aus den Bezirken (vgl. oben zu Ziffer 1) vermag der Senat die gestellten Fragen im Rahmen des vorliegend zur Verfügung stehenden Zeitkontingents nicht zu beant- worten. Hinsichtlich der vom LABO festgestellten und verfolgten Verstöße (unerlaubte Sportwettveranstaltung und/oder –vermittlung) ist ergänzend anzumerken, dass es sich bei diesen regelmäßig nicht um Ordnungswidrigkei- ten, sondern um Straftaten handelt. 8. Wie viele Strafverfahren wurden im Nachgang der Kontrollen eingeleitet (bitte nach Jahren und Straftatbe- stand aufschlüsseln); wie viele Verurteilungen erfolgten? Zu 8.: Für die Jahre 2009 bis 2013 können hinsichtlich der bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Verfahren wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels ge- mäß § 284 Strafgesetzbuch (StGB) und wegen Beteili- gung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB folgende Angaben gemacht werden: Jahr Verfahren gegen bekannte Be- schuldigte Verfahren gegen unbekannte Be- schuldigte 2009 153 8 2010 541 10 2011 236 5 2012 242 5 2013 162 6 Für eine Zuordnung, inwieweit die vorgenannten Ver- fahren auf Kontrollen zu den Fragen 2. und 3. der Kleinen Anfrage zurückgehen, wäre eine Auswertung der einzel- nen Verfahrensakten nötig, die in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung ste- henden Zeit nicht möglich ist. Eine genaue Unterscheidung zwischen Verfahren nach § 284 StGB bzw. Verfahren nach § 285 StGB ist nicht möglich, da zum Teil beide Delikte in den Verfahren erfasst wurden. Nach der Strafverfolgungsstatistik des Landes Berlin sind folgende Verurteilungen zu verzeichnen: Jahr § 284 Absatz 1 und 4 StGB, § 287 StGB § 284 Ab- satz 3 StGB § 285 StGB 2008 5 - 2 2009 1 - - 2010 4 7 2 2011 11 9 - 2012 5 2 1 9. Wann rechnet der Senat mit der Vergabe von Kon- zessionen für Sportwettbüros nach dem neuen Glücks- spielstaatsvertrag? Zu 9.: Die abschließende Prüfung der Antragsunterla- gen aller 41 Antragsteller, die sich noch in Stufe 2 des Sportwettkonzessionsverfahrens befinden, hat ergeben, dass keiner der Antragsteller auf Basis der zum 21. Januar 2013 eingereichten Unterlagen die Erfüllung der Mindest- anforderungen in prüffähiger Form nachweisen konnte. Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses sollen die Antrag- steller nun im Rahmen einer Nachforderung gemäß § 4b Abs. 3 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) aufge- fordert werden, ihre bereits eingereichten Unterlagen zu ergänzen und ggf. weitere Angaben, Nachweise und Un- terlagen vorzulegen. Die einzelnen Antragsteller werden hierzu voraussichtlich Anfang Januar 2014 ein detaillier- tes Schreiben erhalten, aus dem sich ergibt, welche Anga- ben, Nachweise und Unterlagen in welcher Form inner- halb einer bestimmten Frist noch einzureichen bzw. zu ergänzen sind. Nach Einreichung der weiteren Angaben, Nachweise und Unterlagen schließt sich wiederum eine Prüfung sowie bei mehr als 20 geeigneten Antragstellern die Aus- wahlentscheidung gemäß § 4b Abs. 5 GlüStV an. Konkre- te Angaben über den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung sind derzeit nicht möglich. Das hängt unter anderem vom Umfang der einzureichenden weiteren Angaben, Nach- weise und Unterlagen ab. Der Senat geht auf Grundlage des aktuellen Sachstandes derzeit von einer Erteilung der ersten Konzessionen frühestens im zweiten Halbjahr 2014 aus. 10. Welche Beratungs- und Betreuungsangebote hält der Senat für von Spielsucht Betroffenen und Gefährdeten bereit? Welche Präventivmaßnahmen ergreift der Senat? Zu 10.: Der Senat fördert gezielt Angebote zur Ver- hinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht. So- wohl für Menschen mit problematischem bzw. pathologi- schem Spielverhalten als auch für deren Angehörige gibt es glücksspielspezifische Hilfeangebote. Das Café Bei- spiellos (Träger: Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.) stellt ein gesamtstädtisches Beratungsangebot dar (www.cafe-beispiellos.de). Die Arbeitsgemeinschaft Spielsucht an der Klinik für Psychiatrie und Psychothera- pie/Charité-Universitätsmedizin Berlin hält ebenso Hilfe- und Beratungsleistungen für Betroffene und deren Ange- hörige vor (http://ag-spielsucht.charite.de). Auch im Be- reich der Selbsthilfe gibt es glücksspielspezifische Ange- bote, derzeit sind dem Senat acht derartige Selbsthilfe- gruppen in Berlin bekannt. Zur Prävention von Glücks- spielsucht werden seit Jahren vielfältige Maßnahmen mit dem Ziel der Information und Aufklärung durchgeführt (www.faules-spiel.de). Im Rahmen des Projekts KARU- NA pr|events wurde im Jahr 2013 ergänzend zu bereits bestehenden Angeboten ein suchtpräventiver Mitmach- parcours für Schulklassen zum Thema Glücksspiel- und Internetsucht eröffnet (www.karuna-prevents.de). Berlin, den 12. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2014) Anlage zu Frage 1 Bezirke Anzahl der SpielhallenErlaubnisse § 33i Gewerbeordnung / § 2 Spielhallengesetz Berlin) Anzahl der SpielhallenStandorte § 33i Gewerbeordnung / § 2 Spielhallengesetz Berlin) Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen = 2012 + / - zu 2011 = 2012 + / - zu 2011 = 2012 + / - Zu 2011 Mitte 142 -5 (147) 99 -4 (103) 1318 -37 (1355) Friedrichshain-Kreuzberg 70 +/-0 (70) 56 +/-0 (56) 628 +/-0 (628) Pankow 30 +/-0 (30) 22 +/-0 (22) 289 -2 (291) CharlottenburgWilmersdorf 74 -2 (76) 49 +/-0 (49) 698 -7 (705) Spandau 55 +1 (54) 35 -2 (37) 545 +26 (519) Steglitz-Zehlendorf 9 +/-0 ( 9) 8 +/-0 ( 8) 105 +8 ( 97) Tempelhof-Schöneberg 51 +2 (49) 30 +3 (27) 510 +20 (490) Neukölln 50 +/-0 (50) 40 +/-0 (40) 364 +/-0 (364) Treptow-Köpenick 17 -4 (21) 12 -4 (16) 154 -15 (169) Marzahn-Hellersdorf 38 +1 (37) 27 +1 (26) 319 -25 (344) Lichtenberg 11 +/-0 (11) 9 +/-0 (9) 108 -4 (112) Reinickendorf 30 +/-0 (30) 16 +/-0 (16) 324 0 ( 324) Berlin insgesamt 577 (-7) 584 403 -6 (409) 5.362 (-36) 5.398 Anlage zu Frage 4 05/2011 09/2012 04/2013 10/2013 gesamt Polizei Dienstkräfte 408 241 260 203 1112 Stunden 3217,00 1688,00 2174,00 1657,0 8736,00 Steuerfahndung Dienstkräfte 86 42 41 34 203 Stunden 729,00 294,00 342,50 278,50 1644,00 Senatsverwal- tung Dienstkräfte 2 6 5 2 15 Stunden 16,00 46,00 40,50 16,00 118,50 Bezirksämter Dienstkräfte 33 20 21 6 80 Stunden 261,00 139,00 175,00 49,50 624,50 Hauptzollamt Berlin Dienstkräfte 12 19 8 39 Stunden 78,00 147,00 64,00 289,00 LABO Dienstkräfte 3 2 5 Stunden 24,00 19,00 43,00 gesamt Dienstkräfte 544 328 337 245 1454 Stunden 4325,00 2314,00 2815,00 2001,0 11455,0 ka17-12789 ka17-12789a