Drucksache 17 / 12 800 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 04. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2013) und Antwort Das internationale Berlin: Anerkennung von Abschlüssen anderer Länder Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Neben dem Abitur als allgemeine Hochschulzu- gangsberechtigung werden auch Abschlüsse anderer Län- der als gleichwertig anerkannt, um ein Studium in Berlin aufzunehmen. Einige davon kann man auch in Berlin erwerben. Welche für den Hochschulzugang in Deutsch- land zugelassenen Abschlüsse werden in Berlin an wel- chen Schulen in welcher Sprache angeboten? Zu 1.: An fünf Berliner Schulen wird das AbiBac (Deutsch/Französisch, Doppelqualifikation deutsches Abitur und französisches Baccalaureat) angeboten: Ro- main-Rolland-Gymnasium, Rückert-Gymnaisum, Carl- von-Ossietzky-Gymnasium, Sophie-Scholl-Schule, Mo- ser-Schule (Gymnasium in privater Trägerschaft). Am Französischen Gymnasium werden die französische Form des AbiBac sowie das französische Baccalaureat angebo- ten. An der John-F.-Kennedy-Schule wird außer dem Abitur das amerikanische High School Diploma angebo- ten (Sprache: Englisch). An der Staatlichen Internationa- len Schule Nelson Mandela kann man außer dem Abitur das International Baccalaureat Diploma (Englisch) erwer- ben. Dies ist auch an der Privaten Kantschule (staatlich anerkannte Ersatzschule) möglich. Darüber hinaus gibt es Ergänzungsschulen, die aus- ländische Schulabschlüsse (IGCSE, A-Level-Exams, IB Diploma) auf der Basis englischsprachiger Curricula anbieten (Berlin British School). Der Besuch einer Ergän- zungsschule setzt nach § 41 des Schulgesetzes die Befrei- ung von der Schulbesuchspflicht voraus, die auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulaufsichtsbehör- de bei Vorliegen eines besonderen Grundes genehmigt werden kann. Die genannten ausländischen Schulab- schlüsse sind bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen in Bezug auf Fächer und Niveaustufen als teilweise fach- gebundene Hochschulzugangsberechtigung anerken- nungsfähig. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler welcher Nati- onalität haben diese Bildungsgänge mit welchen Ergeb- nissen im lokalen, nationalen und internationalen Ver- gleich erfolgreich absolviert? 3. Wie hoch ist die Quote der Nicht-Besteher? Zu 2. und 3.: Dazu erhebt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Daten. 4. Warum öffnet die „Nelson-Mandela-Schule“ die von der KMK als allgemeine Hochschulreife anerkannten International Baccalaureate Diploma-Abschlüsse nur für Jugendliche aus „hoch mobilen Familien“? Zu 4.: Entsprechend der „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma’“ zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der IBO (International Baccalaureate Organisation) (Be- schluss der KMK vom 10.3.1986 i.d.F. vom 31.5.2012) ist das IB Diploma in Deutschland nur unter bestimmten Auflagen in Bezug auf Fächerwahl und Kurs-Level als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Dagegen stellt das Abitur eine in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen uneingeschränkte Hochschul- zugangsberechtigung dar, die darüber hinaus als staatli- ches Bildungsangebot gegenüber dem für Schulen und Schülerinnen und Schüler kostenpflichtigen IB-Programm den Vorteil der Kostenfreiheit hat. Schülerinnen und Schüler aus hochmobilen Familien, deren sprachliche Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen im Abitur nicht ausreichen, haben ersatz- weise zwar die Möglichkeit, das IB Diploma abzulegen, können damit aber nur dann ein Studium in Deutschland aufnehmen, wenn die IB-Prüfung entsprechend den Be- dingungen des o.g. Beschlusses abgelegt wurde und sie die für die Aufnahme eines Studiums innerhalb Deutsch- lands erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen kön- nen. Schülerinnen und Schüler, für die die sprachlichen Anforderungen keine Hürde darstellen, haben daher wegen der unbeschränkten Anerkennung des Abiturs an Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 800 2 deutschen Hochschulen mit diesem die besseren Voraus- setzungen, ein Studium aufzunehmen. 5. Möchte der Senat, dass das Angebot anerkannter Hochschulzugangsberechtigungen in Berlin ausgebaut wird? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Da weder das International Baccalaureate (IB) noch das High School Diploma oder die A-Level-Examen eine bedingungslos anerkennungsfähige Hochschulzu- gangsberechtigung darstellen, ist ein weiterer Ausbau nicht sachgerecht. 6. Welche dem MSA entsprechenden Abschlüsse werden in Berlin an welchen Schulen in welcher Sprache angeboten? Zu 6.: Die Teilnahme an den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) ist für alle Schülerinnen und Schü- ler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums und für alle diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Integrierten Sekundarschule, die in der Jahrgangs- stufe 9 die Bedingungen für den Erwerb der Berufsbil- dungsreife erfüllt haben, verpflichtend und kann nicht durch die Teilnahme an einer ausländischen oder interna- tionalen Prüfung ersetzt werden. Das von einigen Schulen in privater Trägerschaft in Berlin angebotene englisch- sprachige IGCSE (International General Certificate of Secondary Education) kann nur bei Erfüllung bestimmter inhaltlicher Anforderungen in Bezug auf Fächer und er- reichte Benotungen als gleichwertig mit dem MSA aner- kannt werden. Darum bieten die Schulen in privater Trä- gerschaft, die als Ersatzschulen genehmigt oder anerkannt sind, das IGCSE nur zusätzlich zum MSA an. 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7. und 8.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 25. November 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2013)