Drucksache 17 / 12 801 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 04. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2013) und Antwort BER-Debakel LXXXIV: Welche Folgen hat die Löschung der BER-Flugrouten für Mehdorns „Probebetrieb“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH um eine Stel- lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor- tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Frage 1 bis 3 wiedergegeben: Frage 1: Trifft es zu, dass die ursprünglich für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) vorgesehenen Flug- routen von der Deutschen Flugsicherung mittlerweile aus dem Luftfahrthandbuch entfernt wurden? Wenn ja, seit wann hat der Senat Kenntnis davon? Frage 2: Welche rechtlichen und sonstigen Folgen hat die Entfernung von Flugrouten aus dem Luftfahrthand- buch im Allgemeinen? Frage 3: Wird es, sollte die Inbetriebnahme des BER absehbar sein, ein neues Verfahren zur Festlegung von Flugrouten für den BER kommen? Wenn ja, mit welcher Dauer ist zu rechnen? Antwort zu 1, 2 und 3: Nach Mitteilung der DFS sind die für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geplan- ten Verfahren aus Klarstellungsgründen mit AIRAC AMDT (Aeronautical Information Regulation and Control Amendment) 05 vom 16. Mai 2013, das zum 27. Juni 2013 gültig wurde, aus dem DFS Luftfahrthandbuch Deutschland (Aeronautical Information Publication AIP) herausgenommen worden. Die diesen Verfahren zu Grun- de liegende Rechtsverordnung selbst sei nach wie vor gültig. Mit NfL I (Nachrichten für Luftfahrer) 243/13 und 244/13 habe die zuständige Aufsichtsbehörde die Anwen- dung der Flugrouten lediglich ausgesetzt. Es bedürfe somit für die Inbetriebnahme des Flughafens BER keiner Festlegung neuer Verfahren. Frage 4: Kann mit den bislang für den Flughafen Schönefeld geltenden Flugrouten ein “Probebetrieb” des Nordpiers des BER vorgenommen werden, so wie er mehrfach vom Vorsitzenden der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH angekündigt wur- de? Antwort zu 4: Ja. Nur während des Zeitraums der ge- planten Sanierung der Nordbahn und der damit zusam- menhängenden vorübergehenden Nutzung der Südbahn sind andere Flugverfahren erforderlich. Entsprechende Vorschläge wurden von der DFS in der Sitzung der Flug- lärmkommission (FLK) Schönefeld am 14. Oktober 2013 zur Beratung vorgelegt und in der Sitzung am 18. No- vember 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die entsprechende DFS-Präsentation „Anbindung der Südbahn “ ist auf der Internet-Seite der FLK zu finden (http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/62461 9). Frage 5: Wenn Frage Nr. 4 mit Nein beantwortet wird: In welcher Form wäre der angekündigte “Probebetrieb” des Nordpiers des BER ohne für den BER geltende Flug- routen möglich? Antwort zu 5: Entfällt. Frage 6: In welcher Art und Weise wurde der Auf- sichtsrat und wurden Vertreter des Landes Berlin bislang über den angekündigten Probebetrieb und die dafür not- wendigen Flugrouten informiert? Antwort zu 6: Der Aufsichtsrat hat sich mit den Vor- schlägen der Geschäftsführung für einen Probebetrieb befasst. Eine Beschlussfassung zum Probebetrieb ist bis- lang aber noch nicht erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 801 2 Frage 7: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 7: Nein. Berlin, den 06. Dezember 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2013)