Drucksache 17 / 12 803 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 05. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. November 2013) und Antwort Bezirk Treptow-Köpenick II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat die derzeitige Situation für RadfahrerInnen in der Dörpfeldstraße im Bezirk Trep- tow-Köpenick ein? Antwort zu 1.: In der Dörpfeldstraße müssen Radfah- rerinnen und Radfahrer derzeit die Fahrbahn im Misch- verkehr mit dem Kfz- und Straßenbahnverkehr nutzen. Da vereinzelt Kraftfahrzeuge am Fahrbahnrand parken oder halten, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer diesen ggf. ausweichen. Dies kann wegen des starken Kfz-Verkehrs (9.000-17.400 Kfz pro Tag entsprechend Straßenver- kehrszählung Berlin 2009) und der Straßenbahnschienen in der Fahrbahnmitte zu gefährlichen Situationen führen. Frage 2: Wie viele Unfälle, an denen RadfahrerInnen beteiligt waren, gab es in den letzten 12 Monaten entlang der Dörpfeldstraße? Antwort zu 2.: In den letzten 12 Monaten (Zeitraum 01.10.2012 bis 30.09.2013) wurden im Bereich der Dörpfeldstraße insgesamt 11 Verkehrsunfälle mit Radfah- rerbeteiligung registriert. Hierbei wurden sieben Radfah- rer leicht- sowie zwei schwerverletzt. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die Situation für RadfahrerInnen in der Dörpfeldstraße zu verbessern? Antwort zu 3.: Aufgrund der geringen Straßenbreite, der schmalen Seitenräume und der zahlreichen Einmün- dungen und Grundstückszufahrten im Straßenverlauf wird sich an der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nichts ändern lassen. Die Verträglichkeit des in der Dörpfeldstraße stattfindenden Mischverkehrs für den Radverkehr hängt insbesondere von der Anzahl der par- kenden bzw. haltenden Fahrzeuge sowie von der Ge- schwindigkeit und Stärke des Kfz-Verkehrs ab. Schon seit Längerem ist der Senat mit dem Bezirk- samt Treptow-Köpenick in Kontakt, um durch eine neue Querschnittgestaltung den verschiedenen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Abstimmungen gestalten sich aber schwierig, da die vorhandenen Platzverhältnisse kaum Spielraum für Veränderungen lassen. In diesem Zusam- menhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit Maßnah- men zur Reduzierung des fließenden oder ruhenden Kfz- Verkehrs möglich sind. Frage 4: Wäre die Schaffung eines Angebotsstreifens für RadfahrerInnen eine denkbare Möglichkeit? Falls nein, warum nicht? Falls ja, was spricht gegen eine Um- setzung? Antwort zu 4.: Die vorhandene Fahrbahnbreite von 9 m westlich Nipkowstraße und ca. 10,5 m zwischen Nip- kowstraße und Waldstraße wäre für die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr (früher als „Angebotsstreifen “ bezeichnet) ausreichend. Die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr wäre allerdings mit einem Parkverbot verbunden. Dies hätte die Konsequenz, dass ohne Anordnung einer besonderen Beschilderung nur noch das Halten zulässig wäre. (Zum „Halten“ vgl. Straßenverkehrsordnung [StVO] § 12 Absatz 2: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.“) In der Dörpfeldstraße sind beidseitig Geschäfte ange- siedelt. Die Zuständigkeit für die Regelung des ruhenden Verkehrs liegt beim Bezirksamt Treptow-Köpenick, so dass dieses bei der Anordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) mitwirken müsste. Inwieweit seitens des Bezirksamts Treptow-Köpenick die Bereitschaft besteht, die mit der Anordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr ver- bundenen Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr mit- zutragen, entzieht sich der Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 803 2 Frage 5: Warum konnte die Verkehrslenkung Berlin die Anfrage VII/0203 aus der Bezirksverordnetenver- sammlung Treptow-Köpenick vom 11.10.2012 noch nicht beantworten? Antwort zu 5.: In der Bezirksstadträtesitzung am 28.2.2013 und mit Schreiben vom 28.3.2013 an alle Be- zirksstadträte hat die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt klargestellt, dass u.a. die Beantwortung von Anfragen von Bezirksverordneten in der Bezirksver- ordnetenversammlung (BVV) – wie im vorliegenden Fall – laut Bezirksverwaltungsgesetz Aufgabe des Bezirksamtes und der Bezirksverwaltung ist. Die zunehmende Praxis einzelner Bezirksverwaltungen, Anfragen, Anträge und Beschlüsse der BVV einfach an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Erledi- gung bzw. Beantwortung weiterzureichen, nimmt diese Verantwortung nicht wahr. Zudem wurde den Bezirken mitgeteilt, dass aufgrund der begrenzten personellen Res- sourcen grundsätzlich keine Beantwortung von Anfragen einzelner Bezirksverordneter an das Bezirksamt erfolgen kann, weil dies auch nicht Aufgabe der Hauptverwaltung ist. Im vorliegenden Fall lag zudem die Zuständigkeit nach Auffassung der die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt bzw. der Verkehrslenkung Berlin ausschließlich beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin. Die Mitteilung darüber unterblieb aber leider in diesem Einzelfall aufgrund eines Büroversehens seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 16. Dezember 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2013)