Drucksache 17 / 12 809 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 05. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. November 2013) und Antwort Baugenehmigungen – Bearbeitungsdauer und Genehmigungsfiktion Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie haben sich die Bearbeitungsfristen für Baugenehmigungen in den Berliner Bezirken entwickelt? Bitte Anzahl der Baugenehmigungsverfahren für die Jahre 2011, 2012 und 2013 je Bezirk angeben und dazu jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer. Antwort zu 1: Die Angaben der bezirklichen Bauauf- sichtsbehörden zur Anzahl der Baugenehmigungen basie- ren - im Gegensatz zur Beantwortung der kleinen Anfrage 11538 (Personalsituation in den bezirklichen Baupla- nungsämtern) - schwerpunktmäßig auf statistischen Aus- wertungen des elektronischen Baugenehmigungsverfah- rens. Die Anzahl beinhaltet sowohl Bauvorhaben, die - im Baugenehmigungsverfahren gem. § 65 Bauord- nung Berlin (BauO Bln), - im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 BauO Bln, - im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen gem. § 64a BauO Bln genehmigt bzw. verlängert wurden als auch - Bauvorhaben, die dem Genehmigungsfreistel- lungsverfahren gem. § 63 BauO Bln unterliegen, für die bei den Bauaufsichtsbehörden Bauvorlagen einzureichen sind, die aber (unter bestimmten Vor- raussetzungen) keiner Baugenehmigung bedürfen. Die Zahlen beinhalten nicht: - Bauvorbescheide gem. § 74 BauO Bln - Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen gem. § 68 BauO Bln - Erleichterungen gem. § 52 BauO Bln - Bautechnische Prüfungen gem. § 67 BauO Bln - Bauaufsichtliche Stellungnahmen bei Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde durch andere Behörden, deren Entscheidungen die bauaufsichtliche Genehmigung einschließen (§ 61 BauO Bln) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 809 2 Anzahl der Baugenehmigungs- und Genehmigungsfreistellungverfahren 2011 2012 bis Mitte Nov.2013 Charlottenburg-Wilmersdorf 917 1009 827 Friedrichshain-Kreuzberg 639 679 716 Lichtenberg 693 667 688 Marzahn-Hellersdorf 600 596 566 Mitte 1036 996 843 Neukölln 460 502 422 Pankow 1233 1189 1310 Reinickendorf 592 513 546 Spandau 520 507 418 Steglitz-Zehlendorf 879 872 749 Tempelhof-Schönberg 779 777 704 Treptow-Köpenick 885 924 705 Die Bearbeitungsdauer wurde von 6 bezirklichen Bau- aufsichtsbehörden erstmalig mittels der Statistikfunktion des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (eBG) ermittelt (Angabe in Kalendertagen), die anderen 6 Bezir- ke haben die jeweilige Bearbeitungsdauer auf Grundlage eigener Ermittlungen vorgenommen (Angabe in Wochen und Monaten). Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (Eingang bis Bescheidung/Baufreigabe) 2011 2012 bis Mitte Nov. 2013 Charlottenburg-Wilmersdorf lag zwischen einem Monat und einem Jahr Friedrichshain-Kreuzberg k.A., Bearbeitungsdauer wird statistisch nicht erfasst Lichtenberg 58,58 Tage 57,35 Tage 40,53 Tage Marzahn-Hellersdorf 108,55 Tage 92,48 Tage 53,29 Tage Mitte 89,05 Tage 89,38 Tage 55,13 Tage Neukölln 122,5 Tage 70 Tage 56 Tage Pankow k.A., Bearbeitungsdauer wird statistisch nicht erfasst Reinickendorf 6-12 Wochen 3-4 Monate 3-6 Monate Spandau 49,67 Tage 50,67 Tage 47,67 Tage Steglitz-Zehlendorf 84,27 Tage 79,34 Tage 51,69 Tage Tempelhof-Schönberg Bearbeitungsdauer wird statistisch nicht erfasst, im Zeitraum 1.7.-31.12.2012 zwischen weniger als 1 Monat und 3 Monaten Treptow-Köpenick 3-4 Monate Die Bearbeitungsdauer hängt in beträchtlichem Maße sowohl von der Vollständigkeit und Qualität der Bauan- tragsunterlagen als auch von der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ab. Um Versagungen zu vermeiden, wird die Zulässigkeit während des Baugenehmigungsverfah- rens durch Veränderung des Vorhabens durch die Bauher- rin oder den Bauherrn herbeigeführt. Das führt zu länge- ren Bearbeitungsdauern. Frage 2: Sieht der Senat aufgrund der Entwicklung des Aufkommens an Bauanträgen eine personelle Verstär- kung der Ämter als notwendig an? Antwort zu 2: Ja, es ist festzustellen, dass insbesonde- re die Zahl der Bauanträge für Wohnungsbau in den letz- ten 3 Jahren von 5470 (2010) auf 9941 (2012) angestie- gen ist. Sowohl in den Bauaufsichtsämtern wie auch in den Stadtplanungsämtern wird in vielen Bezirken an der Kapazitätsgrenze gearbeitet. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sind zusätzliche Mittel für Beschäftigungspositionen bei den Bezirken für 2014 und 2015 zur Beschleunigung von Bau- und Ge- nehmigungsverfahren im Einzelplan 12 veranschlagt worden. Frage 3: Wie viele Bauvorhaben wurden in den ein- zelnen Bezirken in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Form einer Genehmigungsfiktion genehmigt? Antwort zu 3: Die Genehmigungsfiktion (§ 70 Abs. 4 Satz 3 BauO Bln) kann nur im vereinfachten Baugeneh- migungsverfahren gem. § 64 BauO Bln und im verein- fachten Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen gem. § 64a BauO Bln eintreten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 809 3 Anzahl der Bauvorhaben, die durch Genehmigungsfiktion genehmigt wurden 2011 2012 bis Mitte Nov.2013 Charlottenburg-Wilmersdorf 3 1 0 Friedrichshain-Kreuzberg ca. 1-2 ca. 1-2 ca. 15-20 Lichtenberg 1 2 1 Marzahn-Hellersdorf 1 0 0 Mitte 5 3 3 Neukölln keine Bauvorhaben bekannt Pankow 0 1 0 Reinickendorf wird statistisch nicht erfasst, durchschnittlich 20% der ver- einfachten Genehmigungsverfahren Spandau 0 0 0 Steglitz-Zehlendorf 1 0 0 Tempelhof-Schönberg 0 0 0 Treptow-Köpenick 1 4 1 Frage 4: Wie beurteilt der Senat die zahlenmäßige Entwicklung bei den Genehmigungsfiktionen und welcher Veränderungsbedarf ergibt sich daraus? Antwort zu 4: Mit Ablauf der Genehmigungsfiktions- frist (§ 70 Abs. 4 S. 3 BauO Bln) gilt die bantragte Bau- genehmigung als erteilt, ohne dass die Bauherrin oder der Bauherr einen schriftlichen Bescheid erhält. Es besteht aber in zweifacher Hinsicht kein sehr gro- ßes Interesse an fiktiven Baugenehmigungen, was sich in ihrer geringen Anzahl widerspiegelt: 1. Aus Sicht der Bauherren besteht nach wie vor ein großes Interesse am Erhalt eines schriftlichen Bescheides, u.a. um einen Nachweis für den Bestandschutz zu erhalten. Darüber hinaus bevorzugen Bauherren ein längeres Verfahren mit positivem Abschluss durch Erteilung einer Baugenehmigung gegenüber einer ggf. erforderlichen Versagung innerhalb der kurzen Fiktionsfrist, die kaum Zeit für Korrekturen (durch die Bauherrin oder den Bauherrn) im Hinblick auf eine Genehmigungsfähigkeit lässt. 2. Aus Sicht der Bauaufsichtsbehörden birgt die Fiktionsfrist die Gefahr, dass rechtwidrige Bauge- nehmigungen erteilt werden, was zu Widersprü- chen und Klagen durch Nachbarn führen kann. Unter Umständen muss eine fehlerhafte fiktive Baugenehmigung zurückgenommen und ggf. Schadensersatzansprüche geprüft werden Aus v.g. Gründen ergibt sich kein Veränderungsbe- darf. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 809 4 Frage 5: Welcher Art Vorhaben wurden schwer- punktmäßig per Fiktion genehmigt? Antwort zu 5: Art der Vorhaben, die schwerpunktmäßig per Fiktion genehmigt wurden Charlottenburg-Wilmersdorf 4 Fälle darunter auch Werbeanlagen Friedrichshain-Kreuzberg schwerpunktmäßig Wohnungsbauvorhaben Lichtenberg Werbeanlagen Marzahn-Hellersdorf 1 Werbeanlage Mitte k.A. Neukölln 0 Pankow 1 Werbeanlage Reinickendorf Wohnungsbauten, Geschosswohnungs-bauten, aber auch gewerbliche Bauvorhaben Spandau 0 Steglitz-Zehlendorf k.A. Tempelhof-Schönberg 0 Treptow-Köpenick k.A. Berlin, den 20. Dezember 2013 In Vertretung Ephraim Gothe ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2014)