Drucksache 17 / 12 811 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 06. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2013) und Antwort Gleichberechtigte Vertretung von freien Mitarbeiter*innen beim rbb - wer war denn nun eigentlich dagegen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Von wem wurde der Erste Staatsvertrag zur Ände- rung des Staatsvertrages über die Errichtung einer ge- meinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Bran- denburg von Seiten der Länder verhandelt? Zu 1.: Staatsverträge zwischen Ländern werden von den jeweiligen Regierungen durch ihre Vertreterinnen und Vertreter verhandelt. Hauptverhandlungsführer über den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (Erster Änderungs- staatsvertrag zum rbb-Staatsvertrag) waren der Chef der Staatskanzlei Brandenburg und der Chef der Senatskanz- lei Berlin. 2. Wurde bei diesen Verhandlungen auch die Mög- lichkeit einer Vertretung von freien Mitarbeiter*innen im Personalrat thematisiert, wie sie von den Personalvertre- tungen gefordert wird? Zu 2.: Ja. 3. Wie hat sich der Berliner Senat in dieser Frage po- sitioniert? Zu 3.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2013 dem vorgelegten Entwurf eines Ersten Änderungs- staatsvertrages zum rbb-Staatsvertrages einschließlich der Schaffung eines Statuts zur Institutionalisierung der Ver- tretung der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister oder ein zu seiner Vertretung befugtes Senatsmitglieder ermächtigt, den Vertrag nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen. 4. Wie hat sich die Brandenburger Landesregierung in dieser Frage positioniert? Zu 4.: Die Regierung des Landes Brandenburg hat ih- rerseits den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg zur Unterschrift des Ersten Änderungsstaatsvertrages zum rbb-Staatsvertrages einschließlich der Schaffung eines Statuts zur Institutionalisierung der Vertretung der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb ermächtigt und ihn beauftragt, den Brandenburgischen Landtag und seine Ausschüsse gemäß der Brandenburgischen Verfassung zu unterrichten. 5. Wer konnte sich dabei mit welchen Argumenten am Ende durchsetzen? Zu 5.: Die ausgetauschten Argumente führten wie immer bei Verhandlungen zu Kompromissen auf beiden Seiten. Einig waren sich die Landesregierungen von Ber- lin und Brandenburg jedoch insbesondere bei den Zielen, das Profil des rbb in seiner Aufgabe als Zwei-Länder- Anstalt zu präzisieren, die Gleichstellung von Männern und Frauen im Rundfunkrat zu fördern und die Interessen der arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter durch die Institutionalisierung der Freienvertretung zu stärken. 6. Wie wird sich der Senat zu diesem Thema bei zu- künftigen Verhandlungen verhalten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 811 2 Zu 6.: Die Landesregierungen von Berlin und Bran- denburg haben in der Protokollerklärung zu § 34 Absatz 2 des rbb-Staatsvertrages vereinbart, die Regelung zum Freienstatut spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren und zu prüfen, ob das Ziel erreicht wurde, die Freienvertretung unter Berücksichtigung der Pro- grammautonomie des rbb zu stärken. Auf Basis der durch die Evaluation gewonnenen Erkenntnisse wird der Senat entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Änderungen bei der Vertretung von Freien Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern beim rbb erforderlich sind und ob diese staats- vertraglich vorzugeben sind. Berlin, den 18. November 2013 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2013)