Drucksache 17 / 12 820 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 06. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2013) und Antwort Standards der Not- und Sammelunterkünfte für Flüchtlinge in Berlin (III) – Personal Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen jeweiligen Not- und Sammelunterkünf- ten welchen Betreibers gibt es nach Erkenntnissen des Senats „Personenidentität“ für die Tätigkeiten des Personals ? Zu 1.: Während der kurzfristigen Eröffnung neuer Un- terkünfte - die in der Vergangenheit auf Grund der Zuzu- gsentwicklung und daraus resultierenden Bedarfslage oft innerhalb weniger Tage vorgenommen werden musste - konnte sich in Einzelfällen die Notwendigkeit ergeben, dass der mit dem Betrieb beauftragte Betreiber (erfahre- nes) Personal aus anderen Einrichtungen einsetzt. Kommt es in Unterkünften zu Schwierigkeiten im Betrieb, so kann der Betreiber das bei ihm beschäftigte Personal auch unterkunftsübergreifend einsetzen. Dieses Verfahren wird mit den zuständigen Stellen des Landesamtes für Gesund- heit und Soziales (LAGeSo) abgestimmt. Eine Statistik darüber wird nicht geführt. Bei der Kostenabrechnung der Unterkünfte wird diesem Tatbestand jedoch Rechnung getragen. 2. Wie kontrolliert das Land konkret den Einsatz des vertraglich vereinbarten Personals in den Not- und Sam- melunterkünften für Asylsuchende angesichts der vom Senat in der Kleinen Anfrage Nr. 17/12406 eingeräumten häufiger vorkommenden „Personenidentität“ des Personals mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte? Zu 2.: Die Versetzung von Personal geschieht in der Regel in Absprache mit den zuständigen Stellen des LA- GeSo. Einer separaten Kontrolle bedarf es deswegen nicht. 3. Lässt das Land sich z.B. Arbeitsverträge, Nach- weise über Lohnzahlungen und Sozialabgaben sowie Arbeitszeitnachweise von Seiten der Betreiber vorlegen? Zu 3.: Diese Unterlagen sind im Regelfall nicht vor- zulegen. 4. Werden Kürzungen der an die Betreiber ausgezahl- ten Tagessätze vorgenommen, wenn in einer Gemein- schaftsunterkunft weniger Personal als vereinbart einge- setzt wird und wenn nein, weshalb nicht? 5. Ist es zutreffend, dass die im Betreibervertrag ent- haltene Kalkulation der Tagesssätze auf Basis der zu erwartenden Kosten ermittelt wird und dabei der verein- barte Personalschlüssel mit einem konkreten Arbeitge- berbrutto Teil der Kostenkalkulation ist? 6. Welcher Personalschlüssel und welches Arbeitge- berbrutto werden jeweils für eine durchschnittliche Ge- meinschaftsunterkunft für Asylsuchende mit 300 Perso- nen (davon 50 Prozent Minderjährige) in etwa zugrunde gelegt? 7. Wenn z.B. im Betreibervertrag eine ganze Sozialar- beiterstelle mit 4.000,- Euro/Monat Arbeitgeberbrutto der Kalkulation zugrunde liegt und in einem Monat a. für diese Stelle nur eine Vergütung von z.B. 3.000 Euro für eine geringer qualifizierte Kraft anfällt, b. die Stelle nur mit 1/2 Sozialarbeiter/in oder c. gar nicht besetzt ist, erhält der Betreiber dennoch Tagessätze in ungekürz- ter Höhe? Kassiert der Betreiber somit im Fall a) 1.000,-, b) 2.000,- und c) 4.000,- Euro/Monat ohne Gegenleistung als Pauschale für die vorgesehene Stelle? Zu 4. bis 7.: Die verhandelten (und als Anlage den Betreiberverträgen hinzugefügten) Kalkulationen enthal- ten pauschalisierte (kalkulatorische) Kostenansätze (Ar- beitgeber-brutto) auch für die vereinbarten Personalstel- len. Diese werden konkret ausgehandelt. Es gibt weder einheitliche Kostenansätze noch einen einheitlichen Per- sonalschlüssel, da die Belegungsstruktur und die Fluktua- tion in den Einrichtungen unterschiedlich ausfallen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 820 2 Bei den Verhandlungen über die Festlegung des Ta- gessatzes werden nur tatsächlich beschäftigte Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter berücksichtigt. Sollte der Betreiber anschließend - vertragswidrig - weniger Personal einset- zen als vereinbart, so wird der Tagessatz um einen pau- schalen (kalkulatorischen) Personalkostenansatz gemin- dert. Bei groben Verstößen besteht die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, die bis zum Fünffachen dieses Ansatzes liegen kann. Von dieser Option musste aber bisher nicht Gebrauch gemacht werden. 8. Wie häufig kam es in den Jahren seit 2010 in wel- cher Höhe zu Kürzungen der an die Betreiber welcher jeweiligen Not- und Sammelunterkünfte ausgezahlten Tagessätze wegen Unterschreitung des vereinbarten Per- sonals (bitte einzeln auflisten)? Zu 8.: Sachverhalte, die zu Kürzungen hätten führen müssen, lagen noch nicht vor. Berlin, den 03. Februar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2014)