Drucksache 17 / 12 830 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 07. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2013) und Antwort Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) – Stand und Perspektiven (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche grundsätzlichen Änderungen erfolgten bei der aktuellen Neufassung der Leistungsbeschreibung für den Bereich der ambulanten Maßnahmen nach JGG? Zu 1.: Mit der Neufassung der Leistungsbeschreibun- gen für ambulante Maßnahmen nach dem JGG wurde eine fachliche und inhaltliche Fortschreibung der Leistungsan- gebote für den Bereich der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG vorgenommen. Damit konnten qualitative Ver- besserungen, eine höhere Flexibilität sowie ein berlinein- heitliches und transparentes Abrechnungsverfahren ana- log den ambulanten Hilfen zur Erziehung erreicht werden. Wesentliche Änderungen beziehen sich auf die o Neustrukturierung der Leistungsstruktur, o Festschreibung genau definierter, fachlicher sowie der Qualitätsentwicklung dienender Standards der Jugendhilfe, o pauschale Fortschreibung der Fachleistungsstun- densätze analog der jeweiligen Beschlussfassung der Vertragskommission Jugend zu den ambulan- ten Hilfen zur Erziehung, o Berechnung der Wochenarbeitszeit mit 39 Stun- den, o Berücksichtigung Personalaufwendungen TV-L Berlin 2012 in gleicher Höhe für Berlin West und Ost, o Anhebung der Sachkosten vom Stand 2005 um 2 % und 1,5 % in Analogie zu den Hilfen zur Er- ziehung, o Vereinheitlichung der Rechnungslegung der Leis- tungserbringer an die Berliner Jugendämter (ver- bindliche Musterrechnung). 2. Welche Veränderungen ergeben sich insbesondere im Hinblick auf den Zeitumfang für die einzelnen Maß- nahmearten und die Höhe der jeweiligen Fachleistungs- stundensätze? Welche Tendenz ist zu erkennen und wie bewertet der Senat diese im Hinblick auf Qualität und Bedarf? Zu 2.: Es liegen Leistungsbeschreibungen für insge- samt 10 Leistungsangebote bzw. Maßnahmen vor. Hin- sichtlich des Zeitumfangs konnte dabei insgesamt eine Stabilisierung bzw. Ausweitung des maximalen Stunden- kontingentes erreicht werden. Durch die flexible Gestaltung der Leistungsangebote bezüglich Zeitumfang und Inhalt sind die Träger der freien Jugendhilfe besser in der Lage, auf bestehende Bedarfe zu reagieren und in Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe ziel- gruppenorientierte Angebote vorzuhalten. Insbesondere können betreuungsintensivere Maßnahmen für problema- tische, schwer motivierbare Jugendliche und Heranwach- sende angeboten werden. Für die Jugendämter ergeben sich daraus größere Handlungsspielräume und Steue- rungsmöglichkeiten zum Finden passgenauerer Hilfen. 3. Wer war an der Bearbeitung der Leistungsbe- schreibung beteiligt und warum war die Senatsverwaltung für Justiz nicht einbezogen? Zu 3.: Die Implementierung der Finanzierungsumstel- lung wurde federführend von der Arbeitsgemeinschaft Berliner Öffentliche Jugendhilfe (AG BÖJ) begleitet. Mit dem Votum der Leiterinnen und Leiter der Berliner Ju- gendämter wurde die Weiterentwicklung der Leistungsbe- schreibung der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG analog den Regelungen aus dem Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung als ein Ergebnis der 2005 eingeleite- ten Evaluierung umgesetzt. Die Veröffentlichung ist mit Jugend-Rundschreiben 1/2013 vom 20.06.2013 erfolgt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz war im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens zum Jugend-Rundschreiben Nummer 1/2013 vom 20.06.2013 „Leistungsbeschreibung für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)“ in den ressortübergreifenden Abstimmungsprozess eingebunden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 830 2 4. Welche Möglichkeiten hatten Jugendrichter und die bezirklichen Jugendgerichtshilfen, ihre Erkenntnisse und Erfahrungen in die Neufassung der Leistungsbe- schreibung einzubringen und wie wurden diese berück- sichtigt? Zu 4.: Im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Jugendrichterinnen und Jugendrichter um Stellung- nahme gebeten. Dabei haben die Jugendrichterinnen und Jugendrichter keine Bedenken gegen die erarbeitete Neu- fassung erhoben. Des Weiteren fanden bzw. finden in den bezirklichen Jugendämtern regelmäßige Erfahrungsaus- tausche mit allen Beteiligten im Strafverfahren statt. In diesen Fachrunden sind die für den Bezirk zuständigen Jugendrichterinnen und Jugendrichter beteiligt. Die Ju- gendgerichtshilfen als Teil der bezirklichen Jugendämter waren bzw. sind direkt in den Erarbeitungsprozess einbe- zogen. 5. Wie bewertet der Senat Meinungen, wonach die neue Leistungsbeschreibung nicht geeignet sei, dem nach JGG geltenden Vorrang des Erziehungsgedankens gerecht zu werden? Zu 5.: Der Senat teilt diesbezügliche Meinungen nicht. Die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung ambu- lanter Maßnahmen nach dem JGG zeigen, dass diese speziellen Hilfe- und Unterstützungsangebote von straf- fällig gewordenen jungen Menschen gut angenommen werden. Die neuen Leistungsangebote der Jugendhilfe bringen durch die Weiterentwicklung in Richtung Flexibi- lität und Erhöhung von Betreuungsintensität sowie durch die für den durchführenden Träger verbindlichen Quali- tätsstandards alle Voraussetzungen mit, um ihre erzieheri- sche Wirksamkeit entfalten zu können. Berlin, den 12. Dezember 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2013)