Drucksache 17 / 12 837 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Martin Delius (PIRATEN) vom 12. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2013) und Antwort Einschulung in Berlin: Zahlen, Einschätzungen und Auswirkungen einer Flexibilisierung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Zahlen zur vorzeitigen Ein- schulung gemäß § § 42, Abs. 2, Satz 1 SchulG Berlin im Schuljahr 2013/2014 entwickelt? (Bitte die Tabelle in der Kleinen Anfrage, Drs 17/11036 fortsetzen.) 2. Wie hat sich die Anzahl der Rückstellungen von der Schulbesuchspflicht gemäß § 42, Abs. 3, Satz 1 SchulG Berlin im Schuljahr 2013/2014 entwickelt? (Bitte die Tabelle in der Kleinen Anfrage, Drs 17/11947 fortset- zen.) Zu 1. und 2.: Die gewünschten Angaben sind der An- lage zu entnehmen. 3. Welche personellen, finanziellen und weiteren Folgen hatte die Erhöhung der Rückstellungen von der Schulpflicht im Schuljahr 2013/2014 a) für die Schulträger und die Verwaltung? b) für das Lehrpersonal an Schulen? c) für die Kitas im Land Berlin? d) für das Personal in den Kitas? Zu 3.: a): Jede Einzelfallbearbeitung erhöht sich in dem Ma- ße, wie die Fallzahlen steigen. Eine Quantifizierung des Mehraufwandes ist aber nicht möglich. Der Tatbestand selbst ist bekannt und in das Verwaltungshandeln inte- griert. b): Die Berechnung des benötigten Lehrpersonals für Schulen ist von vielen Parametern abhängig. Die für die jährlich zurückgestellten Kinder nicht benötigten Lehr- kräfte sind auch in ihrer Entwicklung durch sogenannte Eingangsquoten mit eingeplant. Zurückgestellte Kinder werden in der Regel im Folgejahr eingeschult. c) und d): Die Planung der Einrichtungsbelegung liegt in der Ver- antwortung der Träger. Zurückstellungen vom Schulbe- such haben Einfluss auf die frei verfügbaren Kapazitäten der jeweiligen Einrichtung und damit auf die Planungsab- läufe. Die Anmeldungen für die neu aufzunehmenden Kin- der werden langfristig vorgenommen, um dem Träger und den Eltern Planungssicherheit zu geben. Ein Platz, der durch ein im August des jeweiligen Jahres schulpflichti- ges Kind frei wird, wird in der Regel durch ein ein- bis dreijähriges Kind neu besetzt. Demzufolge erschwert der Zeitraum, der zwischen dem Antrag auf Zurückstellung bei der Schulanmeldung (in der Regel im November) und der Bewilligung des Antrags durch die Schulaufsicht (in der Regel bis 15. April des Folgejahres) Kindertagesein- richtungen und Eltern die Planung. Die Betreuung jüngerer Kinder zieht eine umfangrei- chere Ausstattung mit sozialpädagogischem Personal nach sich (§ 11 Kindertagesförderungsgesetz) als die Betreuung älterer Kinder. Der Träger ist in der Pflicht, eine vorausschauende Bedarfsplanung vorzunehmen, die ihm garantiert, dass zu Beginn des Kita-Jahres das erfor- derliche Personal zur Verfügung steht. Gegebenenfalls nicht frei werdende Plätze erschweren eine solche Pla- nung. Aufgrund der zwischen den Abteilungen Schule und Jugend der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Trägern bereits im März 2010 verabredeten Verfahrensabläufe hatte die Anzahl zurück- gestellter Kinder auch zum Schuljahr 2013/14 vielfach keine finanziellen oder weiteren Folgen für die Kinderta- geseinrichtungen. Sofern Eltern schulpflichtig werdender Kinder den Wunsch einer Zurückstellung allerdings erst kurz vor Beginn des Schuljahres vorgetragen hatten und die schulaufsichtliche Entscheidung über eine Zurückstel- lung erst sehr spät getroffen werden konnte, kam es in Einzelfällen dazu, dass die Versorgung des Kindes mit einem Kita-Platz nicht mehr in seiner bisherigen Einrich- tung erfolgen konnte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 837 2 Aufgrund der meiner Verwaltung bekannt gewordenen Erfahrungen und Anregungen wurde die Verfahrensbe- schreibung mit dem Ziel einer weiteren Vereinheitlichung der Prozessabläufe in den Bezirken - in Abstimmung mit allen am Verfahren der Schulanmeldung Beteiligten - in einer im September 2013 veröffentlichten Handreichung in allen Teilschritten nochmals spezifiziert. Auch wurde das Anmeldeverfahren für die Eltern zum Schuljahr 2014/15 nunmehr vereinfacht. 4. Sie schreiben in der Kleinen Anfrage. Drs 17/12106 zur Entscheidung über den besten Zeitpunkt der Einschulung, es käme auf „die konkrete Passung von Lernangebot und Entwicklungsstand des einzelnen Kin- des an. Dieser kann sich aber bei gleichaltrigen Schulan- fängerinnen und Schulanfängern um 3 bis 4 Jahre unter- scheiden (vgl. hierzu z.B. R. Largo / M. Beglinger, Schü- lerjahre, München 2000)”. Wie bewertet der Senat die auf dieser Feststellung basierende beantragte Flexibilisierung der Einschulung und die entsprechenden Änderungen der § 42 SchulG Berlin in der Drucksache 17/1137? 5. Bis wann ist mit einer Stellungnahme des Senats zur Drucksache 17/1137 zu rechnen? 6. Welche personellen, finanziellen und weiteren Folgen hätte die Flexibilisierung der Einschulung, wie sie in der Drucksache 17/1137 beantragt wurde ... a) für die Schulträger und die Verwaltung? b) für das Lehrpersonal an Schulen? c) für die Kitas im Land Berlin? d) für das Personal in den Kitas? e) für die Schulanfangsphase an Berliner Schulen? 7. Welche Kostenersparnis oder welche Kostenerhö- hung ist mit der Flexibilisierung der Einschulung, wie sie in der Drucksache 17/1137 beantragt wurde, verbunden? Zu 4. - 7.: Der Senat hat zum Antrag der Fraktion der Piraten über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin (Drucksache 17/1137) in seiner Sitzung am 26. November 2013 Stel- lung genommen. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, welche Referate, welche Ämter in welchen Bezirken und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung die- ser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 8.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 26. November 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2013) 14.11.2013 Zuarbeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache KA 17/12837 vom 12.11.2013 Schulpflichtige 1) und zurückgestellte Schulpflichtige 2) Schulart: öffentliche Grundschulen und Integrierte Sekundarschulen mit Grundstufe absolut in % absolut in % absolut in % 2011/12 24.398 22.139 90,7 250 1,02 2.259 9,3 2012/13 25.322 22.685 89,6 245 0,97 2.637 10,4 2013/14 26.994 23.421 86,6 194 0,72 3.573 13,2 davon vorzeitig Eingeschulte 2) Kinder, die von der Schulpflicht befreit wurden bzw. ab Schuljahr 2012/13 Kinder, die nach § 42 Absatz 3 Schulgesetz zurückgestellt wurden. 1) Kinder, die im jeweiligen Schuljahr erstmalig schulpflichtig sind. Schulpflichtige 1) und zurückgestellte Schulpflichtige 2) insgesamt Schuljahr Von der Schulpflicht Zurückgestellte ka17-12837 K17-12837-Anlage