Drucksache 17 / 12 838 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 05. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2013) und Antwort Inklusion I: Bauliche Barrierefreiheit zur Verwirklichung von Inklusion Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Daten- und Informationsgrundlage plant der Senat die bauliche Herstellung von Barriere- freiheit an Berliner Schulen? Zu 1.: Im Rahmen der Erstellung des Schulentwick- lungsplanes für Berlin haben alle Bezirke zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit im Sinne der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) berichtet. Es besteht damit eine Über- sicht, welche Schulen komplett oder teilweise rollstuhlge- recht erschlossen sind und an welchen Standorten die Schulträger diesbezügliche Maßnahmen vorsehen. Grundlage für weitere Planungen der Bezirke sind die ihnen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Rah- men der Haushalts- und Investitionsplanung zur Verfü- gung gestellten finanziellen Mittel. 2. Wann verfügt der Senat über eine Übersicht, welche Grund- und Oberschulen Schulen in Berlin über eine bauliche Barrierefreiheit, zur Beschulung von Schülerin- nen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbe- darf, verfügen? Zu 2.: Eine solche Übersicht besteht (s. Antwort zu 1.). Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass die Mehrzahl von Schülerplätzen keine gesonderten baulichen Voraus- setzungen erfordert. In der Regel sind dies die Schüler- plätze für die inklusive Beschulung von Kindern und Ju- gendlichen der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Sprache“, „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung “. In diesen Fällen greifen jedoch die Regelungen des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt (SenStadtUm): • Rundschreiben SenStadtUm VI A Nr. 09/2012 über „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins - Anweisung Bau (ABau) - Barrierefreies Bauen“ , wonach im Zuge von Um-, Neu- und/oder Erweite- rungsbaumaßnahmen sowie bei großen Sanierungsmaß- nahmen grundsätzlich alle öffentlichen Gebäude barriere- frei zu erschließen sind. Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen der Sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Hören“, „Sehen“, „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ und „Autistische Behinderung“ sowie „Kranke Schülerinnen und Schüler“ erfordert spezifische – in der Regel bauliche/technische - Bedingungen, damit sie barrierefrei lernen können. Jedes sonderpädagogische Förderzentrum der Stadt ist vollständig oder teilweise barrierefrei - zumindest im Sinne der Anforderungen des Förderschwerpunkts. Dies trifft auch für alle Schulen zu, an denen bereits Schüler- plätze im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts nach § 37 des Schulgesetzes angeboten werden. 3. Welche Schulen sollen im Rahmen der Inklusion barrierefrei ausgestattet werden und wie sieht der Zeitplan zur Vollendung der Maßnahmen aus? Zu 3.: Der Senat von Berlin wird – entsprechend dem ihm in der Sitzung vom 25.09.2013 erteilten Auftrag - dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bis zum 30.06.2014 einen diesbezüglichen Bericht vorlegen. 4. An welchen Schulen wurden welche bauliche Maß- nahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den letz- ten fünf Jahren umgesetzt, wie hoch waren die Mittel und aus welchen Titeln wurden diese finanziert (Bitte nach Jahr, Schule, Bezirk und Maßnahme aufschlüsseln)? Zu 4.: Eine solche Übersicht besteht nicht und kann auch nicht erstellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 838 2 Die Kostenplanung für Baumaßnahmen erfolgt durch die Baudienststellen des Landes Berlin im Rahmen der Erstellung von Bauplanungsunterlagen unter Verwendung standardisierter Vordrucke (u.a. Kostenberechnung nach DIN 276). Eine differenzierte Kostendarstellung für die Barrierefreiheit ist nicht vorgesehen. Sämtliche investiven Baumaßnahmen sind gemäß Bauordnung für Berlin so auszuführen, dass sie inhaltlich den Bestimmungen der Barrierefreiheit entsprechen. 5. An welchen Schulen, sind welche baulichen Maß- nahmen für das Jahr 2014 und 2015 zur Herstellung von Barrierefreiheit geplant, wie hoch sind die veranschlagten Mittel und aus welchen Titeln sollen diese finanziert werden (Bitte nach Jahr, Schule, Bezirk und Maßnahme aufschlüsseln)? Zu 5.: Die Bezirksämter von Berlin hatten die Mög- lichkeit, bis zum 15.11.2013 Anträge auf Förderung von Bau- und Planungsleistungen für die Einrichtung inklusi- ver Schwerpunktschulen zu stellen. Die Auswahl, welche der Projekte in die Förderung einbezogen werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen. Die dem Senat von Berlin zur Verfügung stehenden Mittel werden voraussichtlich auf je eine Million Euro in 2014 und 2015 begrenzt sein. Abschließend kann hierzu also erst nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes berichtet werden. 6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die bauliche Herstellung von Inklusion an einer Grundschule/ ISS/ Gymnasium (Bitte aufschlüsseln nach den unter- schiedlichen Förderschwerpunkten)? Zu 6.: Solche Kostendurchschnitte liegen nicht vor. Auf die Beantwortung zu 4. wird verwiesen. 7. Wie lauten die 11 Maßnahmen, die nach roter Nummer 1166 zur Schaffung von Barrierefreiheit im Jahr 2013 geplant sind, wie hoch sind die veranschlagten Mit- tel und aus welchem Titel sollen diese finanziert werden? Zu 7.: Die Maßnahmen sind in der beigefügten Anlage dargestellt. 8. Welche Maßnahmen im Maßnahmenkatalog 2013 des Schul- und Sportstättenprogrammes beinhalten Maß- nahmen zur baulichen Herstellung von Inklusion und wie hoch sind die veranschlagten Mittel (Bitte nach Schule, Bezirk und Maßnahme aufschlüsseln)? Zu 8.: Wie bereits mit der Antwort zu 4. ausgeführt, sind gemäß Bauordnung für Berlin Baumaßnahmen so auszuführen, dass sie inhaltlich den Bestimmungen der Barrierefreiheit entsprechen. Bei den Maßnahmen des Schulanlagensanierungsprogramms (SSP) handelt es sich um solche, bei denen diese Vorgabe zu beachten ist, aber auch um solche, bei denen dies nicht zutrifft (z.B. Sanie- rung von Dächern oder Fassaden, Trockenlegung von Kellern oder Mauerwerk etc.). Da sich alle Baudienststel- len des Landes an die Bauordnung halten, erfolgt keine weitere Differenzierung der Maßnahmen des SSP; dies gilt im gleichen Maße für den Anteil an den Baukosten, die auf die Schaffung der Barrierefreiheit entfallen. Spezifische Kosten zur „baulichen Herstellung von Inklusion“ werden nicht erfasst. Auf die Antwort zu 4. wird verwiesen. 9. Liegen der Senatsverwaltung, die von den bezirkli- chen Schulträgern aufgeforderten und bis Mitte Septem- ber 2013 einzureichenden Maßnahmenkataloge zur Schaf- fung der sächlichen Bedingungen für „Inklusive Schwerpunktschulen “ in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 vor? Zu 9.: Ja. 10. Wenn ja, welche Maßnahmen sind an welcher Schule geplant, in welcher Höhe sind die Mittel zu veran- schlagen und aus welchen Titeln sollen diese finanziert werden? 11. Wenn nein, welche Bezirke sind der Aufforderung des Senats noch nicht nachgekommen? Zu 10. und 11.: Die Entscheidung ist noch nicht ge- troffen worden, auf die Antwort zu 5. wird verwiesen. 12. Ist das in Neukölln neu eröffnete Beratungs- und Unterstützungszentrum barrierefrei? Zu 12.: Teilweise. 13. Ist es geplant die zwölf Beratungs- und Unterstüt- zungszentren mit baulicher Barrierefreiheit auszustatten? Zu 13.: Dieses Planungsziel besteht. 14. Wie lauten die baulichen Maßnahmen zur Ver- wirklichung von Inklusion und an welchen Schulen wur- den diese, aus dem Titel 51900 im Jahr 2013, verwirklicht bzw. sollen noch verwirklicht werden? Zu 14.: Auf die Beantwortung zu 7. wird verwiesen. Berlin, den 02. Dezember 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013) SenBildJugWiss - II B 2 - Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12838 Stand: November 2013 ( zu den Fragen 7 und 14 ) Unterkonto Bezirk Maßnahme Ansatz in € 04G19 Grundschule am Rüdesheimer Platz Neubau Aufzug / Schaffung eines Rückzugs- und Therapiebereichs (anteilig) 50.000,00 04K05 Paula-Fürst-Schule (Gemeinschaftsschule) Neubau Aufzug / Schaffung eines Ruhebereichs 60.000,00 04G09 Erwin-von-Witzleben-Grundschule Neubau Aufzug 90.000,00 05Y02 Kant-Gymnasium Einbau Treppenlift Aula / Mehrzweckraum 15.000,00 05Y04 Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule Bau einer behindertengerechten Rampe 20.000,00 05K04 Heinrich-Böll-Oberschule (Sporthalle) Neubau Aufzug / Barrierefreies WC 80.000,00 05K06 Wolfgang-Borchert-Schule (Sporthalle) Neubau Barrierefreies WC / Türverbreiterungen 35.000,00 356 Steglitz-Zehlendorf 06K03 Beratungs- und Unterstützungszentrum (BUZ) Herrichtung von Räumen / Barrierefreies WC 70.000,00 357 Tempelhof-Schöneberg 07Y01 Robert-Blum-Gymnasium (Sporthalle) Barrierefreier Ausbau der Schulsporthalle 200.000,00 09K02 Anna-Seghers-Schule Barrierefreier Ausbau des Mensabereiches 40.000,00 09G27 Friedrichshagener Grundschule Barrierefreier Ausbau des Schulgebäudes und der Sporthalle 120.000,00 362 Reinickendorf 12G10 Peter-Witte-Grundschule Barrierefreier Ausbau des Schulgebäudes 220.000,00 Gesamtsumme: 1.000.000,00 Treptow-Köpenick 354 355 359 Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen "Inklusive Schule" 2013 in Höhe von 1 Mio. € aus Kapitel: 10 10, Titel: 519 00 Schulstandort Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau ka17-12838 K1712838-Anlage