Drucksache 17 / 12 839 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 05. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2013) und Antwort Inklusion II: Wie ist es um die regionalen Budgets bei den Schulhelferstunden bestellt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet das aktuelle IST der zwölf regionalen Budgets (bitte einzeln Auflisten)? Zu 1.: In der folgenden Tabelle sind die regionalen monatlichen Budgets (Etats) für den Zeitraum August 2013 bis Dezember 2013 dargestellt sowie die Differen- zen zwischen den Etats und dem aktuellen IST (Stand: Oktober 2013). Bezirke mtl. Budgets € Differenz Etat-IST € 01 Mitte 51.044 644 02 Friedrichshain-Kreuzberg 59.764 - 1.682 03 Pankow 54.389 854 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 38.167 298 05 Spandau 45.996 - 1.559 06 Steglitz-Zehlendorf 45.530 - 126 07 Tempelhof-Schöneberg 65.034 3.479 08 Neukölln 34.958 - 4.969 09 Treptow-Köpenick 28.432 - 1.212 10 Marzahn-Hellersdorf 31.673 3.511 11 Lichtenberg 43.089 170 12 Reinickendorf 44.668 - 2.411 Das aktuelle IST weist geringfügige Über- (-) bzw. Unterschreitungen (+) der regionalen Etats aus. Insgesamt ist festzustellen, dass die Ausschöpfung der regionalen Budgets oberste Priorität hat und im Wesentli- chen auch gelingt. Auftretende geringfügige Über- bzw. Unterschreitungen gleichen sich aus. 2. Welche der zwölf regionalen Budgets schlossen im HHJ 2012 mit einem negativen bzw. positiven Saldo ab und wie lauten die jeweiligen Salden? Zu 2.: Am Ende des Haushaltsjahres (HHJ) 2012 gab es 5 Regionen (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlot- tenburg-Wilmersdorf, Neukölln) mit Überschreitungen und 7 Regionen mit Unterschreitungen der regionalen Budgets. Die Bewirtschaftung der regionalen Budgets obliegt den freien Trägern, die Höhe der jeweiligen Sal- den zum Abschluss des HHJ 2012 ist nicht verifizierbar. 3. Wie begründet sich der Mittelüberschuss aus dem HHJ 2012 in Kapitel 1020 Titel 67181? Zu 3.: Im HHJ 2012 wurden zusätzlich 200.000,00 € eingestellt unter dem Vorbehalt der verbindlichen Erläute- rung, diese Mittel für den Mehrbedarf an Schulhelferin- nen und Schulhelfern vorzusehen. Letztendlich konnte ein Betrag von 141.621,00 € nicht kassenwirksam abfließen, da die zusätzlich eingestellten Mittel erst zum Oktober 2012 umgesetzt werden konnten. In den verbleibenden 3 Monaten gelang es lediglich 58.379,00 € für weitere Schulhelfer-stunden einzusetzen. 4. Welchem Einzelplan fließen die überschüssigen Mittel aus den nicht verbrauchten regionalen Budgets am Ende des Haushaltsjahres zu und was geschieht mit diesen Mitteln? Zu 4.: Die nicht verbrauchten Mittel fließen an den Landeshaushalt zurück. 5. Warum spielt bei der jährlichen Bemessung der re- gionalen Budgets nur die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf eine Rolle und nicht auch die schwere des jeweiligen Betreuungsbe- darfs der ergänzenden Pflege und Hilfe? Zu 5.: Die Bemessung der regionalen Budgets erfolgt aufgrund der Erfassung qualitativer und quantitativer Faktoren. Dabei fließt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, mit den verschiedenen sonderpädagogischen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 839 2 Förderschwerpunkten unterschiedlich gewichtet, in das Budget der Regionen ein. Eine Nachsteuerung zum Aus- gleich unvorhersehbarer Bedarfe ist im geringen Umfang aufgrund des Rückhaltens einer kleinen Reserve möglich. 6. Wie müssen die eingesetzten Schulaufsichtsbeam- ten verfahren, wenn mehr Anträge für Schulhelfer- stunden eingehen als Mittel in den jeweiligen regionalen Budgets zur Verfügung stehen, wie kann eine inklusive Beschulung dennoch gewährleistet werden? Zu 6.: „Schulhelferstunden können bewilligt werden, wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule und der Klasse zu leisten sind. Die Entschei- dung trifft die Schulaufsicht nach pflichtgemäßem Ermes- sen“ (VV Schulhelfer, 7/2011). Sollte die regionale Ressource und die Nachsteuerungsreserve komplett verge- ben sein, ist auch ein überregionaler Ausgleich möglich. Schulhelferinnen und Schulhelfer übernehmen keine erzieherischen oder pädagogischen Aufgaben und sind auch deshalb nur ein kleiner Faktor der Qualitätskriterien eines integrativ ausgerichteten Unterrichts. Eine inklusive Beschulung im engeren Sinne gibt es in Berlin noch nicht. Über die Gelingensbedingungen zukünftiger inklusiver Beschulung wird derzeit auf Grundlage der Empfehlun- gen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ intensiv beraten. 7. Existiert eine Nachsteuerungsreserve für die Bean- tragung von Schulhelferstunden, um im laufenden Schul- jahr zusätzlich benötigte Schulhelferstunden zu bewilli- gen? 8. Wenn ja, stammen die Mittel für eine Nachsteue- rungsreserve aus den regionalen Budgets und ist eine Nachsteuerung möglich, wenn die regionalen Budgets ein negatives Saldo aufweisen, aber zusätzliche Schulhelfer- stunden benötigt werden? 9. Wenn nein, plant der Senat eine Nachsteuerungsre- serve und woher werden diese Mittel stammen? Zu 7. bis 9.:Grundsätzlich ist zu beachten, dass seit dem Schuljahr 2011/2012 die Schulleitungen keine Schulhelferstunden mehr beantragen können. Sie beantra- gen gemäß Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer), zuletzt geändert durch Verwaltungsvor- schrift vom 25. April 2012, eine schülerbezogene Prü- fung, ob grundsätzliche Voraussetzungen für Schulhel- fermaßnahmen vorliegen. Für das laufende Schuljahr wurde eine geringe “Nachsteuerungsreserve “ vorgehalten, die aus dem Ansatz stammt. Anträge auf Nachsteuerung können von den zuständigen regionalen Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten gestellt werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anträge für Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die zum Stichtag noch nicht bekannt waren und um Anträge für aus anderen Bundesländern zugezogene Schülerinnen und Schüler. Die Mittel der „Nachsteuerung“ sind zeitnah einzusetzen , so dass am Ende des HHJ da-von so wenig wie mög- lich als nicht verwendete Mittel verbucht werden müssen. Berlin, den 10. Dezember 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2013)