Drucksache 17 / 12 844 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2013) und Antwort Betreuungsgeld in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Betreuungsgeldanträge wurden bis heute in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken gestellt und wie begründet der Senat einen möglichen sprunghaf- ten Anstieg der Anträge seit 1. Oktober 2013? 2. Wie viele der bis heute gestellten Anträge wurden in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken bewil- ligt? 3. Wie viele der bis heute gestellten Anträge wurden in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken abge- lehnt? 4. Was sind die Gründe, die zu einer Antragsablehnung führen? Zu 1. - 4.: Per 31. Oktober 2013 wurden im Land Ber- lin insgesamt 1187 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf (142) und Pankow (140) waren hierbei die höchsten, in Lichtenberg (53) und Treptow-Köpenick (48) die niedrigsten Eingänge zu verzeichnen. Seit der Einführung des Betreuungsgeld- gesetzes am 01. August 2013 sind die monatlichen An- tragseingänge moderat gestiegen; eine sprunghafte Zu- nahme im Oktober war nicht zu verzeichnen. Landesweit wurden per 31. Oktober 2013 insgesamt 225 Anträge für Kinder, für die aufgrund der Geburten- stichtagsregelung (01. August 2012) kein Betreuungsgeld bezogen werden kann, abgelehnt. Eine bezirkliche Über- sicht übersteigt den einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Rahmen für die Beantwortung. 5. Mit wie vielen Anträgen rechnet der Senat insgesamt ? Zu 5.: Bis August 2014 könnten maximal 12.000, bis August 2015 höchstens 24.000 Anträge gestellt werden. Grundlage bildet die Zahl der in Berlin gemeldeten Kin- der vom vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr abzüg- lich der Quote der hiervon in Tagespflege und Kinderta- geseinrichtungen geförderten zum Stand 31. Dezember 2011. Bei steigendem Anteil der seit dem 01. August 2013 in Tagespflege und Kindertageseinrichtungen geförderten unter Dreijährigen wird das Antragsaufkommen beim Betreuungsgeld entsprechend sinken. 6. Wie bewertet der Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten, auf die der Bundesprä- sident bei der Unterzeichnung des Bundesgesetzes hin- wies? 7. Wie bewertet der Senat die Klage des Bundeslandes Hamburg vor dem Bundesverfassungsgericht, die darauf abzielt, dass dem Bund die notwendige Gesetzge- bungskompetenz fehlt und eine bundeseinheitliche Rege- lung nicht erforderlich ist? 8. Zieht der Senat in Betracht, sich der Klage des Bundeslandes Hamburg vor dem Bundesverfassungsge- richt anzuschließen? Zu 6. - 8.: Das Betreuungsgeldgesetz stand bereits vor seiner Einführung bundesweit in der Kritik. Dennoch wurde es mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Bundestag verabschiedet und ist zum 01. August 2013 in Kraft getreten. Der Senat beabsichtigt nicht, sich der Klage des Lan- des Hamburg anzuschließen. 9. Würde der Senat das Betreuungsgeld in Berlin abschaffen , sollte der Klage des Bundeslandes Hamburg vor dem Bundesverfassungsgericht stattgegeben werden oder es im Bund zu einer anderen Rechtsauffassung kommen, die die Gesetzgebungskompetenz den Bundesländern zurechnet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 844 2 Zu 9.: Der Senat setzt selbstverständlich beschlossene und gültige Bundesgesetze um. 10. Wie bewertet der Senat das Betreuungsgeld insgesamt und insbesondere aus bildungs-, integrations-, so- zial- und gleichstellungspolitischer Sicht? Zu 10.: Der Senat legt weiterhin den Schwerpunkt auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung und Kindertages- pflege, um allen Eltern die Wahl für ein hochwertiges Platzangebot im Rahmen der Kitabetreuung bieten zu können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarf eines qualitätsvollen Angebotes der frühkindlichen Bildung in Kitas und Tagespflege. Berlin, den 05. Dezember 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013)